Datenschutzbehörde  Datenschutz Europa privacy service
 
2004/05/14 WARNUNG vor dubiosen Einschaltofferten
Firmen, Vereine und Freiberufler werden mit fragwürdigen Einschaltofferten geradezu bombardiert - Keinesfalls zahlen - bei irrtümlicher Zahlung ist Rückforderung möglich - Firmenbuchzugang ist neu zu regeln

SPAM-Flut auch bei klassischer Post

Sobald ein Unternehmen im Firmenbuch eingetragen wird, aber auch bei jeder Änderung oder Meldung an das Firmenbuch (etwa die Meldung des Jahresabschlusses) ist er mit einer waren Flut von Tarnrechnungen dubioser Firmen konfrontiert, die für die Firmenbucheintragung Gebühren verlangen. Oft wird gezahlt, in der irrigen Annahme es handelt sich um die offizielle Eintragungsgebühr.

Dies trifft umso mehr zu, als diese Firmen meist viel schneller ihre Rechnung zustellen, als das Firmenbuchgericht bzw. das Amtsblatt der Republik ist.


Der Gesetzgeber ist gefordert

Grundsätzlich sind Firmenbuchabfragen allgemein zugänglich, wenngleich kostenpflichtig. Diese allgemeine Zugänglichkeit sollte auch erhalten bleiben. Zusätzlich sollte jedoch überlegt werden, Firmenbuchabfragen, vergleichbar der Edikte-Datenbank für Konsumenten kostenfrei zugänglich zu machen. Im Zeitalter des Internets ist dass ohne großen Aufwand möglich und wäre ein sinnvoller Beitrag zu e-government.

Wenn Konsumenten leicht feststellen können, mit wem sie Geschäfte machen, wäre dies eine wichtige vertrauensbildende Maßnahme und würde auch den e-commerce fördern.

Gleichzeitig sollte aber festgelegt werden, dass die Verwendung von Firmenbuchmeldungen als Grundlage von kostenpflichtigen Einschaltungen verboten ist. Damit wäre ein wirksamer Mechanismus zum Verbot dubioser Firmen geschaffen, auch die Rückforderung von Einzahlungen wäre leichter.


Ablauf ist zu optimieren

Auch der Ablauf der Firmenbucheintragungen wäre zu optimieren. Es ist nicht nachvollziehbar, dass dubiose Firmen rascher ein Unternehmen vom erfolgreichen Firmenbucheintrag verständigen können, als das Firmenbuchgericht selbst. Viele Fehlzahlungen wären vermeidbar, wenn der Kostenbeschluss rechtzeitig (vor den Einschaltofferten) bei den Unternehmen einlangen würde.

Hans G. Zeger: 'Es ist sicher überlegenswert bei einer irrtümlichen Zahlung, wenn sie nicht mehr vom Verursacher rückforderbar ist, wegen dieser notorisch verspätete Verständigung der Firmenbuchgerichte eine Schadenersatzforderungen gegenüber der Republik Österreich zu erheben.'


Lüke im österreichischen Datenschutzgesetz

Auch eine Lücke im Datenschutzgesetz fördert den Mißbrauch von Firmenbuchdaten für Scheinrechnungen. Während die EG-Richtlinie generell von schutzwürdigen persönlichen Daten spricht, mach das DSG 2000 eine entscheidende Einschränkung. Als schutzwürdig werden nur nicht veröffentlichte Daten angesehen. Dies gilt auch gemäß DSG2000 für die Daten juristischer Personen, wie etwa Firmen.


Service der ARGE DATEN

Die ARGE DATEN hat eine Liste jener Unternehmen zusammengestellt, die in letzter Zeit mit derartigen Einschaltofferten und dubiosen Scheinrechnungen aktiv waren. Die Liste wird laufend ergänzt und kann unter
http://e-rating.at/php/cms_monitor?question=LIST-BRANCHENVERL...
abgerufen werden.

Weiters existiert auch vom 'Österreichischer Adressbuchverleger-Verband' eine Liste von Firmen mit dubiosen Geschäftspraktiken.

Zu beachten ist jedoch, dass viele dieser Firmen unter immer neuen Namen und Adressen auftauchen und daher die Daten rasch veralten.

mehr --> Muss ich für die Eintragung in Fax/Gewerbe/Firmen-Register bez...
mehr --> http://e-rating.at/php/cms_monitor?question=LIS-BRANCHENVERLAG-DUBIOS
Archiv --> WARNUNG vor bedenklichen Einschalt-Offert
andere --> http://www.oavv.at

Die angezeigten Informationen und Artikel werden im Rahmen des ARGE DATEN Informationsdienstes kostenlos zur Verfügung gestellt. Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert, es wird jedoch für die Richtigkeit keine Gewähr übernommen. Alle Angaben, Aussagen und Daten beziehen sich auf das Datum der Veröffentlichung des Artikels. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass insbesondere Links, auf Websites gemachte Beobachtungen und zu einem Sachverhalt gemachte Aussagen zum Zeitpunkt der Anzeige eines Artikels nicht mehr stimmen müssen. Der Artikel wird ausschließlich aus historischem und/oder archivarischen Interesse angezeigt. Die Nutzung der Informationen ist nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Dieser Informationsdienst kann professionelle fachliche Beratung nicht ersetzen. Diese wird von der ARGE DATEN im Rahmen ihres Beratungsservice angeboten. Verwendete Logos dienen ausschließlich zur Kennzeichnung der entsprechenden Einrichtung. Die verwendeten Bilder der Website stammen, soweit nicht anders vermerkt von der ARGE DATEN selbst, den in den Artikeln erwähnten Unternehmen, Pixabay, Shutterstock, Pixelio, Aboutpixel oder Flickr.

© ARGE DATEN 2000-2025 Information gemäß DSGVO webmaster