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2003/11/21 Zentrale Meldeevidenz (ZMR) - Erfolg für ARGE DATEN
ZMR-Komfortabfrage besteht (angeblich) nicht mehr - auch private Anbieter dürfen nur mehr melderechtskonforme Abfragen anbieten - Umsatzerlöse der BMI-Business Unit dürften sinken - weitere ZMR-Probleme jedoch ungelöst

ZMR-Komfortabfrage besteht (angeblich) nicht mehr

Noch bis Mitte des Sommers wurde vom Innenministerium die sogenannte 'Komfortabfrage', also die ZMR-Recherche ohne vorherige Kenntnis des Geburtsdatums, als besondere Dienstleistung an Österreichs Wirtschaft verteidigt. Diese Abfragemöglichkeit widersprach den Bestimmungen des Meldegesetzes.

Auf Grund der umfangreichen und seit Februar 2003 anhaltenden Informationstätigkeit der ARGE DATEN hat das Innenministerium diese fragwürdige Praxis aufgegeben, sehr zum Missfallen einiger EDV-Unternehmen, die hohe Umsätze aus den rechtswidrigen ZMR-Abfragen lukrierten.

Die Aufgabe der Komfortabfrage erfolgte offenbar widerwillig, wie es ein Vertreter des BMI formulierte: 'Die Aufrechterhaltung eines Zustandes, bei dem von einem obersten Organ [BMI, Anm.] in datenschutzrechtlichen Fragen an einem anderen Rechtsstandpunkt festgehalten wird als ihn die Datenschutzkommission einnimmt, würde einen jedenfalls ungünstigen Erfolg zeitigen.'

Hans G. Zeger: 'Offenbar in Blickrichtung e-government, wo sich das Innenministerium mit dem Zentralen Melderegister in einer Schlüssel- und zentralen Überwachungsfunktion sieht, wurde die kritisierte Abfragepraxis aufgegeben.'


Auch private Anbieter müssen sich anpassen

Besonders die privaten Anbieter und einige WKO-Funktionäre, bei denen ungestörtes Wirtschaften offenbar höhere Priorität hat, als der Schutz der Privatsphäre, hatten uns unsere Informationstätigkeit übel genommen und mehrfach mit Klagen gedroht.

´Aufgrund breiter Berichterstattung in den Medien, an der die ARGE DATEN nicht unbeteiligt war, hat die Datenschutzkommission im Frühsommer gegenüber dem Innenministerium die Empfehlung abgegeben, dass der Ablauf der ZMR-Anfragen dergestalt umgeändert werden sollte, dass auch das Geburtsdatum schon im ersten Schritt der Abfrage angegeben wird.', so die Aussage eines führenden ZMR-Providers und Kammerfunktionärs.

Hans G. Zeger: 'Die ARGE DATEN kann verstehen, dass einzelne Firmen wegen des entgangenen Geschäftes sauer sind, doch fühlen wir uns dem Schutz der Privatsphäre mehr verpflichtet, als der Bewahrung kommerzieller Interessen.'

Den angedrohten Klagen sieht die ARGE DATEN gelassen entgegen, stellen sie doch bloß hilflose Retourkutschen verärgerter WKO-Funktionäre dar und versuchen eine in der Vergangenheit berechtigte Kritik zu kriminalisieren.


Etliche Hausaufgaben sind noch unerledigt

Die vom BMI in Aussicht gestellte Änderung der Meldeevidenz-Durchführungsverordnung dürfte noch nicht erfolgt sein. Hier erwarten wir uns eine Klarstellung hinsichtlich Abfragebegründungen und Abfrageprotokollierungen.


Umsatzerlöse der BMI-Business Unit dürften sinken

Die ARGE DATEN geht davon aus, dass nach Beendigung der 'Komfort-Abfrage' die Zahl der ZMR-abfragen zurückgehen wird und damit auch die Einahmen für das Innenministerium.


Kostenlose Auskunftssperre fehlt

Ebenfalls unerledigt ist die Möglichkeit ohne Angabe weiterer Gründe und ohne Kosten eine Auskunftssperre in der Meldeevidenz beantragen zu können.

Dieses Angebot wäre ein wesentlicher Beitrag zum Schutz der Privatsphäre. Für die Rechtsdurchsetzung hätte es keinerlei Nachteile, da eine derartige Auskunftssperre immer nur gegenüber privaten Abfragern gilt, nicht jedoch gegenüber den Behörden. Abfragen zum Zweck der Aufenthaltsermittlung, der Strafverfolgung oder im Falle von Mahnklagen wären weiterhin jederzeit möglich.


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