2011/03/01 Vorratsdatenspeicherung - worum es wirklich geht
Vorratsdatenspeicherung durch Ministerrat abgenickt - keine Stellungnahme des Datenschutzrates - wesentlicher Schritt zum Paranoiastaat - SP-BMVIT gibt Druck von VP-BMJ und VP-BMI nach - Mailkorrespondenz der Staatsanwaltschaft entlarvt worum es wirklich geht - endlich freier Zugriff auf Kommunikationsverhalten der Bürger - aus Unschuldsvermutung wird Schuldverdacht
Vorratsdatenspeicherung durch Ministerrat abgenickt
Nach endlosem Zögern und Zaudern wurde nunmehr das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung im Ministerrat abgenickt. Verdachtsunabhängig soll aufgezeichnet werden, wer mit wem wie lange telefoniert, wer wem eMails schreibt, wer sich ins Internet einwählt und von wo aus man telefoniert.
Noch ist das Gesetz nicht beschlossen, noch können Parlamentarier entscheiden, ob sie im Interesse der Bürger handeln wollen oder Erfüllungsorgan einer zusehends paranoiden Exekutive werden (http://www.freenet.at/).
Wird das Gesetz beschlossen, handelt es sich um die erste präventivstaatliche Maßnahme die alle BürgerInnen unter Kollektivverdacht stellt. In Zukunft wird sich jeder Bürger mit "verdächtigem" Kommunikationsverhalten freibeweisen müssen, nicht doch - zumindest gedanklich - Teil organisierter krimineller Netzwerke zu sein. Dazu bedarf es, wie der laufende Tierschützerprozess in Wiener Neustadt zeigt, recht wenig.
Keine Stellungnahme des Datenschutzrates
Am 28.2.2011 beschäftigte sich der Datenschutzrat zwar ausführlich mit der Vorratsdatenspeicherung, zu einer Stellungnahme konnte er sich freilich nicht durchringen. Offenbar wwerden die Überwachungswünsche der VP-dominierten Ministerien Justiz und Inneres durch zahlreiche DSR-Mitglieder goutiert.
Wesentlicher Schritt zum Paranoiastaat
Das bloße gedankliche Billigen von fremden rechtswidrigen Taten reicht und schon ist man Teil eines kriminellen Netzwerks. Um wieviel verdächtiger ist es viele kurze Telefonate mit fremden zu haben (typisches Telefoniermuster von Drogendealern) oder als Frau im Stundentakt nächtens zu telefonieren (Gefahr der Geheimprostitution!).
Und - Hand aufs Herz - kann jemand wirklich die Hand für den Pizzadienst ins Feuer legen, bei dem regelmäßig eine Bestellung abgegeben wird. Wie beweist man, nichts mit den anderen Anrufern des Pizzadienstes zu tun zu haben, wie dass man nicht ebenfalls den Dienst als konspirative Schaltstelle nutzte?
Echte Kriminelle oder sogar Terroristen können sich hingegen beruhigt zurücklehnen. Gesetzesentwurf und Technik lassen zahllose Möglichkeiten zu ihr Kommunikationsverhalten zu verwischen (mehr zum Thema http://www.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=VORRATSDATENSPE...).
BMVIT gibt Druck von BMJ und BMI nach
Seit 2006 gibt es die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, längstens seit 2009 hätte Österreich die Richtlinie umzusetzen gehabt, tatsächlich hat sich jedoch Österreich jahrelang tot gestellt und die Umsetzung verzögert.
Der Hauptgrund war die maßlose Datengier von BMJ und BMI. Die Kommunikationsdaten sollten nicht Richtlinienkonform für Extremformen der Kriminalität, etwa Terrorismus, Schlepperwesen oder internationalen Menschenhandel herangezogen werden. BMI und BMJ wollen auf diese Daten nach Gutdünken, immer wenn sie es für Richtig erachten, zugreifen können.
Die bisherigen weitreichenden Bestimmungen der Strafprozessordnung (StPO) die für die Überwachung konkrete Verdachtsmomente verlangen und eine richterliche Bewilligung, werden als nicht ausreichend erachtet.
Mailkorrespondenz der Staatsanwaltschaft entlarvt Datenwünsche von BMJ und BMI
In einer sehr umfangreichen Mailkorrespondenz beklagen Staatsanwälte, dass durch das derzeitige Telekommunikationsgesetz die Ausforschung des Internetverhaltens nicht nach Belieben möglich ist.
O-Ton des Mailverkehrs (siehe http://ftp.freenet.at/sic/sta-auskunftswunsch-ip-adresse.pdf)
Mag. Christian WALZI, Staatsanwalt: "Meine Frage: habt ihr in letzter Zeit die gleichen Probleme gehabt und keine Auskünfte bekommen? Sollte dies nämlich gängige Praxis bei den Providern werden, wäre zur Erhebung des Inhabers einer (dynamischen) IP-Adresse immer eine TÜ-Anordnung [Telekom-Überwachung, Anm.] nötig, die nur bei einer ein Jahr übersteigenden Strafdrohung möglich ist. ... lg, Christian "
Antwort von Staatsanwältin Mag. Carmen Prior: "In der Tat hat uns der OGH in einer Entscheidung zu § 87 UrhRG ein 'Ei' gelegt, in dem er - so wie auch der VfGH und der VwGH - mehr oder weniger eindeutig ausgesprochen hat, dass die Bekanntgabe, zu welchem Zeitpunkt, welchem Anschluss eine dynamische IP-Adresse zugewiesen war, nur durch Verarbeitung von Verkehrsdaten erfolgen kann, welche dem Betreiber jedoch verwehrt sei, weil ohne verrechnungstechnische oder sonst betriebsnotwendige Gründe solche Verkehrsdaten unverzüglich zu löschen sind. ...
Jedenfalls würde ich nochmals versuchen, durch eine Anordnung der StA, die sich darauf stützt, dass es sich bloß um Stammdaten handelt, zu den Daten zu gelangen, wobei dem Betreiber der Nachweis oder Bescheinigung abzuverlangen wäre, dass er die zur Zuordnung notwendigen Daten tatsächlich gelöscht hat."
Doch die Staasanwältin sieht auch einen Hoffnungsschimmer und bezieht sich offensichtlich auf die geplante Vorratsdatenspeicherung: "Im Moment [2009, Anm.] stehen wir in harten Verhandlungen mit dem BMVIT, die darauf abzielen für solche Auskünfte [über Internetnutzung, Anm.] eine korrespondierende Speicherverpflichtung zu schaffen; wie rasch solche Verhandlungen zum Ergebnis führen, weißt Du ja aus eigener Anschauung."
endlich freier Zugriff auf Kommunikationsverhalten der Bürger
Mit der Enscheidung die Vorratsdatenspeicherung in der jetzigen Form im Minsterrat zu beschließen, wurde offensichtlich den Wünschen der Sicherheitsbehörden entsprochen. Grundrechte und das verfassungsstaatliche garantierte Recht der unbeobachteten Kommunikation werden in Zukunft außer Kraft gesetzt. Polizei und Staatsanwaltschaft können bei beliebigen Verdachtsmomenten auf Kommunikationsdaten zugreifen.
Für den Bürger wird aus der Unschuldsvermutung der Schuldverdacht. Willkommen im Paranoiastaat!
mehr --> Staatsanwaltschaft beklagt fehlende Zugriffsmöglichkeiten auf Internetdaten mehr --> Vorratsdatenspeicherung ist Beginn präventivstaatlicher Maßnahmen mehr --> http://www.freenet.at/ Archiv --> http://neuwal.com/index.php/2010/08/13/vorratsdatenspeicherung_hans-zeger/ andere --> Parlamentarisches Verfahren Strafprozessordnung 1975 (StPO) + Sicherheitspolizeigesetz (SPG) andere --> BGBl. I Nr. 27/2011 - Änderung des Telekommunikationsgesetzes 2003 - TKG 2003 andere --> Parlamentarisches Verfahren Vorratsdatenspeicherung
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