2021/05/10 Corona-Ausweis - Was ist das Vorhaben wert?
Gesetz zum Corona-Ausweis unbestimmt und vage - Ministerverordnung soll fehlende Rechtsstaatlichkeit ersetzen - Verordnungen vor Inkraft-Treten aufgeboben - reiht sich "würdig" in lange Kette bedenklicher Regierungsmaßnahmen - Ungleichbehandlung festgeschrieben - Verordnung für 10. Mai 2021 angekündigt, Aufhebung absehbar
Mit 3. Mai 2021 wurde ein Corona-Ausweis-"Gesetz beschlossen, 16 Tage später soll es angewandt werden. Umsetzbare Bestimmungen, wie es etwa in der Straßenverkehrsordnung üblich ist fehlen völlig. Faktum ist, das Gesetz ist Klientelpolitik und eine Gefälligkeitsleistung einiger Abgeordneter für eine scheiternde Regierung.
Mangelnde Verfassungskonformität
Der Entwurf stellt alle BürgerInnen unter Generalverdacht und gibt ihnen nur eine ganz bestimmte Möglichkeit sich von diesem Verdacht frei zu beweisen. Diese Möglichkeit wird nicht einmal im Gesetz definiert, sondern liegt im Belieben des Gesundheitsministers.
Damit ist die Konformität mit der Verfassung nicht erkennbar. Regelmäßig hat der VfGH vom Gesetzgeber eingefordert, Grundrechtsbeschränkungen präzise zu begründen, auf konkrete Anwendungsfälle zu beschränken und keinesfalls auf Verordnungsermächtigungen von Ministern auszulagern.
Welche Daten, aus welchen Quellen, unter welchen Bedigungen und zu welchem Zweck verwendet werden, muss vollständig im Gesetz definiert werden. Auch sind die (rechtlichen) Risken und wie diese zu minimieren sind im Gesetz zu regeln.
Beschränkung der Lebens-Gestaltung
Sich nicht freibeweisen zu können bedeutet nicht automatisch die Gefährlichkeit eines Menschen. So ist etwa eine Person mit Kontakten ausschließlich zu geimpften Personen keine größere Gefahr wie eine Person, die zwar vor 16 Stunden einen negativen Test hatte, in der Zwischenzeit jedoch mehrere Stunden mit hunderten Personen in Verkehrsmitteln (Flugzeug, Bahn, U-Bahn, ...) verbrachte.
Es muss jedem Menschen frei gestellt bleiben wie er seine Beteiligung am gesellschaftlichen Leben organisisert.
Ungleichbehandlung droht
Umgekehrt werden durch das Vorhaben ganze Bevölkerungsgruppen automatisch vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen. Kinder und Jugendliche etwa, die eine Konzert- oder Theaterveranstaltung besuchen wollen.
Spaziergänger oder Wanderer, die ursprünglich keinen Lokalbesuch planten, dürften nach der geplanten Regelung nicht einmal eine Örtlichkeit zur Besorgung dringender Bedürfnisse aufsuchen. Spontane Freizeitaktivitäten wären generell ausgeschlossen.
Touristen wären ausgeschlossen. Sobald eine gewisse Reisefreiheit besteht, werden sich ausländische Gäste gründlich überlegen, ob sie in ein Land reisen wollen, in dem bei jedem Schritt der Gesundheitsstatus offen gelegt werden muss. Der "Diskriminierungs-Pass" wird sich bald als Spass-Bremse für den Tourismus zeigen. Nimmt man ausländische Gäste von der Offenlegungspflicht aus, wäre das eine zusätzliche unsachliche Ungleichbehandlung.
Fehlende Rechtssicherheit
Die Regierung zeichnet sich in der Pandemie-Bekämopfung mit mangelhafter Qualität in der Rechtssetzung aus. Das beschlossene Pass-Gesetz reiht sich "würdig" in die lange Reihe schlampig formulierter Gesetze und Verordnungen.
Seit Beginn der Corona-Situation wurde der Nationalrat mit 74 Gesetzesverfahren rund um Corona beschäftigt, also alle 5 Tage mit neuen Bestimmungen. Insgesamt 96 Verordnungen wurden erlassen, manche nur für wenige Tage.
Lag die Lebensdauer der Verordnungen bis Ende Oktober 2020 typischerweise bei einem Monat, sinkt die Dauer seither laufend.
Die "COVID-19-Maßnahmenverordnung" war gerade 8 Tage in Kraft (25.10.2020-2.11.2020), oder die "4. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung" schaffte vier Tage (4.2.2021-7.2.2021).
Noch nicht in Kraft schon wieder aufgehoben
Wirklich beeindruckend waren die "COVID-19-Maßnahmenverordnung" per 7.11.2020, die sechs Tage VOR Inkrafttreten schon wieder aufgehoben wurde oder die "COVID-19-Maßnahmenverordnung" per 1.12.2020, die 15 Tage VOR Inkrafttreten aufgehoben wurde.
Es ist derzeit ruinös auf Grund von angekündigten oder beschlossenen Verordnungen Investitionsentscheidungen zu treffen. Wer wundert sich noch, dass die Bevölkerung längst nur mehr Verordnungs-Rosinen-Picken betreibt und sich das raussucht, was sie versteht?
Verordnung für 10. Mai 2021 angekündigt - Aufhebung absehbar
Schon die wenigen Tage seit Beschluss des Gesetzes offenbarten die Orientierungslosigkeit bei der Anwendung. Die e-Card sollte Ausweis werden, am nächsten Tag wegen Sicherheitsbedenken doch nicht. Die ARGE DATEN warnte davor schon am 4. Mai 2021 (http://www.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=PUB&s=40201zhz).
Letzter Stand: Jeder Zettel soll als Befreiungsalibi gelten. Damit kann sich de facto jeder seinen eigenen Corona-Ausweis schreiben. Ein rechtswidriges Vorgehen wäre das nur dann, wenn die Verordnung vor dem Verfassungsgerichtshof hält. Wunschdenken, an das sich derzeit wohl nur Hard-Core-Regierungsfans klammern.
Im übrigen ist die ARGE DATEN der Meinung das die Regierung unverzüglich beginnen sollte die Pandemie ernst zu nehmen. Sie soll einen wirkungsvollen und verfassungskonformen Generalplan zur Bewältigung der Corona-Situation und der Regierungs-Krise vorlegen und umsetzen.
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