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DSGVO Art 6 Rechte eines Arbeitnehmers in Zusammenhang mit der Datenschutzgrundverordnung und das Recht auf Geheimhaltung des Inhaltes von E-Mails Private Gegenstände und Schriftstücke sind auch bei einer fristlosen Entlassung auszufolgen. Das Problem bei E-Mails ist, dass sie nicht an ein Trägermaterial gebunden sind (körperlos). Deshalb kann die Überlassung mit praktischen (technischen) Schwierigkeiten verbunden sein. Dies umso mehr, wenn im Zuge der Entlassung eine sofortige Aussperrung vom IT-Netz des Unternehmens erfolgt. mehr --> http://ftp.freenet.at/privacy/ds-eu/eu-ds-gvo-aktuell.pdf mehr --> Lehrgang ISO-zertifizierter Datenschutzbeauftragter mehr --> Darf eine Firmenleitung E-Mails der Mitarbeiter lesen? mehr --> Verschwiegenheitsverpflichtungen während eines aufrechten Arbe... mehr --> Veröffentlichung von Betriebsinterna auf „Facebook“ als Entlas... |
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