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2002/11/23 BigBrotherAwards 2002 - Sozialamt Innsbruck lenkt ein
Toller Erfolg für BigBrotherAwards 2002 - Sozialamt Innsbruck lenkt ein - Weitgehende Ermittlungsermächtigungen werden eingeschränkt - Praxis wird entscheiden - Spitze des Eisbergs

Sozialamt Innsbruck lenkt ein

Der Sozialhilfeantrag der Stadt Innsbruck erhob nicht nur umfangreiche Daten zur Beurteilung der Hilfsbedürftigkeit der Antragsteller, sondern verlangte auch eine Zustimmungserklärungen zur Datenermittlungen bei einer unbestimmten Zahl von Stellen, wie Banken, Ärzten, ..... Weiters sollte das Ärztegeheimniss und das Amtsgeheimnis aufgehoben werden und der Antragsteller sollte die Datenermittlung über andere Personen erlauben. Eine Zustimmung, die ein Sozialhilfe-Antragsteller im Namen Dritter (Angehörige, Mitbewohner, ...) gar nicht geben darf!

Hans G. Zeger, Obmann ARGE DATEN: 'Wir haben volles Verständnis, dass Gemeinden ihre Mittel sparsam verwalten und Mißbrauch verhindern wollen. Dabei darf jedoch die Achtung und Menschenwürde von Bedürftigen nicht zu kurz kommen. Wenn der Verdacht von Mißbrauch und Förderungshinterziehung besteht, existiert in Österreich ein umfangreiches Instrumentarium um den Verdacht aufzuklären und Schuldige zu bestrafen. Sonderinitiativen einzelner Gemeinden sind nicht nötig.'

Die ARGE DATEN berichtete am 11. Oktober ausführlich über diese Praxis. Die Berichte führten letztlich zur BigBrotherAwards-Verleihung am 26. Oktober an den für Sozialfragen zuständigen Vizebürgermeister DI Eugen Sprenger. Der Vizebürgermeister verweigerte die Annahme des Preises mit der Begründung, er sei der Falsche, er wisse von dem Formular nichts und man könne als Politiker nicht über alles informiert sein.


Weitgehende Ermittlungsermächtigungen werden eingeschränkt

Nunmehr dürfte aber selbst dem Innsbrucker Datenschutzbeauftragten Dr. Holas die Angelegenheit zu heiß geworden sein und es wird ein neuer, wie versichert wurde, rechtskonformer und den Zwecken angemessener Antragstext erstellt.

Hans G. Zeger: 'Unabhängig von den Änderungen in den Formulierungen wird es darauf ankommen, das Verhältnis zwischen Antragstellern und Behörden zu überdenken. Geist der alten Formulierungen war die grundsätzliche Unterstellung, jeder Antragsteller ist automatisch ein Förderungshinterzieher.'

Die ARGE DATEN hofft, daß mit den neuen Formulierungen nun auch die Antragsteller als hilfssuchende Menschen, deren Privatsphäre zu achten ist, wahrgenommen werden. Dies wird sich aber nur in der Praxis erkennen lassen.

Spitze des Eisbergs

Das Formular der Innsbrucker Stadtverwaltung dürfte nur die Spitze eines Eisbergs unklarer Zustimmungserklärungen und weitreichender Eingriffe in die Privatsphäre durch Sozialbehörden darstellen. Die Diktion des Schreibens wirkt wie die x-fache Abschreibübung von anderen Zustimmungserklärungen. In diesem Sinne fordern wir alle Menschen auf, uns über ähnlich dubiose Zustimmungserklärungen und Formulare zu informieren.

Wie das Beispiel des privaten Vereins 'MuKi' zeigt, sind überschiessende Zustimmungsermächtigung keine Domäne 'großer' Konzerne und Unternehmen ('UNIQA', 'Mobilkom', Merkur') oder übereifriger Behörden, sondern sind auf allen Ebenen zu finden.


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