rating service  security service privacy service
 
2012/01/31 Was wurde aus der Datenverarbeitungsregister-Verordnung 2011?
Weiterhin warten heißt es zu einem modernen Datenverarbeitungsregister - weiterhin kein Onlineservice gibt es bei der Registrierung von Datenvararbeitungen - Uraltbestimmungen aus dem Jahr 2000 gelten weiter

Datenverarbeitungsregister-Verordnung (DVRV) 2011

Im Sommer 2011 hat die ARGE DATEN über den Verordnungsentwurf der Datenverarbeitungsregister-Verordnung 2011 berichtet. Bereits ab 1. Juli 2011 sollte das Datenverarbeitungsregister (DVR) als Online-Applikation zur Verfügung stehen.

In einer umfangreichen Stellungnahme haben wir damals mehrere Punkte am Verordnungsentwurf bemängelt und Verbesserungsvorschläge präsentiert. Schon damals erschien uns die Einführung der geplanten Online-Applikation per 1.7.2011 unrealistisch – wir bezweifelten sogar, dass eine ausgereifte Einführung vor 1.1.2012 möglich wäre.

Tatsächlich ist seit Sommer 2011 nichts in Richtung DVR-Online geschehen. Im Gegenteil. Anstatt die vergangenen sechs Monate zu nutzen, um auf das Feedback auf den damaligen Verordnungsentwurf einzugehen und dem System den letzten Schliff zu verpassen, wurde in einer Nacht und Nebel Aktion das Datenschutzgesetz geändert.


Budget(datenschutz)begleitgesetz 2012

Im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2012 wurde auch das Datenschutzgesetz geändert. Die Frist zum Erlassen einer neuen DVR-Verordnung wurde um weitere acht Monate verlängert. Begründet wurde dies damit, dass der Zugang zum DVR auch über das Unternehmensserviceportal erfolgen soll dieses aber ebenfalls noch nicht fertig ist. Warum auf das DVR nicht auch ohne das Unternehmensserviceportal online zugegriffen werden kann ist unklar und geht aus den Erläuterungen der Gesetzesänderung nicht hervor.


Das wahre Problem

Dass das DVR weiterhin nicht online zur Verfügung steht ist zwar bedauerlich, viel problematischer ist es, dass aufgrund der in § 61 Abs 8 DSG 2000 enthaltenen Übergangsbestimmungen weiterhin teilweise Bestimmungen aus dem Jahr 2000 gelten und manche Gesetzesänderungen durch die DSG-Novelle 2010 nicht zur Anwendung kommen.

Die betreffenden Bestimmungen regeln hauptsächlich die Führung des DVRs, den Meldevorgang von Datenanwendungen bzw. deren Überprüfung durch die Datenschutzkommission – stehen dabei aber nur unwesentlich mit der online Verfügbarkeit des DVR in Zusammenhang.

Darüberhinaus sind auch Rechtsschutzbestimmungen betroffen für die die technische Ausgestaltung des DVRs völlig irrelevant ist. Warum diese nicht in Kraft treten ist unverständlich. Insgesamt ist dadurch das Datenschutzgesetz unübersichtlich und man kann leicht den Überblick verlieren welche Bestimmung in welcher Fassung gilt. Ein Missstand der leicht durch eine einfache Gesetzesänderung zu beseitigen wäre.


Zukunft des DVR fraglich

Kommenden September werden es insgesamt 32 Monate die für die Umstellung des DVR auf eine Online Applikation zur Verfügung standen. Die erste Version von Facebook wurde vergleichsweise in nur wenigen Wochen erstellt. DVR-Online müsste also mittlerweile eine wahre „Killer-Applikation“ sein.

Durch die kommende EU-Datenschutzverordnung könnte das DVR sodann überflüssig werden und dessen lange Entwicklungszeit wäre umsonst gewesen. Derzeit bleibt aber nichts anderes übrig als (acht Monate lang) gespannt zu sein ob das was lange währt am Ende gut wird und ob im Jahr 2012 endlich sämtliche Bestimmungen der DSG-Novelle 2010 in Kraft treten.

mehr --> EU-Verordnung Datenschutz - Harte Zeiten für Datenschutzmuffel
mehr --> Wozu dient das Datenverarbeitungsregister (DVR)?
mehr --> Stellungnahme der ARGE DATEN zur Datenverarbeitungsregister-Ve...
mehr --> DSG 2000
andere --> Budgetbegleitgesetz (Erläuterungen)
andere --> Budgetbegleitgesetz

Die angezeigten Informationen und Artikel werden im Rahmen des ARGE DATEN Informationsdienstes kostenlos zur Verfügung gestellt. Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert, es wird jedoch für die Richtigkeit keine Gewähr übernommen. Alle Angaben, Aussagen und Daten beziehen sich auf das Datum der Veröffentlichung des Artikels. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass insbesondere Links, auf Websites gemachte Beobachtungen und zu einem Sachverhalt gemachte Aussagen zum Zeitpunkt der Anzeige eines Artikels nicht mehr stimmen müssen. Der Artikel wird ausschließlich aus historischem und/oder archivarischen Interesse angezeigt. Die Nutzung der Informationen ist nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Dieser Informationsdienst kann professionelle fachliche Beratung nicht ersetzen. Diese wird von der ARGE DATEN im Rahmen ihres Beratungs- und Seminarservice angeboten und vermittelt. Verwendete Logos dienen ausschließlich zur Kennzeichnung der entsprechenden Einrichtung. Die verwendeten Bilder der Website stammen, soweit nicht anders vermerkt von der ARGE DATEN selbst, den in den Artikeln erwähnten Unternehmen, Pixabay, Shutterstock, Pixelio, Aboutpixel oder Flickr.

© ARGE DATEN 2000-2023 Information gemäß DSGVOwebmaster