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Dürfen Zugriffe von Webservern und der e-Mailverkehr protokolliert werden?
Eine Protokollierung technischer Internet-Daten ist teilweise unvermeidlich. Protokolle, die personenbezogene Informationen z.B. über Webzugriff am Arbeitsplatz liefern sollen, sind grundsätzlich genehmigungspflichtig und bedürfen der Zustimmung der Mitarbeiter.

Bei der Frage der Protokollierung von Zugriffen auf Webservern und bezüglich E-Mails ist zunächst zu unterscheiden, ob die Protokollierung nur für technische Zwecke notwendig ist, oder ob damit weitergehende Ziele erreicht werden sollen.

Die Protokollierung von technischen Daten bezüglich der Zugriffe auf einen Web- oder E-Mail-Server ist teilweise für die Administration solcher Systeme sehr wichtig. Ebenfalls kaum problematisch ist z.B. die Erstellung von Zugriffsstatistiken für einzelne Webpages, solange diese in statistischer Form erfolgt.

Sehr viel problematischer ist die Protokollierung von Webzugriffen bzw. E-Mails in Unternehmen, wenn diese Daten z.B. einzelnen Mitarbeitern direkt zugeordnet werden. Der Hintergrund solcher Maßnahmen ist sehr oft die Einschränkung privaten 'Surfens' am Arbeitsplatz und die Verhinderung des Zugriffs auf 'unerwünschte' Seiten. Eine solche Datenanwendung ist aus datenschutzrechtlicher Sicht wohl genehmigungspflichtig und wirft zusätzlich arbeitsrechtliche Probleme auf.
Weiters ist jedenfalls die Zustimmung der Mitarbeiter zu solchen Maßnahmen notwendig. Eine heimlich durchgeführte Überwachung des Webzugriffs bzw. von E-Mails wäre jedenfalls rechtswidrig.





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