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DSGVO Art 15-17, 21 Selbstauskünfte an den KSV sind freiwillig und müssen nicht erteilt werden. Die ARGE Daten rät, keine Auskünfte zu erteilen und im Gegenzug selbst ein Auskunftsbegehren an den KSV zu stellen. Immer wieder werden Unternehmen und Privatpersonen vom Kreditschutzverband von 1870 (KSV) angeschrieben und zu einer sogenannten 'Selbstauskunft' aufgefordert. Dabei wird darauf hingewiesen, dass das beim KSV vorliegende Datenmaterial nicht auf dem aktuellsten Stand ist und um Aktualisierung ersucht. Dabei ist dieses Schreiben so verfasst, dass zu mindest der Eindruck einer offiziellen Aufforderung erzeugt werden soll. Im Briefkopf wird beispielsweise auf angeblich 'streng vertrauliche Informationen' hingewiesen, die sich in dem Schreiben allerdings nicht finden. mehr --> Bonitätsauskünfte ohne Zustimmung des Betroffenen sind unzulässig mehr --> Widerspruch bzw. Löschung gemäß DSGVO Art 17-21 (Wirtschaftsau... mehr --> Auskunftsbegehren gemäß DSGVO Art 15 (Finanzdienstleister, Ban... mehr --> Rolle eines Vertreters im Rahmen eines DSGVO-Auskunftsverfahrens mehr --> Auskunftsrecht gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) mehr --> Lehrgang ISO-zertifizierter Datenschutzbeauftragter mehr --> http://ftp.freenet.at/privacy/ds-eu/eu-ds-gvo-aktuell.pdf |
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