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Warum manche Banken besonders anfällig sind - was Benutzer beachten sollten - wann die Haftung einer Bank gegeben sein könnte - Konsumentenschutzpolitik offenbar säumig - in Zukunft auch verstärkt andere eCommerce-Anbieter betroffen Der jüngste Phishing-Fall in Kärnten mit einem vermutlichen Schaden von 7.500 EUR zeigt überdeutlich die Brisanz des Themas. Während mengenmäßig die Phishing-Attacken gegenüber Wurm- und Trapdoorattacken verschwindend gering sind, maximal 2% der unerwünschten Mails sind Phishing-Mails, ist ihr Schadenspotential unvergleichlich hoch. - der Webauftritt besteht aus mehreren Frames (derartige Auftritte lassen sich leichter manipulieren), gleiches gilt für Plugins oder sonstige komplexe Animationen, - die Bank ändert laufend das Aussehen der Telebanking-Seite, der Kunde kann nicht mehr erkennen, was das Originaldesign ist, - die Bank - eine Todsünde - kommuniziert per Mail mit den Telebanking-Kunden, der Kunde wird dadurch gewöhnt auf Bank-Mails zu reagieren, - je komplizierter eine Loginseite aufgebaut ist, desto leichter lässt sie sich fälschen, - das verwendete Sicherheitszertifikat ist fehlerhaft ausgestellt oder ist für den Bankkunden nicht abrufbar, - das Sicherheitszertifikat ist nicht für die Bank ausgestellt, die das Telebanking betreibt, - es wird nicht erklärt, wie der Kunde das Sicherheitszertifikat interpretieren soll. - Für Onlinebanking sollte immer das eigene Gerät verwendet werden, keine Fremdgeräte. - Im Mailprogramm die html-Funktion ausschalten. Die erhaltenen Mails sind dann zwar nicht so "schön", aber dafür sieht man, welche Information man tatsächlich erhalten hat. - In regelmäßigen Abständen das Sicherheitszertifikat der Onlinebankingseite prüfen. Wenn unklar ist, wie die Prüfung stattfinden soll, den Onlinebanking-Support kontaktieren. Wenn die Prüfung nicht möglich ist, die Bank wechseln. - In regelmäßigen Abständen Wurm- und Virenprüfung am Rechner machen, nach Trapdoor- und Spywareprogrammen suchen und Browsersoftware aktualisieren. - Auch wenn man längere Zeit keine Überweisungen getätigt hat, den Kontostand und die letzten Überweisungen auf Plausibilität prüfen. - Und zuletzt PIN und TAN vertraulich aufbewahren, denn gephisht wird nicht nur per Mail. Das versteht sich aber von selbst. Wenn es eine Bank verabsäumt ihre Onlinebanking-Kunden zeitgerecht auf ein aktuelles Phishingrundschreiben und wie dieses zu behandeln ist, hinzuweisen. Wenn es eine Bank verabsäumt eine in einem Phishing-Mail genannte Website (oder Telefonnummer, eMailadresse, ...) sperren zu lassen oder zumindest alle denkbaren Schritte zur Sperre unternommen zu haben. Wenn Überweisungen, insbesondere Auslandsüberweisungen gemacht werden, die weit über die durschschnittlichen Überweisungen hinausgehen oder wenn plötzlich Konten als Empfänger angegeben werden, die bisher nie verwendet wurden. Wenn üblicherweise das Onlinebanking immer von derselben IP-Adresse bzw. vom selben Rechner stattfindet, dann sollten abweichende Logins zu einer bankinternen Warnung führen. Wenn vermehrt Anmeldefehler oder missglückte Überweisungsversuche stattfinden. Die TAN-Codes sollten geordnet ausgegeben und genutzt werden. Wird ein nachgeordneter TAN-Code verwendet, dann verlieren alle davor liegenden TANs ihre Gültigkeit. Damit wird verhindert, dass ein Angreifer eine TAN-Eingabe verlangt, zurückmeldet "der TAN ist nicht gültig" und der Benutzer zum nächsten TAN greift. Angeblich nicht gültige TANs werden vom Angreifer gesammelt und für illegale Überweisungen verwendet. Besser sind jedoch iTAN-Vahren, bei denen die Bank mit einer Nummer vorgibt, welcher TAN einzugeben ist oder gTAN-Verfahren, bei denen durch eine spezielle Hardware TANs generiert werden, die nur 60 Sekunden lang gültig sind. Der Benutzer hat die Möglichkeit Onlinebankingüberweisungen in der Höhe, aber auch vom Standort (Computeradresse), von dem aus er Onlinebanking machen kann, einzuschränken. Die Benutzer sollten die Möglichkeit haben bestimmte Üebrweisungen mehrstufig bzw. durchzuführen. Das bedeutet, dass bei einer Üebrweisung ab einer gewissen Höhe der Benutzer ein zweites Mal aufgefordert wird einen zusätzlichen Code zur Freigabe der Überweisung einzugeben. Neben der Begrenzung der Schadenshöhe wird wirkungsvoll das Ausstauschen von Kontonummern am Computer des Benutzers durch Trojaner verhindert. Bei jedem Onlinebanking-Login werden die letzten 10 Versuche inkl. IP-Adresse, Datum und Uhrzeit angezeigt. Damit können oft schon im Vorfeld Manipulationsversuche an einem Konto erkannt werden. Für die verschlüsselte Datenübertragung ist ein sogenanntes SSL-Zertifikat notwendig. Dieses lässt sich zwar auch fälschen, nicht fälschbar ist jedoch der sogenannte Fingerprint, der in jedem Zertifikat mitgeliefert wird. Dieser Fingerprint, die eindeutige Zertifikatskennung sollte daher von den Banken auf jedem Onlinebanking-Schreiben, etwa bei der TAN-Code-Liste vermerkt werden und den Kunden sollte erklärt werden, wie sie diesen Fingerprint prüfen können. Vier Elemente sollten laufend geprüft werden: Gültigkeitsdauer des Zertifikats, Name des Onlinebanking-Servers, korrekter Name des Onlinebanking-Unternehmens und Fingerprint. Die wichtigsten Prüfschritte hat die ARGE DATEN unter http://ftp.freenet.at/fin/zertifikatspruefung.pdf zusammen gefasst. Die Fingerprints der wichtigsten Banken finden Sie unter http://www.e-rating.at/php/cms_monitor.php?q=ONLINEBANKING Problematisch ist auch die Verwendung von com-Domains im Onlinebanking. Bei diesen Domains lassen sich leichter gefälschte Namen weltweit registrieren. Im Scahdensfall kann es dann relativ lange dauern, bis dieser Domain wieder gesperrt wird. Bei at-Domains wäre dieser wichtige Sperrzeitraum zur Verhinderung der Ausbreitung von Phishing-Attacken wesentlich kürzer. Im Zuge des Loginvorgangs kann der Bankenrechner feststellen, ob etwa veraltete oder unsichere Browsersoftware verwendet wird. Dies könnte den Konsumenten mitgeteilt werden (inkl. Update-Empfehlung). Auch erweiterte Reomote-Sicherheitsprüfungen des Konsumenten-Computers könnten die Banken anbieten und durchführen. Damit könnten frühzeitig Sicherheitslücken bei den Konsumentengeräten entdeckt werden. Diese Geräte sind - zumindest für die Zeit des Telebankings - auf jeden Fall als ausgelagerte Einrichtungen der Banken anzusehen. mehr --> http://www.kleinezeitung.at/nachrichten/regionen/kaernten/oberkaernten/artikel/_... mehr --> Information zur Zertifikatsprüfung Archiv --> Anleitung zur Zertifikatsprüfung auf Online-Banking-Seiten Archiv --> Phishing - Identitätsdiebstahl als neues Delikt einer anonymen... Archiv --> Adhoc-Warnung vor neuer Phishing-Attacke |
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