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EU-widrige Spambestimmung des TKG 2003 (Telekommunikationsgesetz) wird nun geändert - Unternehmensprivileg fällt weg - leider keine Verbesserung der Spamsituation zu erwarten - Der einstimmig im Nationalrat beschlossene Abänderungsantrag geht heute durch den Bundesrat EU-widrige Spambestimmung des TKG 2003 wird nun geändert - der Absender bekannt gegeben wurde, - ein Hinweis auf eine Widerspruchsmöglichkeit bestand, - der Empfänger in der Vergangenheit nicht widersprochen hatte, - die Sperrliste der RTR GmbH beachtet wurde und - der Inhalt des Mails unternehmensrelevant war (d.h. für den Empfenger in der betrieblichen Tätigkeit nützlich war). |
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