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2003/11/24 Meldedaten ab 2004 leichter zugänglich
Meldegesetz soll im Windschatten des e-government-Gesetzes geändert werden - Vorbei an allen Begutachtungsverfahren - Während ZMR-Provider davon schon im August Kenntnis hatten, dementierte Bundesminister Strasser noch - Wunsch nach Privatsphäre wird missachtet - e-government-Gesetz bloß ein notdürftig verschleierter Versuch, den Zugang zum Melderegister zu erleichtern

Meldegesetz soll unbemerkt geändert werden

Während der Begutachtungsentwurf zum missglückten e-government-Gesetz noch keine Änderung des Melderechts enthält, findet sich nunmehr unter Artikel 5 der Regierungsvorlage eine folgenschwere Änderung.

In Zukunft sollen Meldeauskünfte auch ohne Angabe des Geburtsdatums möglich sein. Auch weitere Wohnsitze (Zweitwohnsitze) sollen bei 'berechtigtem Interesse' beauskunftet werden. Damit würde die erst kürzlich auf Drängen der ARGE DATEN abgestellte illegale Abfragepraxis rechtskonform werden.

Hans G. Zeger, Mitglied des Datenschutzrates: 'Wieder einmal wurden wesentliche Gesetzesänderungen vorbei an allen Begutachtungsstellen nachträglich hineingeschwindelt. Damit werden Begutachtungsverfahren mehr und mehr zur Farce.'

Dem Stöbern nach Personen und Aufenthalten würde damit wieder Tür und Tor geöffnet.


ZMR-Provider hatten davon schon früher Kenntnis

Einzelne ZMR-Provider hatten von dem Vorhaben schon seit August Kenntnis, die ARGE DATEN hatte damals umgehend Bundesminister Strasser und die zuständige Abteilung mit dem Sachverhalt konfrontiert und eine abschlägige Auskunft erhalten: 'Änderungen des Meldegesetzes sind weder geplant noch bekannt'.

Ob hier bewusste Irreführung vorliegt oder bloß im Ministerbüro unbekannt ist, was die verantwortlichen Abteilungen tun, muss offen bleiben.


e-government-Gesetz dient bloß einem erleichterten Melderegisterzugang

Analysiert man das gesamte e-government-Gesetz, bleibt außer einem äußerst komplizierten Bürgerkennzeichnungsverfahren bloß der erleichterte Zugang zu den Meldedaten.

Offenbar konnten Innenministerium und private ZMR-Provider öffentliche Kritik nicht verkraften. Die ARGE DATEN appelliert an alle Abgeordneten, nicht zuzustimmen.

Damit werden auch die grundsätzlichen Bedenken der ARGE DATEN zum e-government-Gesetz eindrucksvoll bestätigt. Es geht nicht um Verwaltungsreform und mehr Bürgernähe, sondern um die Schaffung einer Bürgerkennzeichnung und in weiterer Folge eines zentralen Namens- und Dokumentenregisters.


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