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DSGVO Art 1, 4, 5, 6 Information, ob die Veröffentlichung von biographischen Schülerdaten im Internet laut Datenschutzgrundverordnung erlaubt ist - Zweck - Beschaffung - Folgen Sowohl Schulen, als auch Absolventenverbände, Elternvereine und (ehemalige) Schüler fragen regelmäßig an, ob die Veröffentlichung von biographischen Schülerdaten auf einem Schulwebserver oder auch einem privaten Webserver eines Elternvereins oder eines Schülers veröffentlicht werden dürfen. 1. Zu welchem Zweck werden die Schulbesuchsinformationen verwendet? 2. Wurden die einzelnen Informationen (der Schüler) rechtmäßig ermittelt? Die Nichteinhaltung des Zweckbindungsgrundsatzes gemäß Art 5 DSGVO und des Gebots der rechtmäßigen Verarbeitung gemäß Art 6 DSGVO kann mit einer Strafe bis zu 20 Millionen Euro oder im Falle eines Unternehmens mit bis zu 4% des weltweiten Jahresumsatzes gerechnet werden, je nach dem was höher ist. Außerdem kann ein Betroffener Schadenersatz für die Rechtsverstöße gegen die Bestimmungen des Art 5 und 6 DSGVO geltend machen. |
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