2005/12/28 Will Regierung von globaler Terrorismushysterie profitieren?
Entführungsfall wird zum willkommenen Anlass Beschränkungen der Reisefreiheit zu fordern - nach verstärkter innerösterreichischer Überwachung und neuen Reisepässen soll weltweit die Bewegung der Bürger kontrolliert werden - Vorschlag der Kostenbeteiligung für Auslandsreisen scheint direkt der NS-Reichsfluchtsteuer abgeschaut - Wortmeldungen der Politiker offenbar noch von den Weihnachtsfeiern alkoholgetrübt
Entführungsfall wird zum willkommenen Anlass die Reisefreiheit zu beschränken
Anlässlich der bedauerlichen Entführung von zwei Österreichern in Jemen und deren kurzfristig danach erfolgten Befreiung läßt nunmehr die österreichische Regierung eine Kostenbeteiligung an "außenpolitischen Interventionen" und "Lösegeldzahlungen" fordern.
Entführungsopfer sollten nach ihrer Freilassung zur Kasse gebeten werden, sofern sie nicht "den Reiseempfehlungen des Außenministeriums" gefolgt hatten. Damit zeigt sich die Regierung wieder einmal als würdige Trittbrettfahrerin der kräftig mitgeschürten globalen Terrorhysterie. Locker und unauffällig ließen sich auf diese Weise Reisebeschränkungen durchsetzen.
Unzulässige Reisebeschränkung
Übersehen wird jedoch, dass Bewegungsfreiheit und freie Reisetätigkeit in der Menschenrechtskonvention und in der Verfassung verankerte Grundrechte sind, die keinesfalls beschränkt werden dürfen.
Macht das Beispiel Schule, könnte die österreichische Regierung große Bereiche der Welt zu Krisenregionen deklarieren, teure "Reiseversicherungen" verlangen und damit die Möglichkeit sich ein objektives und nicht zensuriertes Bild von einem Land zu verschaffen drastisch einschränken.
Abgesehen von der unzulässigen Beschränkung der Reisefreiheit ist es mehr als fraglich, ob eine amtliche und regierungsseitige Intervention in jedem Fall tatsächlich gewünscht wird bzw. überhaupt für die Entführungsopfer vorteilhaft ist.
Sollte sich jedoch eine Regierung außerstande fühlen für bestimmte Regionen zu intervenieren oder diplomatische Kontakte aufrecht zu erhalten, ist es sicher vernünftig dies öffentlich bekannt zu geben. Dies wäre eine ehrliche Vorgangsweise und Reisende könnten dann ihre persönlichen Risken selbst einschätzen und entsprechende individuelle Vorkehrungen setzen.
Unselige Assoziationen zur NS-Reichsfluchtsteuer
Zuletzt gab es auf österreichischen Boden derartige Zwangsabgaben für Auslandsreisen während der NS-Zeit. Zynisch mit Reichsfluchtsteuer umschrieben, wurden ausreisewillige Juden gezwungen hohe Beträge für die Reise ins Ausland zu bezahlen. Damals wurde, der Einfachtheit halber, gleich die ganze Welt als feindliches Ausland eingestuft. Offenbar ein faszinierendes Vorbild für Schüssel, Gorbach und Strache.
Alkoholselige Wortmeldungen der Politiker der zweiten Reihe
Besonders erstaunlich ist, dass noch jede Menge Politiker der zweiten und dritten Garnitur die Abzocke und damit den Bruch der Reisefreiheit gutheißen. Verfassungs- und Grundrechte dürften in den Köpfen der Mehrheit der Politiker keinen wirklich breiten Raum haben.
Auch Entwicklungshilfe wäre gefährdet
Abgesehen von den grundrechtlichen Bedenken würde eine derartige Regelung in erster Linie jene Menschen treffen, die in privaten oder staatlichen Organisationen, organisiert oder individuell weltweit Hilfe leisten und damit einen humanen Beitrag zur Globalisierung leisten.
Die österreichische Regierung könnte damit auch Einfluss darauf nehmen, wo und in welchem Umfang Hilfe geleistet wird. Oder man schafft einen Auslandsreisefragebogen. Jeder Auslandsreisende soll dann vor der Ausreise einen umfangreichen Fragebogen über die Gründe seiner Reise ausfüllen, etwa nach dem Motto der böse abenteuerlustige Tourist muss zahlen und der brave regierungstreue Katastrophenhelfer darf kostenfrei ausreisen?
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