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Telefonbucheintrag enthält besondere Datenschutzrisken
Im Zuge der laufenden Datenschutzverfahren gegen dm-plus wird die Bedeutung der Streichung aus dem Telefonbuch immer deutlicher. Der Telefonbucheintrag dient zur Verschleierung der tatsächlichen Herkunft von Daten. Streichung ist ein gesetzlich verbrieftes Recht und hat kostenlos zu erfolgen. Online muss die Streichung binnen einer Woche erfolgen.

Der Nichteintrag im Teilnehmerverzeichnis (volkstümlich 'Geheimnummer' genannt) verhindert den Abgleich von Personen- und Adressdaten und ist gleichzeitig auch der wirksamste Schutz gegen belästigende Anrufe.

Bei folgenden Stellen können Sie die Streichung verlangen:
telefonisch an 0800 100 100
per Fax an 0800 100 109
per Email an RDT.Wien@telekom.at

Wie man sich gegen belästigende Anrufe zur Wehr setzt, ist auf der RTR-Homepage verzeichnet.

Diese Vorgangsweise bietet leider keinen Schutz gegen belästigende Anrufe von Markt- und Meinungsforschungsunternehmen. Diese dürfen sogenannte ColdCalls (also Anrufe ohne Anforderung) durchführen. Dabei verwenden sie oft automatisch (per Zufall) generierte Telefonnummern, darunter können auch Geheimnummern sein. Die ARGE DATEN hat schon mehrmals auf diese Gesetzeslücke hingewiesen. Sie könnte leicht geschlossen werden, entweder durch ein Verbot von ColdCalls auch für Marktforschungszwecke, dies wäre die datenschutzrechtlich sauberste Lösung. Alternativ könnten alle Unternehmen verpflichtet werden, nur Telefonnummern anzuwählen, die entweder in einem öffentlichen Verzeichnis enthalten sind oder bei denen eine Aufforderung durch den Betroffenen vorliegt. Technisch wäre so ein Abgleich leicht möglich.



mehr --> INFORMATION unerwünschte Anrufe zum WAHLKAMPF
mehr --> Wahlwerbung und Datenschutz
mehr --> http://www.signatur.rtr.at/de/applications/faq.html
andere --> http://www.herold.at

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