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2025/08/12 Videoüberwachung - Karners Beitrag zur Sommerlochdebatte
Großspurige Ankündigung - wenig Substanz - Geschichte der polizeilichen Videoüberwachung - Hype and No-Hype der polizeilichen Videoüberwachung - Praktiker skeptisch zur polizeilichen Videoüberwachung - Überwachungsplazebos bringen beste Kosten/Nutzen-Relation - ARGE DATEN wünscht Minster Karner noch viele Sommerlochdebatten - Automatisierte flächendeckende Videoüberwachung einzig sinnvoll - Flächendeckende Überwachung technisch und finanziell machbar

Großspurige Ankündigung - wenig Substanz

BMI-Minster Karner ließ dieser Tage mit der Ankündigung zur "massiven Ausweitung der Videoüberwachung" aufhorchen. Bürgermeister und Datenschützer wurden gleichermaßen aufgeschreckt und aufgeregt.

Frei nach dem Motto "im Sommer darf man sowieso alles" liefert der Innenminister zuverlässig, pünktlich und doch ohne Sachverstand seinen medialen Aufmerksamkeitsbeitrag. 15 Minuten Ruhm sind ihm sicher, zumindest in Österreich und dort vielleicht sogar einige Tage.

Doch was steckt wirklich hinter der "polizeilichen Kameraüberwachung", wie CCTV im Amtsdeutsch genannt wird?


Geschichte der polizeilichen Videoüberwachung

Laut BMI gibt es derzeit keine permanente Live-Überwachung, ist wohl nicht geplant und wäre personell nicht machbar.

Schon 2004 publizierte das BMI in ihrem offiziellen Organ "Öffentliche Sicherheit" ernüchternd "Weniger ist mehr". Die grenzenlose Videoüberwachung ist schlicht nicht umsetzbar: "Die Phase der Wachsamkeit kann nur durch etwa 15 Minuten aufrecht erhalten werden, die Wahrnehmung wird dann eingeengt.", so im Bericht.

Mit 1.1.2005 wurde im SPG § 54 Abs. 6 erstmals die Rechtsgrundlage zur polizeilichen Kameraüberwachung geschaffen. 2006 wurde die Befugnis auf "Veranstaltungen" (sprich: Demonstrationen) in der Nähe von ausländischen Staatsgästen ausgeweitet.

Eine weitere Ausweitung erfolgte im August 2018 (Achtung Sommerloch!). Nunmehr ist nicht mehr die Abwehr von Gefahren erforderlich, sondern es reichen "ortsbezogenen Risikoanalyse(n)", ohne konkrete Definition was damit gemeint ist.

Seit Juli 2024 (Achtung ein weiteres Sommerloch!) können auch Kraftfahrzeuge an beliebigen Stellen (sprich: nach "Risikoanalyse") per Video überwacht werden. Durchgehend zwar nur sechs Wochen, aber zwei Meter weiter kann danach wieder sechs Wochen lang überwacht werden.


Hype and No-Hype der polizeilichen Videoüberwachung

Nach 2005 wurden in rascher Folge die bekannten Plätze in Wien, Graz, Salzburg, Linz usw. mit Videoüberwachung ausgestattet. Allein in Wien 17 Plätze. Es sind dies durchwegs jene Plätze, die jetzt 2025 durch die Sommerlochdebatte geistern.

Offizielle und kontinuierliche Aufzeichnungen welche Plätze in welchem Umfang tatsächlich überwacht werden, werden vom BMI nicht veröffentlicht, "aus ermittlungstaktischen Gründen".

Kurios, da alle Plätze ausgeschildert werden müssen und präventive Wirkung wohl nur gegeben wäre, wenn möglichst alle Kriminelle wüssten, dass sie überwacht werden.

Dann 2017 die Überraschung. Im Jänner wird bekannt, dass allein in Wien 15 der 17 Standort wieder abgebaut wurden. Ohne großem Tamtam, wohl aber in der Erkenntnis der Wirkungslosigkeit.

Krimminelle machten genau das, was Experten vorhergesagt hatten, sie verschwanden mit ihren "Geschäften" in die Nebengassen und Hinterhöfe. Übrig blieben die klassischen "b'soffenen" Geschichten, Stänkereien und Pöbeleien. Übel gewiss, aber nicht der angekündigte Schlag gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität


Praktiker skeptisch zur polizeilichen Videoüberwachung

Abgesehen von den üblichen Verdächtigen, reflexartig mahnende "Datenschützer", Psychologen und Endzeit-Apologeten waren auch die Polizisten über die Überwachungsflut nicht wirklich glücklich.

Permanentüberwachung ist zu mühsam und wohl auch nicht rechtmäßig, blieb die Aufzeichnung. Kam es zu einer Anzeige musste Videomaterial stundenlang - mit geringer Erfolgschance - durchforstet werden. Einer der Gründe warum die Videoüberwachung der Wiener Linien auf 48 Stunden begrenzt wurde (nach ursprünglich bis zu 120 Stunden).


Überwachungsplazebos bringen beste Kosten/Nutzen-Relation

Zahlreiche Studien zeigen, dass Videoüberwachung am Besten wirkt - und zwar vor der Installation -, wenn über ihre Einführung berichtet wird. Auch bloße Überwachungsschilder oder Attrappen entfalten erhebliche Wirkung. Aus gutem Grund setzt der OGH Attrappen als Grundrechtseingriff mit der "echten" Videoüberwachung gleich.

Gute Ausleuchtung in den Abend- und Nachtstunden ist ebenfalls sehr wirksam. Alle diese Maßnahmen zusammen sind ähnlich wirksam wie die tatsächliche manuelle Videoüberwachung, kosten aber bloß weniger als ein Prozent der Überwachung.


ARGE DATEN wünscht Minster Karner noch viele Sommerlochdebatten

Hans G. Zeger, Obmann ARGE DATEN: "In diesem Sinn wünschen wir dem Bundesminister noch viel Tamtam um seine Überwachungspläne. Inklusive viel Support von Bürgermeistern und Bedenkenträgern"


Automatisierte flächendeckende Videoüberwachung einzig sinnvoll

Will man Videoüberwachung tatsächlich ernsthaft und wirksam einsetzen, dann sollte das BMI sich bei den Experten informieren. China und Singapur zeigen wie es geht. Nur wenn jede Kreuzung, jede Ampel, jeder Hauseingang, jedes Lokal mit Kameras und automatisierter Gesichtserkennung ausgestattet ist, kann eine erhebliche Abschreckungs- und Aufklärungsquote erreicht werden.

Ansatzweise betreibt ein derartiges System auch die Wiener Linien. Die "Taschl"-Diebe - häufigster Grund der Videoauswertung - werden nicht während des Diebstahls identifiziert. Hier wissen die Täter, dass sie etwas zu verbergen haben und schützen sich durch Kappe, Sonnenbrille usw.

Identifiziert werden sie indirekt auf Grund ihrer Kleidung beim Betreten/Verlassen der Bahnsteige.


Flächendeckende Überwachung technisch und finanziell machbar

Technisch ist die Sache gegessen. Mit etwa 2-4 Millionen Kameras in Wien, einem Abgleich mit der Fotodatenbank der Sozialversicherung, dem Passwesen und der Fremdendateien, zugekaufter KI-Software aus China oder Israel lässt sich ein derartiges Projekt umsetzen.

Das Projekt scheitert nicht an den Kosten, die 3-5 Milliarden Euro ließen sich locker als Sicherheitsaufrüstung verkaufen.

Blöd sind nur die rechtlichen Begrenzungen. Da gibt es eine EMRK (Art.8, Recht auf Privatleben), die EU-Grundrechtecharta (Art. 8, Datenschutz), die DSGVO, eine österreichische Verfassung und noch ein paar juristische "Kleinigkeiten", wie ein EUGH oder ein VfGH, die sich regelmäßig gegen anlasslose flächendeckende Überwachung aussprechen.

Hans G. Zeger: "Wohl ein weiterer Grund warum zahlreiche Politiker, inklusive Bundeskanzler und Regierungsmitglieder von einer neuen zeitgemäßen Interpretation von Verfassung, Menschenrechten und Gerichtsentscheidungen schwärmen."

mehr --> SPG § 54 Geschichte
mehr --> https://www.bmi.gv.at/magazinfiles/2004/07_08/files/videoueberwachung.pdf
mehr --> http://www.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=VIDEO

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