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2002/03/27 Rechtspolitischer Alptraum
Als Strafrechtsänderungsgesetz und als Sicherheitspolizeigesetz-Novelle 2002 werden derzeit umfassende Änderungen im Bereich Strafrecht, Polizeirecht und Strafprozeßordnung verschickt.

Neben sicherlich etlichen sinnvollen Anpassungen und Aktualisierungen enthält der Entwurf auch eine Überfülle neuer Computerstraftatbestände und Lauschermächtigungen.

Hans G. Zeger, Obmann der ARGE DATEN: 'Unter dem Vorwand der Anpassung und des Nachziehens erlauben die einzelnen Bestimmungen die undifferenzierte Ausweitung von tatsächlichen oder nur behaupteten Straftatbeständen und Lauschermächtigungen.'

Es ist sicher sinnvoll, Delikte, die mit Hilfe neuer Medien und Technologien begangen werden, unter Strafdrohung zu stellen, leider hatte aber die Vergangenheit gezeigt, daß technikspezifische Strafbestimmungen (wie Computerbetrug, strafrechtliche Datenschutzverletzung oder Computerdatenbeschädigung) kaum verfolgbar waren, da im Regelfall Informationstechnologie, vergleichbar einer Waffe, als bloßes Hilfsmittel herangezogen wurden und Täter wesentlich effektiver über die klassischen Delikte wie Betrug, Menschenhandel, Geldwäsche, Drogenhandel, ... verfolgt werden können.

Vor dem ungehemmten Erfinden neuer Tatbestände sollten die Erfahrungen der bisherigen Bestimmungen genutzt werden, um diese 'toten' Rechtsteile zum Leben zu erwecken.

Die ARGE DATEN wird seinen Mitgliedern in weiterer Folge ausführlich über das Gesetzesvorhaben berichten.


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