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2007/02/05 Bildungsdokumentation - lebenslange Überwachung statt Bildungspolitik
Bildungsdokumentation speichert lebenslang Schuldaten - Erstmals Strafverfahren gegen "renitente" Eltern - Unterrichtsministerin zum Handeln aufgefordert - SPÖ-Mandatare auf dem Prüfstand

Lebenslage Speicherung von Schuldaten

Mit dem vor fünf Jahren geschaffenen Bildungsdokumentationsgesetz - dem Lieblingsspielzeug der ehemaligen Ministerin Gehrer - wurde die mehr als sechzigjährige Speicherung von Schulinformationen beschlossen. Nach endlosen Anlaufschwierigkeiten entsteht nun seit zwei Jahren, ein mehr oder minder lückenhafter Datenfriedhof, der zwar keine bildungsplanerischen Aussagen erlaubt, die nicht sowieso bekannt sind, der aber über Schüler mit nicht ganz geradliniger Schullaufbahn brisante Details bereit halten wird.

Neben Schulverweisen aus disziplinären Gründen, der Besuch des Ethik/Religionsunterrichts und der Nachmittagsbetreuung werden lebenslang die Schulumgangssprache, Förderunterricht und in welchem Jahr wieviel Fünfer man erhalten hat, ob man aufgestiegen ist oder doch sitzengeblieben ist. Eine optimale Fundgrube zum Stöbern nach schwarzen Flecken.

Schon mehrfach hat der OGH in anderen Zusammenhängen festgestellt, dass Systeme, die technisch die persönliceh Überwachung ermöglichen und bei den Betroffenen die Sorge von Überwachung auslösen, die Menschenwürde berühren und daher besonderer Schutzmaßnahmen bedürfen. Genau dieser Schutz ist jedoch bei der Bildungsdokumentation nicht gegeben. Kennt ein Bürgermeister einmal eine Sozialversicherungsnummer, dann hat er als Schulerhalter der Pflichtschule genauso Zugang zu den Daten, wie das Unterrichts- und das WIssenschaftsministerium, Gerichte oder die Sozialversicherungsträger.

Mittels codiert gespeicherter Sozialversicherungsnummer wird sichergestellt, dass Datensätze der verschiedensten Schulstufen verknüpft werden können und dass die Daten auch noch nach 60 und mehr Jahren Personen zugeordnet werden können und mit anderen Datenbeständen abgeglichen werden können.

Hans G. Zeger: "Im simpelsten Fall werden wir in Zukunft mit einzelnen Missbrauchsfällen konfrontiert sein, wenn mittels "social hacking" gute Bekannte Auskünfte weitergeben, im schlimmsten Fall werden die Daten dazu dienen festzustellen, dass etwa Bezieher des Förderunterrichts weniger Karriere gemacht haben als 'normale' Schüler, Förderunterricht nichts bringt und man ihn daher aus budgetären Gründen streichen kann."


Erstmals Verwaltungsverfahren gegen "renitente" Eltern

Seit Beginn gibt es Schüler, Eltern und Direktoren, die sich gegen diese Totalüberwachung der Schullaufbahn wehren und die Mitwirkung und die Bekanntgabe der Sozialversicherungsnummer verweigerten. Insgesamt zwar eine Minderheit, da in vielen Fällen - ganz unpädagogisch - schlicht psychischer Druck auf Schüler und Eltern auf Herausgabe der Daten ausgeübt wurde.

Bisher wurde jedoch bei Personen, die bei einer Weigerung blieben ein Ersatzkennzeichen vergeben, nun liegt erstmals auch ein Verwaltungsstrafverfahren gegen einen Vater vor, der den Datenschutz seiner Tochter höher stellte, als die Überwachungsinteressen der Schulbehörden.

Das Verfahren ist zwar erst am Beginn, doch eröffnet es die Chance, das Gesetz insgesamt vor dem VfGH zu bekämpfen. Ein Verfahren bei der EU-Kommission läuft schon.


Bundesministerin Schmied zur Stellungnahme aufgefordert

Vor einigen Tagen wurde die Frau Bundesministerin zur Stellungnahme aufgefordert, eine direkte Reaktion liegt noch nicht vor, jedoch wurde nach den jüngsten Medienberichten zugesichert, eine Expertengruppe zur Prüfung einzurichten. Brief siehe http://ftp.freenet.at/bil/bm-schmied-bildok-070123

Die ARGE DATEN geht davon aus, dass nicht bloß innerministerielle Befürworter diese Gruppen bilden, sondern auch Kritiker ausreichend prominent zu Wort kommen werden.


Eltern sollten Bekanntgabe der Sozialversicherungsnummer verweigern

In diesen Wochen beginnen die Einschreibungen für die Schulen, Eltern sollten die Direktionen über ihre Bedenken zur Bildungsdokumentation informieren und die Bekanntgabe der Sozialversicherungsnummer verweigern. Die ARGE DATEN hat dazu auch einen Musterbrief vorbereitet: http://ftp.freenet.at/bil/Musterbrief-Bildungsevidenz.doc

Informationen zur Sozialversicherungsnummer siehe auch unter http://www2.argedaten.at/static/svnr.html


SPÖ-Mandatare auf dem Prüfstand

Spannend wird auch das Verhalten der SPÖ-Mandatare. In der Vergangenheit wurde der ARGE DATEN mehrfach zugesichert, dass man ebenfalls schwere Bedenken gegen diese Totalüberwachung der Schüler hätte und - falls man einmal etwas in einer Regierung zu sagen hätte, das Gesetz einer Prüfung unterziehen werde. Ob die SPÖ etwas in der Regierung zu sagen hat, kann die ARGE DATEN nicht beurteilen, feststeht jedoch, dass SPÖ-Mandatare darin vertreten sind. Wir sind gespannt, wann hier erste substantielle Äußerungen erfolgen werden.

mehr --> Bildungsevidenz - Die Rechte der Schüler und Eltern
mehr --> Datenkatalog Bildungdokumentationsgesetz
mehr --> Brief an Frau BM Schmied 23.1.2007
Archiv --> Bildungdokumentationsgesetz + Verordnungen (BilDokG)
Archiv --> So prüfen Sie die Sozialversicherungsnummer
Archiv --> Musterschreiben bezüglich Ablehnung der Bekanntgabe der Sozialversicehrungsnummer

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