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2011/06/29 Justiz-Datenskandal ohne Ende: Exekutionsdaten weiterhin illegal in Verwendung?
MMag. Michael Krenn
Nach Strafverfahren und Suspendierung der verantwortlichen Justizmitarbeiter sind rechtswidrig ermittelte Exekutionsdaten weiter im Umlauf - Bundesministerin Karl schweigt zum Datenskandal im Justizministerium - Betroffene werden nicht informiert - der Republik droht ein umfassendes Amtshaftungsverfahren

Das Strafverfahren gegen den Betreiber eines Wirtschaftsauskunftsdienstes hat zu erheblicher Aufregung sowohl in der österreichischen Medienlandschaft als auch in der Justiz geführt. Nachdem bekannt wurde, dass das Unternehmen jahrelang Justizmitarbeiter dafür bezahlt haben soll, rechtswidrig Daten aus dem Exekutionsregister abzurufen und zum Verkauf zu übermitteln, wurden Strafverfahren gegen die Beteiligten eingeleitet und die verantwortlichen Justizmitarbeiter suspendiert. Damit ist die Sache aber keineswegs ausgestanden.

Über den Auskunftsdienst Deltavista - laut eigenen Angaben ein reiner Dienstleister der verantwortlichen Auskunftei - konnten geheime Exekutionsdaten die jahrelang durch Kunden abgefragt wurden, auch nach der Erstabfrage über einen "Archivdatenbestand" weiter abgerufen werden. Diese Praxis wurde laut Auskunft der Deltavista GmbH abgestellt und alle diesbezüglichen Daten gelöscht (siehe Schreiben des Anwalts von Deltavista http://ftp.freenet.at/fin/deltavista-20120104.pdf).


Missbrauch von Exekutionsdaten - ein Sittenbild der österreichischen Justiz

Nach Bekanntwerden des Datenmissbrauchs durch Justizmitarbeiter, war die allgemeine Empörung groß. Seitens der ARGE DATEN ist dazu zu betonen, dass wir bereits seit vielen Jahren erfolgreich datenschutzrechtliche Zivilverfahren gegen Unternehmungen der Auskunfteibranche geführt hatten.

Seit 2007 wurden auch die zuständigen Behörden - Datenschutzkommission, Justizministerium, Staatsanwaltschaft - über den Verdacht der rechtswidrigen Datenübermittlung informiert, unverständlicher Weise ohne Reaktion der Behörden. Sollten verantwortliche Personen bis in die höchsten Kreise gedeckt werden?

Dass die jetzt angeblich so "überraschten" Institutionen auf die damaligen Hinweise nicht reagierten, sorgt für Verwunderung seitens der ARGE DATEN. Hätte man damals auf unsere Hinweise hin das Abfrageverhalten der Justizmitarbeiter kontrolliert, hätte man den Skandal frühzeitig eindämmen können. Aufgrund der Untätigkeit der Behörden wurde - geht man vom anhängigen Strafverfahren und den erhobenen Vorwürfen aus - noch drei weitere Jahre der Exekutionsdatenregister gezielt „ausgeräumt“.


Wie ist mit gespeicherten Abfragen, die über Deltavista erfolgten, umzugehen?

Durch die jahrelangen Abfragen sind Exekutionsdaten in großem Umfang widerrechtlich in private Hände gelangt. Die Abfrage erfolgte dabei nicht über den verantwortlichen Auskunftsdienst, sondern mittels Online-Abfrage über den Wirtschaftsauskunftsdienst Deltavista, laut eigener Aussagen hinsichtlich der Exekutionsdaten reiner Abfragedienstleister.

Wer nun der Meinung war, dass aufgrund des Bekanntwerden des Datenskandals die Online-Übermittlung von Exekutionsdaten ein Ende gefunden hätte, der irrt: Die bereits abgerufenen Daten standen den Kunden von Deltavista mittels Online-Zugang weiterhin zur Verfügung. Eine Zeitlang hat Deltavista diese Daten nicht gelöscht, da man die Auffassung vertrat, dass man keine Verantwortung für diese Daten trage, sie "gehören" den abfragenden Kunden.

Diese ist Rechtsauffassung nicht nachvollziehbar, da die Verarbeitung über die "Kundenkonten" des Auskunfteidienstleisters erfolgte. Die Vorgehensweise ist derzeit Gegenstand eines vor dem Handelsgericht Wien geführten Verfahrens, in dessen Rahmen sich Deltavista - um einer Einstweiligen Verfügung zuvorzukommen - vorläufig verpflichtete, den Zugang zu einzelnen Datensätzen zu unterbinden. Im Zuge des Gerichtsverfahrens gab Deltavista auch die Löschung dieser "Kunden-Archivbestände" bekannt.

Die Situation ist für alle Beteiligten überaus unerfreulich: Die durch den Datenskandal Geschädigten - dies sind sowohl Gläubiger als auch Schuldner der jeweiligen Exekution - stehen nicht nur vor der Situation, dass mit ihren Exekutionsdaten jahrelang üble Geschäfte gemacht wurden, sondern sind nicht einmal jetzt davor gefeit, dass ihre Daten weiterhin verwertet werden. Die Kunden der betroffenen Auskunftsdienste haben - oft ohne eigenes Wissen - über Jahre hinweg rechtswidrig beschaffte Daten bezogen. Sie tragen damit eine Mitverantwortung bei der Entsorgung derartiger Datenbestände, insbesondere dann, wenn es sich um Kopien handelt, die auf eigenen Computern und Datenträgern gespeichert sind. Diese Daten sind jedenfalls zu löschen.


Was geschieht weiter?

Tatsache ist zunächst, dass es nicht Sache der Betroffenen sein sollte, sich darum zu kümmern, was mit den entwendeten Daten passiert ist, sondern vielmehr Sache des Justizministeriums, als ursprünglich für den Datenskandal Verantwortlichen. Gem. § 24 Abs 2a DSG 2000 besteht eine Verpflichtung zur Information Betroffner, wenn Daten systematisch und schwerwiegend unrechtmäßig verwendet wurden und den Betroffenen Schaden droht.

Damit wären alle Betroffenen durch die Justizministerin Karl, als Vertretung der  Republik Österreich darüber zu informieren, dass es zu einer rechtswidrigen Verwendung ihrer Daten gekommen ist. In einem nächsten Schritt sollte geprüft werden, ob es möglich ist, im Rahmen des anhängigen Strafverfahrens die weitere Verwendung der entwendeten Datenbestände durch Kunden von Deltavista zu unterbinden.

Soferne dies nicht im Strafverfahren geschieht, haben Betroffene die Möglichkeit von einem Auftraggeber die Löschung von abgefragten Daten zu verlangen. Als Auftraggeber ist jenes Unternehmen anzusehen, dass über die Verwendung personenbezogener Daten entscheidet, dass kann ein WIrtschaftsauskunftsdienst sein, es kann aber auch der Kunde eines derartigen Dienstes sein.


Was können Betroffene unternehmen?

Grundsätzlich muss jeder, gegen den eine Exekution anhängig war, damit rechnen, dass seine Exekutionsdaten durch Justizmitarbeiter illegal an andere Stellen gelangt sind. Auch eingestellte Exekutionen und selbst Exekutionen im Umfang von wenigen Euros waren Gegenstand des Datenmissbrauchs. Potentiell Geschädigter ist jeder, gegen den in den vergangenen Jahren Exekution geführt wurde. Schadenersatzrechtliche Ansprüche können sowohl gegen den Betreiber des Wirtschaftsauskunftsdienstes als auch gegen die Republik Österreich erhoben werden.

Diese reichen von einem Ersatz für immateriellen Schaden - dieser beträgt meist einige hundert Euro - bis zu einem Ersatz des Entfalles von Geschäftserlösen, die aufgrund der rechtswidrigen Verwendung der Exekutionsdaten nicht zustande kamen. Wer entsprechend Ansprüche geltend machen möchte, sollte sich zunächst bei der Republik Österreich darüber informieren, ob seine Exekutionsdaten rechtswidrig abgefragt und übermittelt wurden.


Resumee

Nach Jahren behördlicher Untätigkeit ist zwar Bewegung in die Angelegenheit der rechtswidrigen Abfragen aus dem Exekutionsregister gekommen. Die Sache ist für Betroffene jedoch keineswegs ausgestanden. Dass die Abfrage neuer Daten durch die Justiz gestoppt sein mag, ist keine Garantie dafür, dass bereits abgefragte Daten nicht weiter im Umlauf bleiben. Im Gegenteil: Die rechtswidrig übermittelten Exekutionsdaten können, soferne sie durch Kunden bereits abgerufen wurden, als Kopien weiter verbreitet werden. Wünschenswert wäre hier ein amtswegiges Vorgehen der österreichischen Justiz, um den geschädigten Bürgern die Last zu nehmen, sich auch noch um den Verbleib der rechtswidrig abgefragten Daten kümmern zu müssen.

Genau dieses amtswegige Vorgehen verweigert jedoch die neue Justizministerin Karl und führt damit die fragwürdige Tradition des Täterschutzes der "alten" Ministerin Bandion-Ortner fort. Für alle genannten Personen und Unternehmen gilt die Unschuldsvermutung.

mehr --> Schreiben Deltavista vom 4.1.2010 zur Verwendung von Exekutionsdaten

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