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Analysierte Shops und Websites - SPECIAL SERVICE: Zahlungsformen - Ausgewählte Branchen und Themen - e-commerce im Bundesländervergleich (1.) Analysierte Shops und Websites 50% der Shops rechtlich 'vertrauenswürdig' (historisch: 24%) 48% der Shops rechtlich 'mangelhaft' (historisch: 67%) 2% der Shops rechtlich 'nicht vertrauenswürdig' (historisch: 9%) 'aktuell' = einer Bewertung wurde innerhalb der letzten sechs Monate durchgeführt, 'historisch', es wurde zu einem früheren Zeitpunkt eine Bewertung durchgeführt. Die ANgaben zu den Auswertungen beziehen sich, je nach Anforderung auf den 'aktuellen' oder den 'historischen' Datenbestand Lücken in der Umsetzung der e-commerce-Bestimmungen finden sich besonders in den Bereichen, die tatsächlich eine Neuorientierung verlangen, wie Rücktrittsbedingungen oder Datenschutzfragen. Relativ gut umgesetzt sind Selbstverständlichkeiten, wie die Angabe eines Firmennamens und der Anschrift. Lieferbedingungen : 21% zu unklar und/oder ungenügend formuliert (historisch: 40%) AGB's : 12% verzichten auf zusammengefasste und nachvollziehbare AGB's (historisch: 33%) fehlender Datenschutzhinweis : 52% enthalten keinerlei korrekten Datenschutzhinweis (historisch: 78%) - Unfähigkeit Online-Prozesse zu organisieren - Die Shoprealisierung liegt in den Händen ungeeigneter Auftragnehmer (oft Einzelpersonen und 'Studenten' aus dem Bekanntenkreis des Shopbetreibers) - Zu geringes Budget für die Shoprealisierung - Fehlerhafte Beratung durch den Shop-Software-Anbieter - Unkenntnis der Rechtslage, des Stands der Technik und der technischen Möglichkeiten - Rücktritt / Rückgabe bzw. Umtausch / Reklamation - Gewährleistung / Garantie / Produkteigenschaft Dies Punkte sind für die Konsumenten von großer Bedeutung, verwirrende Regelungen verursachen eine zusätzliche Verunsicherung der Konsumenten. Hier wäre die Schaffung von standardisierten Vertragsformulierungen äußerst empfehlenswert. Selbst wenn diese Formulierungen nur Empfehlungscharakter haben, zeigt die Erfahrung, dass diese von seriösen Betreibern aufgegriffen werden. - Auf das Rücktrittsrecht kann, als gesetzliche Bestimmung, ein Verbraucher gar nicht rechtswirksam verzichten. Derartige Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder auf Bestellformularen sind ungültig und unwirksam. - Die Rücktrittsfrist beginnt erst ab Zustellung der Ware zu laufen. Die Bestellung bloß sieben Tage nicht zu bearbeiten, ändert nichts an der Rücktrittsmöglichkeit. - Da über das Rücktrittsrecht nicht korrekt aufgeklärt wurde, gilt nicht bloß die siebentägige Frist, sondern sie verlängert sich auf drei Monate. (das sind etwas mehr als 45%). - Eine Datenschutzerklärung 'Daten nicht an Dritte weiter zu geben' geben 425 der Shops ab (das sind rund 41%). - Nach wie vor unbefriedigend ist der Bereich Rücktritt. Nunmehr informieren 657 Shops korrekt über die Möglichkeit von einem Online-Einkauf wieder zurückzutreten. Insgesamt 2279 Shops wurden Standorten in den neun Bundesländern zugeordnet. Die Unternehmen des Großraums Wien/Niederösterreich (52%) dominieren Österreichs e-commerce-Landschaft, Tendenz zur Zentralisierung: leicht steigend. mehr --> WEBSHOP-MONITOR III/2004 März-Report Archiv --> WEBSHOP-MONITOR IX/2003 September 2003 |
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