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Nach beinahe drei Jahren hat der VwGH der privaten Radarüberwachung durch Gemeinden endgültig eine Absage erteilt (VwGH 2010/17/0170 vom 28.3.2011). Für eine Überwachung der Kfz- Fahrgeschwindigkeiten durch Gemeinden gibt es keinen öffentlichen Auftrag und keine privatrechtliche gesetzliche Grundlage. Die Vorgeschichte: Radarüberwachung durch Gemeinden Viele österreichische Gemeinden waren auf die Idee gekommen, ihre leeren Kassen durch Radarüberwachungen, die sie in ihrem Gemeindegebiet auf eigene Faust installierten, aufzubessern. In vielen Fällen wurden die Radargeräte nicht an tatsächlichen Gefahrenstellen, sondern nahe den Ortstafeln aufgestellt, wo die Wahrscheinlichkeit der Übertretung am größten ist. Dass es den Gemeinden bei dieser Aktion nicht primär um Sicherheit ging, verraten auch die Stellungnahmen des Gemeindebunds zur anhängigen Rechtssache. Dort wurde nicht ein Verlust an Verkehrssicherheit nach dem Aus des Gemeinderadars beklagt, sondern der damit für die Gemeinden verbundene Einnahmenausfall. Das Übertragen der technischen Durchführung - mittels bildverarbeitender technischer Einrichtungen - an private Unternehmen, die die erfassten KFZ-Kennzeichen an die Bezirksverwaltungsbehörde übermitteln, ändert nichts an der Verantwortlichkeit der Gemeinden. mehr --> Private Radarüberwachung durch Gemeinden zulässig? VwGH hebt D... mehr --> DSK: private Radarüberwachung der Gemeinden weiterhin rechtswi... andere --> Entscheidung 2010/17/0170 |
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