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2010/02/10 Wachsende Empörung gegen Vorratsdatenspeicherung
Schon mehr als 180 - überwiegend negative - Stellungnahmen zur Vorratsdatenspeicherung - bisher größte Zahl an Stellungnahmen zu einem Gesetzesvorhaben der Regierung - negative Stellungnahme des Datenschutzrates - Datengier von Justiz und Kopierindustrie muss Absage erteilt werden - jetzt Stellungnahme abgeben - EU-Allmachtsphantasien darf sich Östereich nicht unterordnen

Schon mehr als 180 Stellungnahmen zur Vorratsdatenspeicherung

Der Aufruf der ARGE DATEN, sich direkt in den parlamentarischen Prozess einzubringen zeigte unglaubliches Echo. Bis 29.1. gaben mehr als 180 Organisationen und Privatpersonen Stellungnahmen zur Vorratsdatenspeicherung ab. Alle Stellungnahmen sind auf der Parlamentsseite http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXIV/ME/ME_00117/pmh.shtml nachzulesen.

Besonders erfreulich, sowohl bei den Privatpersonen, als auch bei den Organisationen gibt es eine Rekordbeteiligung. Nunmehr hat auch der Datenschutzrat - spät aber doch (29.1.2010) - seine kritische Stellungnahme abgegeben (http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXIV/ME/ME_00117_H7/fname_17...).


Stellungnahme jetzt abgeben!

Die Zahl der Stellungnahmen reist nicht ab, es macht auch weiterhin Sinn seine Bedenken gegenüber Ministerium und Nationalrat zu äußern. Die Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung ist noch lange nicht abgeschlossen. Die Stellungnahmen sind formlos an das BMVIT und das Parlament zu richten. Am besten wird sie per eMail eingebracht. Es genügt die Angabe der Geschäftszahl BMVIT-630.333/0001-III/PT2/2009, die entsprechenden Mailadressen sind jd@bmvit.gv.at und begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at . Als Stellungnahme können eigene Argumente gebracht werden, es können Teile der ARGE DATEN - Stellungnahme verwendet werden (http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXIV/ME/ME_00117_03/imfname_...) oder es wird auf Stellungnahmen, die man unterstützen möchte verwiesen.


Argumente gegen die Vorratsdatenspeicherung sind altbekannt

Ein Eingriff in demokratische Strukturen und die Verfassung darf nur stattfinden, wenn die Maßnahme
- geeignet,
- unvermeidlich und
- verhältnismäßig ist.

Keine dieser Punkte erfüllt die Vorratsdatenspeicherung. Schon die Grundvoraussetzung ist nicht gegeben. Sie ist schlicht keine geeignete Maßnahme zur Terrorismusbekämpfung. Täter die etwas zu verbergen haben, haben unzählige simple Umgehungsmöglichkeiten. Die ARGE DATEN hat darüber berichtet. Verdächtig machen sich alle Personen, die zufällig ein "kriminelles" Telefonier- und Surfmuster haben, die weltanschauliche oder politische Minderheits- und Extrempositionen haben, Hilfesuchende bei Gesundheitseinrichtungen oder Anwälten, Informanten von Medien oder schlicht besorgte Bürger, die über Missstände informieren wollen. Sie alle werden in Zukunft Datenspuren hinterlassen, die sie verdächtig machen, die sie zum Ziel behördlicher Angriffe und Ermittlungen machen.

Auch Polizisten würden liebend gern auf das Datenmonster "Vorratsdatenspeicehrung" verzichten undd stattdessen durch eine bürgernähere Organisation, durch bessere personelle Ausstattung und bürokratische Entlastungen direkter jene Delekite bekämpfen, die die Menschen tatsächlich bewegen, Wohnungseinbrüche, KFZ-Diebstähle und Raubüberfälle.


Datengier von Justiz und Kopierindustrie muss Absage erteilt werden

Schon verlangen Justiz und Kopierindustrie in ihren Stellungnahmen die Möglichkeit auf die Telefon- und Internetdaten bei Zivilprozessen zugreifen zu können. Rechtsstaatlichkeit und Verfassungsmäßigkeit werden der Kopierlobby bedenkenlos geopfert. In Zukunft wird es dann genügen, dass finanziell gut ausgestattete Interessensvereinigungen und Lobbyorganisationen mit Klagen in Millionenhöhe jeden Kritiker mundtot machen können. In vielen Fällen wird es kritischen Personen nicht gelingen sich freizubeweisen. Schon das Restrisiko eines Millionenprozesses wird viele Menschen dazu bringen, dubiose Vergleiche mit der Kopierindustrie und anderen Lobbyorganisationen einzugehen.

Was das mit Terrorismusbekämpfung zu tun hat, konnte das Justizministerium bisher nicht erklären.

Auch in Rosenkriegen, Bassenastreitigkeiten, bei Mieterkündigung oder Mitarbeiterbespitzelung wären die auf Vorrat gesammelten Daten eine wiillkommene Quelle im Privatleben missliebiger Personen zu stöbern.


Anschlag der Europäischen Union auf Grundrechte abwehren!

Wichtige Verfassungsentscheidungen in Deutschland und vor dem EuGH stehen noch aus, auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wird sich früher oder später mit diesem Anschlag auf die Menschenrechte beschäftigen. Die Verfassungsgerichte von Rumänien und Bulgarien haben der Vorratsdatenspeicehrung schon eine Absage erteilt.

Durch eine Vielzahl von Stellungnahmen besteht die Chance, dass genügend Abgeordnete aufwachen und dem bisher schwersten Anschlag auf Grund- und Menschenrechte, eigentlich auf die Verfassung der Republik abzuwehren.

Es muss auch ein Zeichen gegen den bürokratischen Wildwuchs und die Allmachtsphantasien der Europäischen Union gesetzt werden. Es dürfen nicht in abgehobenen Zirkeln Richtlinien beschlossen werden, die sich über Jahrzehnte lang erkämpfte Verfassungs- und Freiheitsrechte hinwegsetzen. EU-Paranoia darf nicht zur Aushebelung von Grund- und Freiheitsrechten führen.

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mehr --> Stellungnahme des Datenschutzrates (veröffentlicht am 29.1.2010)
mehr --> Stellungnahme ARGE DATEN Vorratsdatenspeicherung 2010
mehr --> Begutachtungsverfahren Parlament: Vorratsdatenspeicherung (Telekommunikationsgesetz 2003, Änderung)
mehr --> EG-Richtlinie 2006/24/EG zur Vorratsdatenspeicherung - pdf-Version
Archiv --> Vorratsdatenspeicherung ist Beginn präventivstaatlicher Maßnahmen

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