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Bei der Erstellung von Stellenbeschreibungen und Personalfragebögen werden sehr oft verschiedenste personenbezogene Daten der Mitarbeiter ermittelt. Dabei sind selbstverständlich die diesbezüglichen arbeitsrechtlichen Vorschriften zu beachten. So können solche Maßnahmen teilweise nur im Rahmen einer Vereinbarung mit dem Betriebsrat durchgeführt werden. Befragungen und Erhebungen innerhalb von Unternehmen werden in aller Regel nicht in anonymisierter Form durchgeführt, weshalb personenbezogene Daten anfallen. Aus dieser Tatsache ergeben sich datenschutzrechtliche Fragestellungen, die zu beachten sind. mehr --> Ist der Aushang von Überstunden im Betrieb zulässig? mehr --> Mitarbeiterüberwachung schreitet voran |
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