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2003/03/28 Aus dem Polizeiregister erfolgreich gelöscht!
Auskunftsbegehren bei Bundespolizeidirektion fördert alte Anzeigen und Vernaderungen zu Tage - Anzeigen endeten ergebnislos, blieben jedoch im Polizeicomputer - Nach ARGE DATEN - Beratung wurden die diskirminierenden Einträge gelöscht - Löschung beantragen, bevor Einträge zu Nachteilen führen

Chaotisches Polizeiregister

Bei jedem Kontakt mit dem Innenministerium oder einer Bundespolizeidirektion wird ein Akt angelegt und in einem sogenannten 'Kriminalpolizeilichen Aktenindex' abgelegt. Dieser kann zentral von allen Polizeidienststellen und im Zuge der Amtshilfe von allen österreichischen Behörden abgerufen werden.

Neben unerheblichen Einträgen wie, Briefe an den Innenminister, Verlustmeldungen oder Anregungen zur Polizeiarbeit, die meist vom Betroffenen selbst stammen, finden sich auch Anzeigen über den Betroffenen.

Egal aus welchen Motiven, jede Bassenastreitigkeit, jeder Schritt eines Rosenkriegs oder verleumderische Behauptungen von Nachbarn, Arbeitskollegen oder Hausverwaltern(!), alles wird in diesem Aktenindex protokolliert und auf Dauer aufbewahrt. Theoretisch wären diese Einträge nach drei Jahren zu löschen, tatsächlich verlängert sich diese Frist jedoch mit jedem neuen Eintrag und alte Einträge leben von neuem auf. De facto müssen viele Menschen mit jahrzehntealten Einträgen leben.

Beliebte Anzeigthemen sind vielfach 'Softcrime', als Delikte, die leicht behauptet werden können, aber nicht weiter belegt werden können/müssen, wie 'Beschimpfungen', 'gefährliche Drohung', 'Ruhestörung', 'Verleumdung', 'Nötigung' usw.


Anzeigen und Vormerkungen auch nach Freisprüchen

Alle Einträge bleiben auch dann bestehen, wenn sich Anzeigen als völlig haltlos erweisen und in offensichtlich verleumderischer Absicht erfolgten. Selbst Freisprüche oder Rücklegungen bei Gericht führen zu keinen Löschungen oder Richtigstellungen.

Für Betroffene haben diese irrefühenden Einträge über angebliche Vergehen und Verbrechen katastrophale Auswirkungen. Bei jedem Kontakt mit Polizeiorganen erscheint er als 'Schwerverbrecher', bei 'so vielen Anzeigen wird schon etwas dran sein', denken sich manche Polizeibeamte. Immerhin handelt es sich ja um amtliche Einträge von Kollegen.


Vormerkungen können Rechtsdurchsetzung behindern

Ein Betroffener mußte im Zuge eines Verwaltungsverfahrens feststellen, dass auch über ihn eine Vormerkung wegen 'Nötigung und gefährlicher Drohung' besteht. Ein Vorwurf der längst as unbegründet erwiesen hatte.

Auf Grund der Beratung durch die ARGE DATEN wurde ein Antrag auf Löschung dieser Vormerkung gestellt und nunmehr durch die Bundespolizeidirektion Wien stattgegeben. Bis vor kurzem wurden Löschungsanträge generell abgelehnt. Erst durch die jahrelange Informationstätigkeit der ARGE DATEN wurden die rechtlichen Klarstellungen geschaffen, dass derartige falsche Einträge zu löschen sind.


Jeder kann betroffen sein

Viele denken sich, mir kann das nicht passieren, ich habe mir nichts zuschulden kommen lassen. Ein begreiflicher, wenn auch falscher Standpunkt. Die Polizeieinträge entstehen unabhängig von tatsächlichen Delikten, allein auf Grund von Vernaderungen durch Dritte. Jedem ist daher dringend zu raten, bei seiner Bundespolizeidirketion zumindest alle drei Jahre ein Auskunftsbegehren zu stellen und fehlerhafte Einträge löschen zu lassen.

Die ARGE DATEN stellt dazu ein Musterformular bereit.





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