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2010/10/29 Geduldsfaden gerissen - EU-Kommission verklagt Österreich wegen mangelhaften Datenschutz
Nach langen Vorarbeiten hat EU-Kommission Österreich endgültig wegen mangelhafter Umsetzung der Datenschutzrichtlinie verklagt - Grundlage ist eine Beschwerde der ARGE DATEN aus 2003(!) - Österreich erwies sich als Meister im Verzögern und Verschleppen des Verfahrens - trotz vieler Mahnungen seit 2003 keine substantiellen Verbesserungen

EU-Kommission verklagt Österreich endgültig beim EUGH

Die europäische Datenschutzrichtlinie verlangt eine Aufsichtsbehörde, die in völliger Unabhängigkeit tätig ist. Schon bald nach Verabschiedung des DSG 2000 wurde klar, dass die österreichische DSK diese Vorgabe nicht erfüllt und gerade die personelle und finanzielle Unabhängigkeit nicht besteht.

Die Mühlen der EU-Bürokratie mahlen machmal recht langsam. Nach viel Überzeugungsarbeit hat sich die EU-Kommission endgültig entschlossen, die Republik Österreich wegen mangelnder Umsetzung der Richtlinie 95/46/EG zu verklagen.


Ausgangspunkt des Verfahrens war 2003 eine Beschwerde der ARGE DATEN

2003/09
Die ARGE DATEN bringt Beschwerde wegen mangelhafter Umsetzung der Datenschutz-Richtlinie ein. Die Beschwerde wird von der Kommission angenommen, die Republik Österreich wird zu einer Stellungnahme aufgefordert.

2005/02
Es werden im Bundeskanzleramt (BKA) kleine Schritte zur Erfüllung der EG-Richtlinie Datenschutz und zur Verbesserung der Unabhängigkeit der DSK unternommen, einige offensichtliche personelle Abhängigkeiten und Unvereinbarkeiten werden beseitigt.

2005/04
Auf Grund der überlangen Verfahrensdauer von Beschwerden vor der DSK (meist länger als 10 Monate) wurden von der ARGE DATEN in 10 exemplarischen Fällen Säumnisbeschwerden vor dem VwGH eingebracht, die alle gewonnen wurden. Die Verfahrenskosten musste das Bundeskanzleramt übernehmen. Überflüssige Kosten, kritisiert anschließend der Rechnungshof.

2005/08
Die geringfügigen Verbesserungen im Bundekanzleramt sind aus Sicht der EU-Kommssion nicht ausreichend, das formelle Vertragsverletzungsverfahren wird begonnen.

2006/03
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hebt laufend DSK-Bescheide auf. Auffällig oft verweigert die DSK Löschungsrechte gegenüber Innenministerium und Polizei. Diese DSK-Bescheide werden regelmäßig vom VfGH als willkürlich und rechtswidrig aufgehoben. Dieser Vorgang wiederholt sich in den Folgejahren.

2007/09
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) muss sich in einer Beschwerde (2006/06/0322) mit der Unabhängigkeit der DSK beschäftigen. Die Unabhängigkeit dürfe nicht zu eng gesehen werden, war das Ergebnis. Der VwGH sieht, ganz im Gegnsatz zu internationalen Maßstäben, die Unabhängigkeit nicht gefährdet, da sie ja im Gesetz stehe.

2008/06
Im Zuge der geplanten DSG-Novelle fasst die ARGE DATEN nochmals alle Gründe zusammen, warum die DSK nicht EU-konform ist

2009/11
Ein einem Schreiben gibt die EU-Kommission Österreich letztmalig die Gelegenheit die DSK zu reformieren, ansonsten würde eine EUGH-Klage erforderlich sein.

2009/12
Ohne Übergangsfrist, ohne parlamentarische Diskussion wird die DSG-Novelle 2010 im Nationalrat durchgewunken, den Bürgern bleibt gerade der Silvester zum Studium der am 30.12.2009 veröffentlichten Novelle - noch einmal hofft die Republik Österreich mit Hinweis auf "Änderungen" das EUGH-Verfahren abzuwenden.

2010/01
Statt mehr Unabhängigkeit bringt die DSG-Novelle noch mehr Abhängigkeit. Ab sofor ist die DSK gegenüber dem Bundeskanzler in allen Angelegenheiten und Entscheidungen berichtspflichtig.

2010/02
Im Zuge der geplanten Novelle der Verwaltungsgerichtsbarkeit soll die DSK aufgelöst werden und Teil eines Bundesverwaltungsgerichtshofes werden (diese Bürokratiereform liegt mittlerweile auf Eis).

2010/05
Die Europäische Grundrechteagentur (FRA), eine EU-Einrichtung, schließt sich den Bedenken der ARGE DATEN an und kritisiert in einem Bericht die mangelnde Unabhängigkeit der DSK.

2010/07
Innerhalb der DSK kommt es zu personellen Veränderungen. Das bisherige "geschäftsführende" DSK-Mitglied, das seit Jahren durch fragwüdige Statements und Entscheidungen Anlass zu Kritik gab, scheidet aus. Zumindest ein mehr an datenschutzrechtlicher Kompetenz ist zu erwarten.

2010/10
Nach endlosen Verschleppungen ist der EU-Kommission der Geduldsfaden gerissen, die die EUGH-Klage ist fix.


Verschleppen, Verzögern, Verzetteln

Im Laufe der letzten Jahre gelang es Österreich immer wieder durch Versprechungen, Hinweise auf geplante Gesetzesnovellen und kosmetische Korrekturen, das Verfahren zu verschleppen.

Jedoch im Herbst 2009 wurde "letztmalig" von der EU-Kommission eine Klage angedroht. Ergebnis war dann die DSG-Novelle 2010, die reichlich überhastet Dezember 2009 beschlossen wurde. Wieder hoffte das Bundeskanzleramt mit Verweis auf neue Bestimmungen ein EUGH-Verfahren abzuwenden oder zumindest zu verzögern. Statt jedoch die Unabhängigkeit der DSK zu verbessern, wurde sie mit der Novelle sogar verschlechtert.


EUGH-Klage Chance für Datenschutzkommission und Republik

Eine EUGH-Klage ist immer eine "Watschen" für den betroffenen Staat. Gleichzeitig birgt dieses Verfahren aber auch die Chance einer grundlegenden Reform des österreichischen Datenschutzrechts.

Die personelle Ausstattung der DSK sollte endlich auf ein dem Aufgabenumfang angemessenes Niveau gehoben werden. Während EU-Länder vergleichbarer Größe durchschnittlich - die auch nicht sehr große Zahl von - 45 Mitarbeitern beschäftigen, sind es bei der DSK überhaupt nur 20 Mitarbeiter, von denen wieder mehr als die Hälfte bloß Registrierungsakten verwaltet.

Es ist nicht nachvollziehbar, warum Aufsichstellen vergleichsweise kleiner Branchen (Energie, Telefon, Internet) mit hundert und mehr Mitarbeitern ausgestattet sind, die DSK, die alle Datenverarbeitungsaktivitäten von etwa 5.000 Behörden und Körperschaften, 100.000 Vereinen und 400.000 Unternehmen überwachen soll, systematisch personell und finanziell ausgehungert wird.

Im Zuge der DSK-Reform könnten auch einige weitere EU-Widrigkeiten des DSG und Verbesserungen eingeführt werden:
- so sollten die EU-widrigen Privilegien für "indirekt" personenbezogene Daten gestrichen werden
- das EU-widrige Fehlen eines Grundrechtsschutzes für veröffentlichte Personendaten sollte fallen und
- die Einführung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten könnte die DSK-Bürokratie entlasten und Ressourcen für die eigentliche Aufsicht frei machen

mehr --> EU verklagt Österrech wegen mangelnden Datenschutz
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Archiv --> http://www.fra.europa.eu/fraWebsite/media/mr-070510_en.htm
Archiv --> Datenschutz-Richtlinie 95/46/EG
andere --> geplante Auflösung der DSK - Entwurf - Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2010

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