2003/12/05 Robinsonliste schützt nicht vor Eintrag in HEROLD-CD
WK-Bundesobmann, Walter Ruttinger(*), zuständig für Adressenverlage, sieht keine Gültigkeit der Robinsonliste bei HEROLD-CD - widersprüchliche Datenschutzauskünfte bei HEROLD und Lieferant dm-plus - Datenschutzkommission bei Adressenverlagen offenbar überfordert - bei weiteren Datenhändlern Verfahren begonnen
WK-Bundesobmann Ruttinger verneint Anwendbarkeit der Robinsonliste
Über seinen Anwalt, RA Hoffmann-Ostenhof, läßt Herr Ruttinger zu Robinsonliste und HEROLD-CD erstaunliche Positionen verbreiten. Unter Berufung auf die Bestimmungen der Gewerbeordnung führt er aus: 'Listbroking liegt jedoch nur dann vor, wenn jene Daten weitergegeben werden, die in §151 Abs 5 GewO als Datensatzmuster definiert sind. Die HEROLD Daten-CD enthält aber weitergehende Daten und ist somit kein Anwendungsfall von §151 GewO, weil ihre Daten über die Datensatz-Definition [...] hinausgehen.'
Ein Eintrag in die Robinsonliste wäre daher bei der Herold-CD wirkungslos, kommt der verantwortliche WK-Obmann Walter Ruttinger zum Schluss.
Hans G. Zeger: 'HEROLD und ganz besonders der Datenlieferant dm-plus, die beide duch den Fachverband Werbung/Ruttinger vertreten werden, haben somit erheblichen Erklärungsbedarf. Insgesamt besteht bei den Datenhandelsbestimmungen der Gewerbeordnung enormer Reformbedarf und die Notwendigkeit einer EU-konformen Rechtsanpassung.'
Ganz im Gegensatz dazu steht die Position des WK-Sekretär und NR-Abgeordneten Dr. Reinhold Mitterlehner (reinhold.mitterlehner@wko.at), der in einem Schreiben an die ARGE DATEN die Gewerbebestimmung verteidigt und keinerlei Änderungen wünscht.
Widersprüchliche Datenschutzauskünfte von HEROLD und dm-plus
Wie notwendig eine EU-konforme Neuordnung des Konsumentendatenschutzes ist, zeigen die derzeit laufenden Verfahren gegen HEROLD und dm-plus. Soweit es sich um Datenschutzauskünfte handelt, erhalten Betroffene unterschiedliche und widersprüchliche Informationen welche Daten tatsächlich gesammelt werden.
Hans G. Zeger: 'Diese unzureichende Sicherung der Schutzrechte führte zu einer Reihe von DSK-Beschwerden. Es ist zwar bedauerlich, dass die Geschäftsführung der Datenschutzkommission, trotz laufender Beschwerdeverfahren, nunmehr vorschnell die Registrierung der HEROLD-CD genehmigt hat, ändert aber nichts an der Fragwürdigkeit des Datenbestandes des Lieferanten dm-plus.'
Die ARGE DATEN ist optimistisch bei den Beschwerden Recht zu bekommen, wenn schon nicht in Österreich, so doch jedenfalls auf EU-Ebene. Für Käufer der HEROLD-CD kann dies bedeuten, dass sie eine Unterlassungsverfügung zur Weiterverwendung der Daten erhalten.
Eine DVR-Registrierung, die nichts über die Rechtmäßigkeit der verwendeten Daten aussagt, sondern bloß Auflagen zum rechtmäßigen Betrieb gibt, wurde in der Vergangenheit immer wieder als Persilschein für Datensammlungen verwendet. Auch die aktuelle Presseerklärung von HEROLD versucht aus der bloßen Registrierung, eine generelle Zulässigkeit der verwendeten Daten abzuleiten.
Die ARGE DATEN hatte daher HEROLD gebeten, bei endgültigem Erscheinen der CD eine Evaluationskopie bereit zu stellen. Auf Grund der uns bekannten Testadressen können wir prüfen, ob tatsächlich keine Personen enthalten sind, die dies nicht wünschen.
Hans G. Zeger: 'Wenn HEROLD nichts zu verbergen hat, gehen wir davon aus, dass sie eine Kopie zur Verfügung stellen wird.'
Ruttinger-Position bedeutet AUS für Konsumentendatenschutz
Analysiert man die Position der Wirtschaftskammer genauer, bedeutet es, dass jeder Adressenverlag, der mehr Daten sammelt, als in der Gewerbeordnung festgehalten, nicht mehr an die Sperrliste gebunden wäre.
Hans G. Zeger: 'Eine geradezu groteske Gesetzeslücke, die den Daten-Vielsammlern den Zugriff auf die Privatsphäre geradezu nahelegt.'
Auf Grund dieser dubiosen Situation in der Adressverlagsbranche haben Betroffene, mit Unterstützung der ARGE DATEN, gegenüber 12 weiteren Unternehmen Datenschutzverfahren begonnen.
Bürger bei der Sicherung der Datenschutzrechte allein gelassen
Gerade die komplexen Unternehmens-Verschachtelungen der Datenhändler machen es für Betroffene schwer, ihre gesetzlich verbrieften Rechte durchzusetzen. Auch die Datenschutzkommission ist bei der Prüfung der Datenströme überfordert und belässt es bei einer formellen Zusicherung der Firmen, die Gesetze einzuhalten.
Hans G. Zeger: 'Uns ist selbstverständlich kein Fall bekannt, dass eine Firma von sich behauptet hätte, Gesetze nicht einhalten zu wollen. Dies reicht jedoch nicht. Gerade die EG-Richtlinie Datenschutz zielt nicht nur auf eine formelle Kontrolle von Datenschutzrechten ab, sondern auf eine wirksame. Diese wirksame Kontrolle ist derzeit nicht gegeben, die ARGE DATEN hat daher gegen die Republik Österreich eine EU-Beschwerde zur wirksamen Umsetzung des Datenschutzes eingebracht.'
Mit der vorschnellen HEROLD-Registrierung wurde die lange Linie der für die Bürger nachteiligen Entscheidungen der Datenschutzkommission fortgesetzt. Neben dubiosen Registrierungen liegt uns auch eine Stellungnahme der Datenschutzkommission vor, die die generelle freie Verbreitbarkeit der Wählerevidenzdaten bejaht.
Hans G. Zeger: 'Die Bürger müssen sich nun um ihre Datenschutzrechte gegen die HEROLD-CD, die Adressenverlage und die Kundenkartenherausgeber selbst kümmern. Die ARGE DATEN hat dazu eine Reihe von Musterbriefen zusammen gestellt. Weiters stellt sie allen interessierten Personen Adresslisten zur Verfügung, wer als Datenhändler in Frage kommt.'
Diese Unterlagen können gratis im Internet abgerufen werden oder unter info@argedaten.at angefordert werden. Für Mitglieder übernimmt die ARGE DATEN auch die Verfahrensvertretung.
Mündige Bürger und Konsumenten benötigen keine Direktwerbung
Immer mehr Konsumenten fühlen sich durch Adressverlagswerbung nicht angesprochen, sondern bloß belästigt. Während Kunden Zusendungen und Informationen von Unternehmen ihres Vertrauens positiv gegenüberstehen, werden Cold-Contacts durch Fremdfirmen mit zugekauftem Datenmaterial immer skeptischer angesehen.
'Wenn ich mich für eine neue Sache interessiere, finde ich rasch Informationen im Internet, ich benötige keine Zwangsbeglückung durch Datenhändler zum falschen Zeitpunkt zum falschen Thema', so der Tenor von immer mehr Konsumenten.
Kurz-Info Robinsonliste:
Eine Sperrliste, in der sich Personen eintragen lassen können, die keine unerwünschte Werbung erhalten wollen. Verantwortlich für Führung und Verwendung: Fachverband Werbung (Direktwerbe- und Adressenunternehmer),
A-1045 Wien, Wiedner Hauptstraße 63,
fon 01.50105.3540 fax 05.90900.285 werbung@wko.at
Komm.-Rat Walter Ruttinger(*) Bundesobmann, fon 0650.9500702, walter@ruttinger.at
(*) zur aktuellen Verantwortung siehe WKO-Fachverband Werbung Homepage
http://www.fachverbandwerbung.at/de-interessensvertretung-fac...
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