rating service  security service privacy service
 
1993/12/31 Krank sein oder krank feiern?
DIR Im Zuge der Sozialschmarotzerdebatte taucht er so zuverlässig auf, wie Old Nessie im Sommerloch: der blaue Montag, die a...

Im Zuge der Sozialschmarotzerdebatte taucht er so zuverlässig auf, wie Old Nessie im Sommerloch: der blaue Montag, die am Montag angeblich gehäuften Krankmeldungen, die tatsächlich bloß das durchzechte Wochenende kaschieren sollen.

Es tut dabei nichts zur Sache, daß die Proponenten dieses Evergreens die entsprechende Datenbasis für ihre Behauptung schuldig geblieben sind. Sicher ist, daß in vielen Betrieben jeder Krankenstand als Feierstand angesehen wird. Ergebnis dieses grundsätzlichen Mißtrauens sind die Wünsche desDienstgebers nach möglichst lückenloser Überwachung des Arbeitnehmers.

Am liebsten wäre es dem Arbeitgeber, wenn er direkten Zugang zu den Gesundheitsdaten hätte, bzw. der Arbeitnehmer sich vom Arzt seines (des Unternehmers) Vertrauen untersuchen lassen würde. Derartige Durchlöcherungen des Ärztegeheimnisses sind in Österreich kaum möglich. Daher "beschränken" sichviele Arbeitgeber darauf, "bloß" die Diagnose im Falle einer Krankmeldung zu erfahren.

Sie meinen, in modernen, datenschutzfreundlichen Zeiten eine unmögliche, unrechtmäßige Forderung, die kein Arbeitgeber offiziell stellen wird? Schließlich schiebt derartigen Ansinnen auch das ArbVG einen Riegel vor.

Weit gefehlt! Niemand geringerer als das Personalreferat der Gemeinde Innsbruck verlangt bei Krankmeldungen die Bekanntgabe der Krankheitsdiagnose.

Noch perfekter ist das famose Innenministerium, zuständig in Sachen Zivildienst. Es hat sich in das Zivildienstgesetz in Par.23b hineinschreiben lassen, daß bei Erkrankung eines Zivildieners die "Art der Erkrankung" zu melden ist.

Und damit auch dem dümmsten Staatsdiener klar ist, daß in seiner Zivildienstzeit übliche arbeitsrechtliche Schutzbestimmungen, wie das Recht auf Privatsphäre nicht gelten, schiebt die Zivildienstbroschüre noch ein Schäuflein nach: "1. Glaubt ein Zivildienstleistender wegen KRANKHEIT nicht Dienstleisten zu können, ist er verpflichtet: ... - spätestens an dem dem Beginn der Dienstverhinderung folgenden Werktag sich einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen (einen Arzt aufzusuchen oder einen Hausbesuch zu veranlassen) und sich vom untersuchenden Arzt eine Bescheinigung über Art (=Diagnose) und die voraussichtliche Dauer der Erkrankung ausstellen zu lassen." [Hervorhebung durch die Redaktion, Anm.]

Die Gleichsetzung Art der Erkrankung = Diagnose ist rechtlich sicher unzulässig. Hätte der Gesetzgeber dies gewünscht, dann hätte er dies auch in das Zivildienstgesetz direkt hineingeschrieben. Womit dieses Beispiel nur deutlich macht, daß das Innenministerium in jeden Menschen bloß Täter sieht, undsei es einer, der bloß glaubt Krank-Feiern zu können.




Die angezeigten Informationen und Artikel werden im Rahmen des ARGE DATEN Informationsdienstes kostenlos zur Verfügung gestellt. Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert, es wird jedoch für die Richtigkeit keine Gewähr übernommen. Alle Angaben, Aussagen und Daten beziehen sich auf das Datum der Veröffentlichung des Artikels. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass insbesondere Links, auf Websites gemachte Beobachtungen und zu einem Sachverhalt gemachte Aussagen zum Zeitpunkt der Anzeige eines Artikels nicht mehr stimmen müssen. Der Artikel wird ausschließlich aus historischem und/oder archivarischen Interesse angezeigt. Die Nutzung der Informationen ist nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Dieser Informationsdienst kann professionelle fachliche Beratung nicht ersetzen. Diese wird von der ARGE DATEN im Rahmen ihres Beratungs- und Seminarservice angeboten und vermittelt. Verwendete Logos dienen ausschließlich zur Kennzeichnung der entsprechenden Einrichtung. Die verwendeten Bilder der Website stammen, soweit nicht anders vermerkt von der ARGE DATEN selbst, den in den Artikeln erwähnten Unternehmen, Pixabay, Shutterstock, Pixelio, Aboutpixel oder Flickr.

© ARGE DATEN 2000-2024 Information gemäß DSGVOwebmaster