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Es muß immer wieder darauf hingewiesen werden, daß biometrische Identifikationsmethoden sehr unterschiedlich eingesetzt werden können und sich daraus völlig unterschiedliche Gefährdungspotentiale der Privatsphäre ergeben. Methode 1: Biometrische Prüfung durch persönlichen Vergleich Durch die lokale Speicherung und Verarbeitung der biometrischen Daten ist die Datenschutzgeführdung relativ gering. Durch den technischen Abgleich werden Vergleichs- und Beobachtungsfehler wie bei Methode 1 reduziert (abhängig von der verwendeten Methode und Technik). Die Fälschbarkeit ist jedoch eher erhöht. Da sich keine Person für den automatisiserten Vergleich verantwortlich fühlt, könnten falsche Identitäten relativ leicht 'eingeschleust' werden. Tatsächlich wird bei sicherheitsrelevanten Einsätzen, wie bei Zutrittskontrollsystemen in Hochsicherheitsabteilungen eine Kombination mit Methode 1 gewählt. D.h. entweder erfolgt eine parallele Prüfung per Augenschein durch einen Menschen oder der Kreis der berechtigten Personen ist sehr begrenzt und die Initial-Identitätsprüfung zur Erstellung des maschienenlesbaren Belegs erfolgt sehr intensiv. Es gibt derzeit keine Hinweise, daß Methode 3 tatsächlich erhöhte Sicherheit im Massenpersonenverkehr bietet, es gibt jedoch eine enorme Zahl von Probleme die sowohl die Eingriffe in die Privatsphäre, als auch technische Umsetzungsprobleme und Haftungsprobleme betreffen. Tatsächlich existieren derzeit keinerlei derartige Systeme im großflächigen Betrieb. mehr --> http://www2.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=VIDEO |
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