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2007/09/25 VfGH-Präsident Korinek: Österreich auf dem Weg zum Überwachungsstaat
Klare Aussage vom Präsidenten des Verfasungsgerichtshofes - Polizei nicht auf Augenhöhe mit Verbrechern stellen - immer längere Wunschliste nach zusätzlichen Ermächtigungen

Präsident Korinek ließ am Samstag den 22.9.2007 im ORF Ö1 Mittagsjournal mit einer klaren Aussage aufhorchen.

Der auch außerhalb von Juristenkreisen angesehene Präsident des VfGH sprach von der Gefahr eines Überwachungsstaates nach DDR-Stasi-Vorbild. Der Terrorismusbekämpfung dürfen nicht Grundrechte und rechtsstaatliche Prinzipien geopfert werden. Sollte nicht raschest gegengesteuert werden, drohen Österreich erhebliche Grundrechtsdefizite.

Hans G. Zeger, Mitglied des Datenschutzrates: "Als Mitglied des Datenschutzrates kann ich diese klaren Aussagen nur voll unterstützen. Laufend gelangen, insbesondere aus dem Innenministerium, geradezu unverschähmte Überwachungswünsche auf den Tisch des Datenschutzrates. Auf Grund der vorrangig parteipolitischen und interesenspolitischen Orientierung des Datenschutzrates ist es in vielen Fällen leider nicht einmal dort möglich diese Überwachungswünsche in klare Schranken zu verweisen."


Wunsch der Polizei nach gleichen Mitteln wie Verbrecher

Diese Warnung deckt sich mit Beobachtungen der ARGE DATEN, dass mehr und mehr Polizisten, bis hin zu hochraniggen Beamten, offen die Gleichstellung der Polizei mit Verbrechern fordern.

Zuletzt wurde in einer Podiumsdiskussion bei der Österreichischen Computergesellschaft (OCG) am 18. September von einem Beamten des Bundeskriminalamtes (BKA) die Forderung erhoben, die Polizei müsse in gleicher Augenhöhe wie die Verbrecher agieren dürfen und müsse dieselben Mittel einsetzen dürfen.

Eine gefährliche Drohung, wenn wir daran denken, dass Mord, Angriff auf Leib und Leben, auf fremde Eigentumswerte zum "Geschäft" der Kriminellen gehören.


Liste der Überwachungswünsche wird immer länger

Auch wenn bisherige Überwachungslösungen kaum die erwünschten Erfolge zeigten, Experten sprechen etwa im Zusammenhang mit Banküberfällen geradezu von einer Reviktimisierungswelle, wird die Liste der von der Polizei geforderten Grundrechtseingriffe immer länger.

Neu im Polizeigebrauch bzw. derzeit auf der Wunschliste:
- zwangsweise DNA-Massentests auch ohne persönlichen Verdacht ab 2008
- Vorratsdatenspeicherung von Telekom- und Internetdaten
- flächendeckende Aufzeichnung von KFZ-Kennzeichen zur KFZ-Fahndung
- Onlinezugriff auf Privatcomputer
- allgemein zugängliche Sexualstraftäterdatei
- besondere Täterdatei für Sportveranstaltungen (Hooligan-Datei)
- vorbeugende Vorladeberechtigung für Sportfans ihnen den Besuch von Veranstaltungen zu verwehren
- Ausweitung der Video-Überwachungsbefugnisse
- Aufbau eine europaweiten Täterdatei, trotz unterschiedlichster Strafrechtssysteme
- verstärkter Datenaustausch zwischen Polizeieinrichtungen der EU-Länder
- Offenlegung von Strafregisterdaten von Ausländern (Prangermöglichkeit)

Schon seit längerem in Verwendung ist der sogenannte kriminalpolizeiliche Aktenindex des EKIS (Elektronisches Kriminalpolizeiliches Informatiosnsystem), in der alle Kontakte einer Person mit der Polizei aufgezeichnet werden, bis hin zu völlig haltlosen Anzeigen durch Nachbarn, Freunde oder Arbeitskollegen. Diese Eintragungen werden praktisch nie gelöscht.

Seit 2006 erfasst die Polizei über den Meldezettel auch Familienverhältnisse.


Evaluation bisheriger Überwachungsmaßnahmen überfällig

Auch wenn 100% der Bankfilialen videoüberwacht sind, bleibt das Überfallsniveau bei etwa 1560 Fällen pro Jahr seit Jahren konstant hoch bzw. weiterhin steigend. Weniger als die Hälfte der Überfälle können aufgeklärt werden, in den wenigsten Fällen sind es jedoch die Videobilder, oft verraten sich die Täter durch Pralereien im Freundeskreis.

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