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Aufgrund mangelhafter und falscher Angaben bei der Datensammlung von Googles Street View wurde die weitere Datensammlung durch die DSK untersagt - DSK reagiert damit auf Forderung der ARGE DATEN - Datenschutzrat (DSR) fordert endlich EU-weite Sanktionsmöglichkeiten gegen US-Datenschutzverletzer - ARGE DATEN hat gegen Google Street View Anzeige eingebracht - Jeder Bürger kann Googles wegen Street View anzeigen, ARGE DATEN stellt Muster zur Verfügung - Letzte Meldung 1.12.2010: DSK hat Verbotsbescheid aufgehoben, führt jedoch wegen mangelhafter Registrierung ein Prüfverfahren durch Google Street View ignoriert österreichische Datenschutzbestimmungen einzubringen. 1) Keine Aufnahmen ohne Vorankündigung: Die Aufnahmefahrten sollten mehrere Tage davor direkt in den Straßen angekündigt werden. 2) Einrichten einer Widerspruchshotline: Personen, die nicht wollen, dass sie, ihre Häuser und ihnen gehörige Objekte aufgenommen werden, sollten vorab einen Widerspruch deponieren können. 3) Selektive Aufnahmen: Nur Menschen, Häuser und Objekte, zu denen kein Widerspruch besteht dürfen aufgenommen werden. 4) Vorankündigung zum Zeitpunkt der Aufnahme: Zum Zeitpunkt der Aufnahme sollte unmittelbar vor dem eigentlichen Aufnahmewagen so zeitgerecht eine Vorankündigung erfolgen, dass Personen dem Aufnahembereich ausweichen können. 5) Keine Aufnahmen oberhalb der Augenhöhe: Aufnahmen über 1,80 m dürfen nicht gemacht werden. Durch den erhöhten Standpunkt könnte in Grundstücke, Gärten oder Wohnungen eingesehen werden, die sonst nicht einsehbar sind. 6) Sofortige Unkenntlichmachung personenbezogener Angaben: Personen und andere personenbezogene Hinweise auf allen Objekten sind unmittelbar nach der Aufnahme im Aufnahmewagen unkenntlich zu machen. Wenn dies aus technischen Gründen nicht möglich ist, hat das unkenntlich machen jedenfalls noch in Österreich und unter Aufsicht einer technisch und datenschutzrechtlich versierten Einrichtung zu erfolgen. 7) Kein Transfer personenbezogener Daten in die USA oder in einen anderen Drittstaat: Das automatisiert unkenntlich gemachte Material soll vor einem Datentransfer ins Ausland verpflichtend durch einen externen Datenschutzbeauftragten geprüft werden. 8) Effizienter Widerspruchsmechanismus: Alle Personen, die aus individuellen Gründen bei den veröffentlichten Bildern eine Datenschutzverletzung oder eine sonstige Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte erkennen, sollen dagegen innerhalb Österreichs alle österreichischen Rechtsbehelfe wahrnehmen können (Widerspruchs- und Löschungsrechte nach dem DSG 2000, Unterlassungsrechte nach § 1328 a ABGB, nach dem Urheberrecht oder nach einem sonstigen anwendbaren Recht). Dazu ist eine Ansprechstelle (Hotline) in Österreich einzurichten. mehr --> Datenschutzkommission registriert Google Street View - Welche ... mehr --> Google Street View - Unterlassungsaufforderung mehr --> Google Street View - Wie verhindere ich Verletzungen der Priva... mehr --> GOOGLE-Organisationen Archiv --> Google Street View Registrierungsunterlagen andere --> Offizieller Google Blog andere --> DSB: Google Street View |
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