Hat der Arbeitgeber das Recht auf Bekanntgabe meines Passwortes? DSG 2000
Unter welchen Umständen hat der Arbeitgeber ein Recht auf Herausgabe eines Paßwortes und wann ist dies überhaupt notwendig.
Um diese Frage korrekt beantworten zu können, muß die Vorfrage geklärt sein, um welche Datenanwendung handelt es sich und welche Dienstgeberweisungen und Betriebsvereinbarungen existieren dazu?
Gehen wir davon aus, daß eine Datenanwendung ausschließlich zu dienstlichen Zwecken eingerichtet ist, etwa das Buchhaltungssystem, dann besteht selbstverständlich ein Recht des Arbeitgebers alle notwendigen Informationen zum Betrieb des Systems zu erhalten. Dazu gehören auch individuell gewählte Benutzerkennungen. Im Regelfall wird die Herausgabe nicht notwendig sein, da in einem ordentlich geführten Betrieb der Systemadministrator sowieso Benutzerkennungen neu setzen kann, sperren kann oder aus einer Datei herauslesen kann.
Anders ist die Situation, wenn es eine Datenanwendngen zu privaten Zwecken genutzt wird bzw. die private Nutzung auch möglich ist. Hier wird die Bekanntgabe von Kennungen nur aus besonderen Gründen bzw. in einer Weise erfolgen müssen, die die Sicherung der Privatsphäre der betroffenen Person gewährleistet.
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