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Auskunftsersuchen aus Bildungsdokumentation gemäß BildDokG § 8, DSG 2000 §§ 1, 26
Musterbrief
Musterschreiben, wenn Sozialversicherungsnummer usw. schon bekannt gegeben wurden und Auskunft darüber verlangt wird

Betreff: Auskunftsbegehren § 8 Bildungsdokumentationsgesetz iVm DSG 2000 §§ 1, 26

Sehr geehrte Damen und Herren!

Sie führen personenbezogene Datenanwendungen im Rahmen des Bildungsdokumentati-onsgesetzes. Ich bin der Erziehungsberichte und gesetzliche Vertreter von <Name des Kinds>.

Ich ersuche Sie unter Hinweis auf §8 Abs. 5 Bildungsdokumentationsgesetz und die an-wendbaren Bestimmungen des DSG 2000 um Mitteilung des Inhalts der Gesamtevidenz bezüglich meiner Person <meines Sohns/meiner Tochter>.

Darüber hinaus ersuche ich Sie nach §1 iVm §26 DSG 2000 um Auskunft über die in der von Ihnen geführten Schülerevidenz enthaltenen Daten und um die Beantwortung folgen-der Fragen:

- Woher stammen die Daten, die zu meiner Person <meines Sohns/meiner Tochter> ge-speichert sind?
- An wen wurden personenbezogene Daten zu meiner Person <meines Sohns/meiner Tochter> übermittelt?
- Zu welchem Zweck wird die Datenanwendung betrieben?
- Aufgrund welcher Rechtsgrundlage werden personenbezogene Daten zu meiner Person <meines Sohns/meiner Tochter> verwendet?

Meine Sozialversicherungsnummer <meines Sohns/meiner Tochter> lautet: <SVNr.>

Zum Nachweis meiner Identität möchte ich Sie darauf hinweisen, dass Sie Ihre Auskunft mit "RSa" oder "eingeschrieben, eigenhändig mit Rückschein" zustellen lassen können. Die Post überprüft dann die Identität. Weitere Zweifel an der Identität können nicht bestehen, da nur bei identen Namen/Adresse Daten feststellbar sind. Dadurch ist die in §26 Abs. 1 DSG 2000 geforderte Identitätsprüfung erfüllt.
Als weiteren Nachweis der Identität lege ich eine Kopie des
o Reisepasses,
o Personalausweises,
o Führerscheins,
o ____________________ bei.

Soweit Sie Daten in automatisierter Form ermitteln (berechnen), die rechtliche Folgen haben können oder die Ihre Entscheidung zur Erbringung oder Nicht-Erbringung von Leistungen gegen meine Person beeinflussen können, wird gemäß §49 Abs 3 DSG 2000 beantragt das Zustandekommen der automatisierten Ermittlung (Berechnungsmethode) und des logischen Ablaufs der automatisierten Entscheidungsfindung zu beauskunften. Dies bezieht sich insbesondere auf Bewertungen, Einschätzungen und Ratings, die geeignet sind meine beruflichen Leistungsfähigkeit, meine Kreditwürdigkeit, meine Zuverlässigkeit oder mein Verhaltens zu bewerten.

Die Auskunft hat längstens binnen acht Wochen schriftlich, kostenlos und in allgemein verständlicher Form zu erfolgen. Sollte keine Auskunft erteilt werden, ersuche ich ebenfalls um schriftliche Mitteilung.



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