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Muss ich einen Smart Meter zur Stromablesung akzeptieren?
ARGE DATEN empfiehlt Smart Meter nur bei konkreten Vorteilen zu akzeptieren - der Einbau eines Smart Meters kann abgelehnt werden - nicht von der "95%-Regelung" einschüchtern lassen - ARGE DATEN unterstützt Betroffene

Derzeit werden die alten Ferrariszähler durch Smart Meter ausgetauscht. Was viele Betroffene nicht wissen: Dem Einbau eines intelligenten Stromzählers kann widersprochen werden.

So sieht §83 Abs. 1 ElWOG vor: "Im Rahmen der durch die Verordnung bestimmten Vorgaben für die Installation intelligenter Messgeräte hat der Netzbetreiber den Wunsch eines Endverbrauchers, kein intelligentes Messgerät zu erhalten, zu berücksichtigen."

Wir empfehlen Betroffenen, sich nicht von der derzeitigen Rechtslage einschüchtern zu lassen, die vorsieht, dass 95% der Endkunden bis 2019 einen Smart-Meter haben müssen. Auch wenn 6% der Endkunden den Einbau eines Smart-Meters ablehnen, müssen die Netzbetreiber dem Wunsch der Betroffenen nachkommen. Quotenregelungen sind aus verfassungsrechtlichen Gründen bedenklich, unter Umständen würde eine Verweigerung den Gleichheitsgrundsatz verletzen.

Nach § 83 ElWOG trifft Netzbetreiber die Pflicht, die Endverbraucher zeitnah über den Einbau eines intelligenten Messgeräts zu informieren. Wird der Einbau eines Smart Meters nicht gewünscht, kann diesem in einem Schreiben an den Netzbetreiber widersprochen werden.

Wir empfehlen den Widerspruch eingeschrieben per Post an den Netzbetreiber zu verschicken und auf eine schriftliche Bestätigung des Netzbetreibes zu bestehen.

Kommt der Netzbetreiber Ihrem Widerspruch nicht nach, können Sie sich mit entsprechender Dokumentation des Widerspruchs und der Ablehnung an die ARGE DATEN wenden.

Weitere Infos zum Thema "Smart Meter": http://www.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=SMART-METER

Archiv --> Smart Meter – Der Konsument will selbst entscheiden
Archiv --> Smart Meter - Zwangsbeglückung ist gefallen

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