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Wie vor zwei Wochen angekündigt hat der EUGH nunmehr in der Sache "Fluggastdatenweitergabe in die USA" entschieden - den Anträgen des Generalanwalts wurde im wesentlichen stattgegeben - auch im Zusammenhang mit der Vorratsdatenspeicherung gibt es schon Klagen wegen Rechtswidrigkeit des EU-Beschlusses - ein weiteres Fiasko der EU-Kommission droht Die ARGE DATEN berichtete schon vor einigen Wochen, dass die Vereinbarung zur Fluggastdatenweitergabe nach Ansicht des Generalanwaltes illegal ist. Kern der nunmehrigen EUGH-Entscheidung ist, dass die EU in Datenschutzangelegenheiten keine direkte Regelungskompetenz hat und daher auch nicht mit Drittstaaten (wie den USA) verbindliche Vereinbarungen treffen kann. 1. PNR-Buchungscode (Record Locator) 2. Datum der Reservierung 3. Geplante Abflugdaten 4. Name 5. Andere Namen im PNR 6. Anschrift 7. Zahlungsart 8. Rechnungsanschrift 9. Telefonnummern 10. Gesamter Reiseverlauf für den jeweiligen PNR 11. Vielflieger-Eintrag (beschränkt auf abgeflogene Meilen und Anschrift(en)) 12. Reisebüro 13. Bearbeiter 14. Codeshare-Information im PNR 15. Reisestatus des Passagiers 16. Informationen über die Splittung/Teilung einer Buchung 17. E-Mail-Adresse 18. Informationen über Flugscheinausstellung (Ticketing) 19. Allgemeine Bemerkungen 20. Flugscheinnummer 21. Sitzplatznummer 22. Datum der Flugscheinausstellung 23. Historie über nicht angetretene Flüge (no show) 24. Nummern der Gepäckanhänger 25. Fluggäste mit Flugschein aber ohne Reservierung (Go show) 26. Spezielle Service-Anforderungen (OSI - Special Service Requests) 27. Spezielle Service-Anforderungen (SSI/SSR - Special Service Requests) 28. Information über den Auftraggeber (received from) 29. Alle Änderungen der PNR (PNR-History) 30. Zahl der Reisenden im PNR 31. Sitzplatzstatus 32. Flugschein für einfache Strecken (one-way) 33. Etwaige APIS-Informationen 34. ATFQ-Felder (Automatische Tarifabfrage) mehr --> EU/US-Fluggastdatenweitergabe illegal mehr --> http://www.curia.eu.int/de/actu/communiques/cp06/aff/cp060046de.pdf |
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