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2007/01/03 2007 bringt neue Überwachung - Schengen III nun im Echtbetrieb
Massenabgleich der durch österreichische und deutsche Behörden gesammelten DNA-Daten nunmehr aktiv - Österreich einmal mehr Musterschüler in polizeilicher Überwachung - Beitrag zur Kriminalitätsbekämpfung gering - 100.000 DNA Ergebnisse und 1 Mio. 10-Fingerabdrucke konnten nur wenige Delikte aufklären - Internationale polizeiliche Zusammenarbeit immer stärker im rechtsfreien Raum

Massenabgleich von DNA-Daten

Möglich wird dies durch eine zwischen den Innenministern Österreichs, Deutschlands, Frankreichs, Spaniens, Belgiens, Luxemburgs und der Niederlande geschlossenen Durchführungsvereinbarung zum sogenannten Prümer Vertrag, auch als "Schengen III" bezeichnet. Aufgrund der technischen Möglichkeiten wird der Datenaustausch vorerst allerdings in Österreich nur mit den deutschen Nachbarn erfolgen. Aus diesem Anlass ein kritischer Blick auf dieses Vertragswerk.

Die Innenminister der genannten Vertragsstaaten zeigten sich angesichts der abgeschlossenen Vereinbarung  euphorisch. "Wir erwarten rund 100 Fälle, die wir sofort lösen können" heißt es etwa von österreichischer Seite. Datenschutzrechtliche Bedenken werden weggewischt. Es bestehe "ohnedies Datenschutz bereits auf höchstem Niveau". Abgesehen davon würden- so die österreichische Innenminsterin - "Bagatelldelikte" wie etwa "Falschparken" ohnedies nicht vom Datenaustausch erfasst werden. Einräumen musste man hingegen im Innenministerium, dass aufgrund der derzeitigen Vereinbarungen kein Rechtsanspruch der Betroffenen besteht, darüber informiert zu werden, wofür man ihre Daten verwendet. "Das werden wir noch in der Vereinbarung verankern" heißt es.


DNA  - Datensammlung in Österreich

In Österreich wurden im Rahmen des Aufbaus einer DNA-Datenbank, die beim Bundekriminalamt geführt wird,  zwischen 1997 und Ende 2005 insgesamt über 100.000 DNA-Spuren angesammelt. Die Verarbeitung der DNA-Daten erfolgt dabei mit Aufnahme biologischer Spuren, welche Täter bei ungeklärten Strafdaten hinterlassen haben könnten (sogenannte "Tatortspuren"). Daneben werden allerdings bei Tatverdächtigen im Rahmen der Aufnahme von Lichtbildern sowie Fingerabdrücken auch DNA-Spuren mittels sogenannter Mundhöhlenabstriche aufgenommen (MHA). Das Verhältnis von "Tatortspuren" und mittels MHA ermittelter Daten in der österreichischen DNA-Datenbank beträgt etwa 80 zu 20 zugunsten der MHA-Daten.

Eine Überprüfung der Gesetzmäßigkeit der erfolgten DNA-Abnahmen wird mittels Stichproben durchgeführt. Im Jahr 2005 wurden dabei 10 Datenaufnahmen von insgesamt rund 18.000 auf deren Rechtmäßigkeit überprüft.


Prümer Vertrag

Am 27.5.2005 wurde in der deutschen Stadt Prüm zwischen den oben genannten EU -Mitgliedsstaaten der sogenannte "Prümer Vertrag" unterzeichnet. Ziel des Abkommens ist eine Intensivierung der Zusammenarbeit der Vertragsstaaten in den Bereichen Justiz und Inneres. Dazu gehört vor allem der Datenabgleich und Informationsaustausch bei Fingerabdrücken, Kfz-Kennzeichen sowie DNA-Spuren. Daneben ist auch ein umfassender Informationsaustausch zur Verhinderung terroristischer Aktivitäten sowie bei Großereignissen und Katastrophenfällen geplant.

Der Vertrag von Prüm stellt rechtlich keinen Teil der EU - Strukturen dar und erfolgt vorerst nur zwischen den oben genannten Vertragsstaaten. Allerdings ist auf längere Sicht geplant, das beschlossene Vertragswerk in die dritte Säule der Europäischen Union zu integrieren, den Bereich der Zusammenarbeit in Justiz und inneren Angelegenheiten. Dies wird vermutlich dann der Fall sein, wenn die Zusammenarbeit zwischen den Vertragsstaaten tatsächlich funktioniert, den übrigen EU - Staaten wird es dann möglich sein, dem Vertragswerk ebenfalls beizutreten.

Kritisiert wird an dieser Vorgehensweise vor allem, dass sich einzelne EU - Mitgliedsstaaten außerhalb der dafür vorgesehenen Strukturen auf ein bestimmtes Abkommen einigen und dieses dann im nachhinein in das europäische Vertragswerk integriert werden soll. Auf diese Art werden etwa Mitbestimmungsrechte des Europäischen Parlaments unterlaufen.


Kritik am Vertragswerk

Die grundsätzliche Kritik am gegenständlichen Vertragswerk richtet sich vor allem auf folgende Umstände: Es ist einerseits nicht klar definiert, bei welchen Strafdelikten überhaupt ein grenzüberschreitender Datenzugriff in Frage kommen soll. Die Frage, wann ein Staat DNA-Daten von Straftätern bzw. Verdächtigen aufnimmt, liegt letztendlich weitgehend bei der nationalen Gesetzgebung. Hier ist darauf zu verweisen, dass die strafrechtlichen Normen der verschiedenen Vertragsstaaten keinesfalls vereinheitlicht sind und sich jedenfalls grobe inhaltliche Unterschiede ergeben. Letztendlich verpflichtet sich Österreich mit dem Prümer Vertrag dazu, auch bei Sachverhalten, welche nach österreichischem Recht gar nicht strafbar wären, DNA-Daten an ausländische Behörden zu übermitteln.

Die als Beruhigung gedachten Anmerkungen des Innenministeriums, "bei  Bagatelldelikten wie Falschparken (?!?)" würden keine Daten übermittelt, machen letztendlich eher deutlich, welche Auswirkungen solche Vereinbarungen haben können. Eigentlich erstaunlich, dass versichert werden muss, dass bei geringfügigen Verwaltungsübertretungen ("Falschparken") keine Übermittlung von DNA-Daten erfolgen wird- eigentlich wäre das nur eine Selbstverständlichkeit. In diesem Zusammenhang ist aber darauf zu verweisen, dass in der Bundesrepublik Deutschland tatsächlich etliche Verkehrsdelikte, welche in Österreich nur Verwaltungsstraftatbestände darstellen, gerichtlich strafrechtlich von Relevanz sind. Auf Basis der bisherigen Vereinbarungen wäre - sofern durch einen ausländischen Vertragspartner gewünscht- ein Zugriff auf die österreichischen DNA- Datenbestände entgegen der Ausführungen des Innenministeriums wohl möglich.

Ebenso kritisch wird von Experten beurteilt, dass im Prümer Vertrag das Prinzip der "Datenverfügbarkeit" gegenüber den Schutzrechten stark in den Vordergrund gestellt wird. Letztendlich wird ausschließlich  darauf abgestellt, welche Daten ausländische Behörden zur Strafverfolgung benötigen.

Selbst seitens der Verantwortlichen wird zugegeben, dass in "Bezug auf Betroffenenrechte noch etwas gemacht werden müsse." Die Frage stellt sich, warum dies nicht geschehen ist, bevor das Vertragswerk mittels Durchführungsverordnung auch tatsächlich auf Schiene gebracht wird.


Bescheidener Beitrag zur Kriminalitätsbekämpfung

Insgesamt wird der Beitrag biologischer Täterspuren bei der Kriminalitätsbekämpfung maßlos überschätzt. Sieht man von wenigen, in den Medien über viele Wochen verbreitete spektakuläre Einzelfälle ab, ist die Staistik ernüchternd.

2004 konnte mit den Fingerabdrucken die über mehr als 1 Million Person gesammelt wurden, gerade 375 Tatortspuren identifiziert werden (bei insgesamt mehr als 172.000 Verbrechen, 2005 stieg die Identifikationsrate auf 458 Fälle (bei knapp 149.000 Verbrechen), für 2006 liegen noch keine abschliessenden Zahlen vor. Dramatisch war jedoch das Ansteigen der ungeklärten Tatortspuren, von 28.222 (2004) auf 32.977 (2005), also um knapp 17%!

Zwar etwas besser, insgesamt aber bescheiden war der Beitrag der DNA-Analyse. Nach einem Hoch von 1097 ausgeforschten Tatverdächtigen im Jahr 2004, waren es 2005 nur noch 1063 Tatverdächtige. Ob sich Kriminelle "die etwas zu verbergen haben" besser auf die DNA-Ermittlungen eingestellt haben, oder die Schwankungen bloß statistische Zufälligkeiten sind, wird die Zukunft zeigen.


Resumee

Internationale Zusammenarbeit im Bereich der Strafverfolgung ist wichtig, insbesondere zwischen den Mitgliedsstaaten der EU. Es soll also nicht darum gehen, solche Entwicklungen prinzipiell zu kritisieren. Es stellt sich aber wieder einmal die Frage, ob es sinnvoll sein kann, internationale Zusammenarbeit in verschiedenen Verfahren zu vereinbaren, ohne dass dabei darauf geachtet wird, dass auch bezüglich der inhaltlichen Regelungen, die in den verschiedenen Vertragsstaaten bestehen, ein Minimum an Einheitlichkeit herrscht. Darüberhinaus müsste gewährleistet werden, dass sich solche Zusammenarbeiten nicht im rechtsfreien Raum abspielen und Betroffenenrechte gewahrt bleiben. Dies ist heute nicht der Fall.

Egal ob Fluggastdatenweitergabe, SWIFT, Schengen III oder das internationale Strafregister. Immer häufiger spielt sich internationale Zusammenarbeit im rechtsfreien Raum, unter Missachtung der Bürgerrechte ab. Mit dem Effekt, dass Täter, "die etwas zu verbergen haben" diese Zusammenarbeit regelmäßig leicht unterlaufen können, Bürger, die sich unbescholten wähnen, auf Grund unterschiedlicher Rechts- und Strafsysteme plötzlich in das Visier transnationaler Sicherheitsbehörden kommen können.

mehr --> Schengen III - Freier Zugriff auf österreichische Datenbestände

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