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Müssen Dialerkosten bezahlt werden?
Immer mehr Webseiten-Links führen zu Dialerprogrammen - Versuchten in der Vergangenheit vornehmlich Sex-Seiten durch Dialerprogramme abzukassieren, sind es nun immer mehr "seriöse" Angebote - Auch Beratungsunternehmen, Preisvergleiche, allgemeinbildende Seiten und Gesundheitsinformationen versuchen auf diesem Weg Internetbenutzer abzuzocken - In Österreich können Dialerkosten leicht und erfolgreich beeinsprucht werden

Immer mehr Webseiten-Links führen zu Dialerprogrammen

Als Dialerprogramme werden Programme bezeichnet, die bestehende Modems so umkonfigurieren, dass sie nicht den bisherigen kostengünstigen Internetzugang verwenden, sondern die Internetverbindung über eine Mehrwertnummer herstellen.

Statt 1-2 Cent/min können dann 2-3 EUR oder mehr anfallen. Aufgerufen werden diese Dialerprogramme meist über Webseiten, die den "Sofortzugang" mittels "freier" Software versprechen. Die Installation erfolgt automatisiert und für Laien oft kaum erkennbar. Ist der Dialer erst einmal installiert wird jede Webseite über diese Mehrwertnummer angewählt, nicht nur jene, die ursprünlich das Dialerprogramm installiert hat.

Internetkosten von bisher 5-20 EUR/Monat können dadurch rasch 2-3.000 EUR ausmachen.


Auch "harmlose" Seiten sind mit Dialern verseucht

Waren Dialerprogramme früher eine typische Domaine von Sex- und Kontakt-Seiten, greift dieses Unwesen immer mehr um sich. Gesundheitsinformationen, Wetterdienste, Horoskope, aber auch allgemeinbildende Seiten, wie ein Geographie-Portal sind heute mit Dialern verseucht.

Besonders übel ist es, wenn diese Dialerseiten über scheinbar seriöse und redaktionell betreute Linkseiten gelistet werden. Hier ist der Überrumpelungseffekt besonders groß.

Bis zu 5% der professionellen Informationsportale in Deutschland sind mit Dialerprogrammen verseucht. Entweder führen alle Links zu einem Dialer oder die "interessanten" Links, meist Gesundheit, Sex und Chatrooms.


RTR klagte 2004 über Verdopplung der Beschwerden zu Telefonrechnung

Nicht zuletzt durch die Dialerseuche stieg die Zahl der Gebührenproteste bei der RTR gegen zu hohe Telefonrechnung von 2003 auf 2004 um 100% und erreichte mit 4700 Schlichtungsfällen einen neuen Rekordstand.

Gleichzeitig wurde von der RTR die Notbremse gezogen und seit 1.1.2005 eine eigene Vorwahlnummer für Dialerprogramme vorgesehen: (0)939
Nur unter dieser Nummer dürfen Dialerprogramme rechtmäßig arbeiten, jede andere Vorwahl ist automatisch unzulässig. Der Clou an der Sache, diese Nummer ist bei allen Telekomanbietern gesperrt und muß vom Konsumenten im EInzelfall aktiviert werden.

Damit wird zwar die Installation eines Dialers nicht verhindert, er wird aber, außer der Konsument läßt ihn bei seinem Telefonanbieter extra freischalten, unrechtmäßig installiert sein.


Dialerkosten jedenfalls beeinspruchen

Die Kosten die ein unrechtmäßig installierter Dialer verursacht sind keinesfalls zu bezahlen. Es genügt ein Einspruch beim Telefonanbieter. Dieser muss dann die Kosten von der Rechnung streichen.

Verfügt das Dialer-Unternehmen über keine (0)939-Nummer kann es in keinem Fall die Kosten beim Konsumenten einbringen.


Vorgangsweise bei Mehrwertnummern ähnlich

Auch die Verrechnung nicht bestellter Mehrwertdienste sollte immer beeinsprucht werden. Es liegt nämlich am Mehrwertdienstleister nachzuweisen mit welcher Person er einen Vertrag abgeschlossen hat. Der Anschlussinhaber, der in der Regel mit der Gesamttelefonrechnung die Mehrwertdienste zahlen soll, kann nicht "ersatzweise" zur Zahlung verpflichtet werden.

mehr --> RTR-Information zur Dialervorwahl (0)939
Archiv --> Spam- und Dialerproblematik gefährdet Uservertrauen

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