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Zustellung von Gehaltsdaten per E-Mail oder über Website - grundsätzlich erlaubt, aber es finden sich zahlreiche Fallen Mit dem Entgelt muss Arbeitnehmern eine genaue Aufstellung darüber überreicht werden, wie sich dieses zusammensetzt bzw. welche Posten abgezogen wurden. Dieser Lohn- bzw. Gehaltszettel ist grundsätzlich ausgedruckt zur Verfügung zu stellen. Alternativ ist eine elektronische Zustellung zulässig, wenn die Vertraulichkeit der Daten gewährt werden kann. Archiv --> Ist die Weitergabe von Gehaltsdaten an externe Stellen zulässig? Archiv --> Für Daten auf Gehaltszettel gilt Minimalprinzip andere --> HELP.gv.at: Informationen zu Lohn- bzw. Gehaltszettel |
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