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Was bedeutet das 'Recht auf Widerruf'?
DSGVO Art 7, 82-83
Information über das Recht eines Betroffenen, die Einwilligung zur Verarbeitung von Daten, die über ihn gespeichert sind, zu widerrufen (inkl. Musterbriefe bzgl. Widerruf)

Wurde das Recht zur Verarbeitung der Daten dem Verantwortlichen freiwillig eingeräumt, d.h. sie erfolgte durch eine Einwilligungserklärung, besteht die Möglichkeit, diese Datenverarbeitung (inkl. der Übermittlung an Dritte) jederzeit zu widerrufen (Art 7 Abs 3 DSGVO).

Dieser Widerruf darf keinen Einfluss auf einen bestehenden Vertrag haben, es sei denn der Widerruf zur Verarbeitung von Daten ist so weitreichend, dass der Verantwortliche seine vertraglichen Pflichten nicht mehr erfüllen kann. Es ist zum Beispiel nicht möglich einer Bank zu verbieten, im Zuge einer Überweisung die eigene Kontonummer und den zu überweisenden Geldbetrag der anderen Bank mitzuteilen, es ist jedoch sehr wohl zulässig der Bank zu verbieten, Kundendaten an 'Gemeinschaftseinrichtungen der Banken' (meist sind das Warndateien und 'schwarze Listen') weiter zugeben. Im ersten Fall (bei der Überweisung) könnte der Auftrag nicht mehr erfüllt werden, das Verbot der Datenweitergabe würde somit auch das Vertragsverhältnis beenden. Im zweiten Fall (bei den Gemeinschaftseinrichtungen) hätte dieses Verbot keinen Einfluss auf eine ordnungsgemäße Kontoführung, die Bank müsste daher die vertraglichen Verpflichtungen weiter erfüllen.

Ein Widerruf ist immer sofort wirksam.

Rückmeldungen von Mitgliedern der ARGE DATEN zeigen, dass ein solcher Widerruf in der Praxis tatsächlich funktionieren kann. Ein Betroffener erreichte bei seiner Bank, dass seine Daten nicht an den KSV weitergegeben werden, solange das Konto auf Habenbasis geführt wird. In diesem Fall wäre für eine Übermittlung auch kein rechtmäßiger Zweck vorhanden.

Die ARGE DATEN hat zum Widerruf einen allgemeinen Musterbrief verfasst, der entsprechend der individuellen Situation zu adaptieren ist.

Auf Grund der spezifischen Besonderheiten der Finanzdienstleister hat die ARGE DATEN auch einen speziellen Widerrufsbrief für die Banken und deren Gemeinschaftseinrichtungen verfasst.

Bei Verstoß gegen das Widerrufsrecht drohen Geldstrafen von bis zu Höhe 20 Mio. oder im Falle eines Unternehmens von bis zu 4% des weltweiten Jahresumsatzes des letzten Geschäftsjahres (Art 83 DSGVO). Die Datenschutzbehörde ist zuständig für Geldstrafen. Des Weiteren haben Betroffene bei materiellen und/oder immateriellen Schäden das Recht auf Schadenersatz (Art 82 DSGVO). Die Zivilgerichte sind für Schadenersatzklagen zuständig.

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mehr --> Widerrufsbegehren gemäß DSGVO Art 7 (allgemeine Version) - V1.0
mehr --> http://ftp.freenet.at/privacy/ds-eu/eu-ds-gvo-aktuell.pdf

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