2004/05/13 Meldeevidenz/ZMR - problematische Abfragemöglichkeit soll prolongiert werden
Neue Meldeevidenz-Durchführungsverordnung des Innenministers - Stöberfahndung nach ungeliebten Personen weiterhin möglich - Bürgerdaten zum Schleuderpreis - Kunden und Partner der ZMR-BusinessUnit könnten bei Datenschutzverletzungen zur Verantwortung gezogen werden
Neue Meldeevidenz-Durchführungsverordnung des BMI
Auf Grund unserer ausführlichen Berichterstattung letzten Jahres und auch auf Grund der Stellungnahme der DSK (K213.002/008-DSK/2003) ändert das Innenministerium die ZMR-Zugriffsmöglichkeiten.
Hans G. Zeger, Mitglied des Datenschutzrates: 'Der neue Verordnungsentwurf nimmt ausdrücklich auf die DSK-Kritik Bezug und preist die neuen Abfragemodalitäten im ZMR als besonders datenschutzfreundlich an. Dem können wir nicht zustimmen.'
Laut Auskunft des Innenministers wird noch an der Endfassung der Verordnung gearbeitet, in Kraft treten soll sie Anfang Juni.
Kein verbesserter Datenschutz
Nunmehr soll eine Personenabfrage möglich sein, wenn zu Vor- und Familienname und einem beliebigen weiteren Kriterium eine Person eindeutig bestimmt wird. Das Geburtsdatum, das vom Gesetzgeber bis 1.3.2004 als eigentlicher Schutz gegen Abfragemissbrauch zwingend vorgesehen war, darf weiterhin fehlen.
Ein weiteres Suchkriterium kann ein alter Wohnsitz, die Staatsbürgerschaft oder auch der Geburtsort oder ähnliches sein.
In unserer ausführlichen Stellungnahme haben wir auf die besondere datenschutzrechtliche Problematik verwiesen (http://ftp.freenet.at/beh/StellungnahmeZMRVerordnung.pdf).
Warum ist das Geburtsdatum besonders datenschutzrelevant?
Das Geburtsdatum ist mittlerweile eines der ganz wenigen noch wirklich vertraulichen Informationen der Menschen. Es ist faktisch nicht erratbar. Alter, Wohnort oder Staatsbürgerschaft können erraten oder durch verschiedene Annahmen stark eingegrenzt werden. Es handelt sich um 'weiche' Daten. Gerade bei etwas ausgefalleneren Namen erreicht man rasch Eindeutigkeit.
Es kann daher auch von Personen eine Meldeauskunft beschafft werden, mit denen man keine rechtliche Beziehung (im Sinne des Meldegesetzes) hat. Da es üblich geworden ist, dass etwa in Geschäften oder Lokalen VerkäuferInnen und ServiererInnen Namensschilder tragen oder die Namen auf den Rechnungen ausgedruckt werden, und das Alter leicht geschätzt werden kann, sind Wohnsitzabfragen ohne Geburtsdatum leicht möglich.
Der Entwurf verlangt zwar Eindeutigkeit bei der Suchabfrage, diese ist aber durch Angabe mehrer 'weicher' Daten leicht herstellbar.
Bürgerdaten zum Schleuderpreis
Da offenbar das Geschäft der Business-Unit und ihrer Partner nicht so läuft wie Anfang 2003 vollmundig behauptet, sollen ZMR-Abfragen in Zukunft billiger werden. Dies kann nur als Verramschung von Bürgerdaten und Einladung zum Stöbern im ZMR-Datenbestand verstanden werden.
Unklarer Ist-Zustand
Angeblich wurde im Herbst 2003 die Abfragelogik derartig geändert, dass bei Abfragen zwingend das Geburtsdatum anzugeben ist. Wir haben darüber berichtet (http://www2.argedaten.at/php/cms_monitor.php?question=PUB-TEX...). Der jetzt verschickte Begutachtungsentwurf lässt jedoch Zweifel aufkommen, ob tatsächlich die Komfort-Abfrage (ohne Angabe des Geburtsdatums) gesperrt ist.
Der Verordnungsentwurf im Original:
'Bislang war vorgesehen gewesen, dass dem Abfrager nach Eingabe von Vor- und Familienname sowie eines sonstigen Merkmals des Betroffenen eine Liste von Geburtsdaten zur Verfügung gestellt wurde an Hand derer der Gesuchte zu bestimmen war. Nunmehr [also erst mit Inkrafttreten der neuen Verordnung, Anm.] soll durch Eingabe zumindest eines Vornamens und des Familiennamens sowie eines weiteren zusätzlichen Merkmals die gesuchte Person eindeutig bestimmt werden müssen, um Auskunft aus dem System zu erhalten.'
Jeder unvoreingenommene Leser dieses Entwurfs muss zum Schluss kommen, dass nach wie vor Meldeabfragen ohne Angabe des Geburtsdatums möglich sind!
Auch die Hilfeseite des Innenministeriums zum Melderegister verweist (zumindest bis 12.5.2004) auf die Möglichkeit einer Meldedatenabfrage ohne vorab das Geburtsdatum bekannt geben zu müssen (http://zmr.bmi.gv.at/pages/abfrage.htm). Eine Sicherungskopie dazu ist unter (http://ftp.freenet.at/beh/zmr-abfrage-bmi.pdf) zu finden.
Business Partner und ZMR-Kunden haften bei rechtswidriger Datenverwendung
Nach dem DSG 2000 dürfen rechtswidrig ermittelte Daten nicht verwendet werden, verantwortlich ist dabei sowohl jene Stelle, die die Daten rechtswidrig bereit stellt, als auch der Abfrager selbst.
mehr --> http://www.e-rating.at/php/cms_monitor?question=LIS-MELDEEVIDENZ mehr --> http://ftp.freenet.at/privacy/gesetze/StellungnahmeZMRVerordnung.pdf
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