rating service  security service privacy service
 
Warum ist die allgmeine Verwendung von Personenkennzeichen (z.B. Sozialversicherungsnummer, ZMR-Nummer) datenschutzrechtlich bedenklich?
Auf den ersten Blick scheinen Personenkennzeichen nicht unbedingt datenschutzrechtlich relevant. Die Möglichkeiten zur Verknüpfung ansonsten getrennter Datenbestände werfen allerdings eine Reihe von Problemen auf.

Immer wieder gibt es von staatlicher Seite den Wunsch ein eindeutiges Personenkennzeichen, mit dem jeder einzelne Bürger eindeutig identifiziert werden kann, einzuführen. Ein 'offizielles' Personenkennzeichen wie in anderen Ländern gibt es in Österreich zwar nicht, es existieren aber bereits einige solcher eindeutiger Nummern, die prinzipiell einem solchen Personenkennzeichen entsprechen.

Das bekannteste Personenkennzeichen ist sicherlich die Sozialversicherungsnummer, deren Verwendung ursprünglich auf den Gesundheitsbereich beschränkt war. Die Verwendung der SVNr. in anderen Bereichen ist allerdings im Vormarsch, wie beispielsweise die Verwendung der SVNr. als eindeutiger Schlüssel in der Bildungsevidenz zeigt. Auch in anderen Bereichen wird von Betroffenen die Angabe der SVNr. verlangt: z.B. für Leistungen des AMS, beim Abschluss eines Bausparvertrag, beim Antrag auf Studienbeihilfe, in der Verwaltung von Präsenz- und Zivildienern.

Ein anderes Personenkennzeichen ist die ZMR-Nummer, die seit der Einführung des zentralen Melderegisters die gemeldeten Personen in Österreich eindeutig identifiziert und eine Nachverfolgung wesentlich vereinfacht.
Ebenfalls eindeutig und lebenslänglich gültig ist die Matrikelnummer, die jedem Studenten bei der erstmaligen Inskription an einer österreichischen Hochschule zugewiesen wird.

Zunächst scheinen solche eindeutigen Personenkennzeichen nicht unbedingt problematisch. Einerseits ergeben sich solche eindeutigen Schlüssel zum Teil aus technischen Notwendigkeiten (für die Verwaltung von Datenbanken) andererseits können sie sogar dem Datenschutz dienen: so werden z.B. auf Universitäten Noten nur unter Angabe der Matrikelnummer ausgehängt, was Außenstehenden keine Zuordnung zu Personen erlaubt.

Problematisch sind eindeutige Personenkennzeichen immer dann, wenn sie dazu verwendet werden sollen, Datenbestände zu verknüpfen, die grundsätzlich getrennt sein sollten. So ermöglicht die Verwendung der SVNr. in den verschiedensten Bereichen eben auch eine Verknüpfung von Daten aus diesen Bereichen: als Beispiel sei hier nur die Verknüpfung von Gesundheitsdaten mit Daten des AMS und Daten aus der Bildungsevidenz genannt. Auch wenn eine solche direkte Verknüpfung gegenwärtig in vielen Fällen rechtlich nicht zulässig ist, wird so doch die technische Grundlage für den 'gläsernen Menschen' geschaffen.

Ebenfalls problematisch ist die Tatsache, dass wenn eindeutige Personenkennzeichen verwendet werden, in aller Regel ausschließlich auf diese vertraut wird. Wozu dies im Extremfall führen kann, zeigt der Fall einer Spanierin, die nach einem Zahlensturz in ihrer DNI (spanisches Personenkennzeichen) sowohl finanziell als auch privat an den Rand des Ruins gebracht wurde (siehe Link).

Zusammenfassend ist festzustellen, dass eindeutige Personenkennzeichen in aller Regel nicht unbedingt notwendig sind und vor allem den betroffenen Bürgern keine Vorteile bringen. Eine Verwendung solche Ziffern in mehr Bereichen des öffentlichen Lebens ist insoferne nicht wünschenswert.





Die angezeigten Informationen und Artikel werden im Rahmen des ARGE DATEN Informationsdienstes kostenlos zur Verfügung gestellt. Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert, es wird jedoch für die Richtigkeit keine Gewähr übernommen. Alle Angaben, Aussagen und Daten beziehen sich auf das Datum der Veröffentlichung des Artikels. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass insbesondere Links, auf Websites gemachte Beobachtungen und zu einem Sachverhalt gemachte Aussagen zum Zeitpunkt der Anzeige eines Artikels nicht mehr stimmen müssen. Der Artikel wird ausschließlich aus historischem und/oder archivarischen Interesse angezeigt. Die Nutzung der Informationen ist nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Dieser Informationsdienst kann professionelle fachliche Beratung nicht ersetzen. Diese wird von der ARGE DATEN im Rahmen ihres Beratungs- und Seminarservice angeboten und vermittelt. Verwendete Logos dienen ausschließlich zur Kennzeichnung der entsprechenden Einrichtung. Die verwendeten Bilder der Website stammen, soweit nicht anders vermerkt von der ARGE DATEN selbst, den in den Artikeln erwähnten Unternehmen, Pixabay, Shutterstock, Pixelio, Aboutpixel oder Flickr.

© ARGE DATEN 2000-2024 Information gemäß DSGVOwebmaster