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2006/06/19 Polizeistaatliche Widerlichkeiten rund um Bush-Besuch
Neben ausufernden Stör- (sprich Sperr-)zonen die die Grund- und Erwerbsrechte unbescholtener Bürger über Gebühr einschränken, werden auch umfassende Datenbestände angelegt - eine Weitergabe an US-Geheimdienste wurde nicht ausgeschlossen

Ausufernde Sperrzonen

Bekannt sind ja mittlerweile die ausufernden Sperrzonen, die anlässlich des Bush-Besuches rund um das Intercontinental-Hotel und die Hofburg errichtet wurden. Selbst ein Kirchenbesuch von Frau Bush führt zur Sperre eines großen Areals um den Stephansdom, mit massiven Beschränkungen für Anrainer, Unternehmer und Besuchern.

Grundlage sind erst anlässlich der EU-Präsidentschaft geschaffene neue polizeistaatliche Befugnisse im Sicherheitspolizeigesetz, unter anderem die Bestimmungen §§ 34 und 36.

Insbesondere im Zusammenhang mit den Sperren mit den Freizeittätigkeiten von Frau Bush kann jedenfalls von einer überschießenden Anwendung der Bestimmungen und von Rechtsbeugung gesprochen werden.


Wildwuchernde Datenerhebungen

Weniger bekannt, da im Verborgenen abgewickelt sind jedoch die Datensammelaktivitäten der Polizei im Rahmen dieses Bush-"Besuchs". So wurde von einem Unternehmer, der in der Hotel-Sperrzone tätig ist, dass nicht nur die Daten seiner Mitarbeiter von der Polizei wurden, sondern auch von Besuchern. Dies obwohl diese in der Sperrzonenzeit sowieso keinen Zutritt zum Geschäft haben.

Diese Daten wurden jedenfalls mit der Meldedatei abgeglichen. Auf Nachfrage des Unternehmers an wen diese Daten weitergeleitet werden, insbesondere auf sein konkretes Nachfragen, ob diese Daten an den US-Geheimdienst gehen, erhielt der Unternehmer nur ausweichende bzw. nichtssagende Antworten.

Auch für diese Datenerhebung wird als Rechtsgrundlage das SPG genannt, nicht dazu gesagt wurde jedoch, dass die bekanntgabe dieser Daten freiwillig ist und die Polizei keinen Rechtsanspruch darauf hat.


Datenschutz - Basiswissen

Gibt ein Unternehmer ohne konkrete Tatverdachtsmomente (etwa Betrug durch einen Kunden/Mitarbeiter) Kunden- oder Mitarbeiterdaten an die Polizei weiter, ohne dass er vorher die ausdrückliche Zustimmung dieser Person eingeholt hat, begeht der Unternehmer eine Datenschutzverletzung.

Die Polizei im übrigen auch, da sie nur rechtmäßig beschaffte Daten verwenden darf und sich daher - wie im vorliegenden Fall - bei einer Datenerhebung zur Gefahrenvorbeugung vergewissern muss, dass zu den Daten die erforderlichen Zustimmungen vorliegen.


Bushbesuch offenbar bloß Vorwand

Der Bushbesuch entpuppt sich für die Polizei offenbar mehr und mehr zum willkommenen Vorwand polizeistaatliche Methoden und Verletzung der Bürgerrechte im Großversuch zu üben.

Wird jeder Bürger Verständnis haben, dass US-Politiker genauso wie alle anderen Politgäste und EU-Bürger einen notwendigen Schutz erhalten, sind die nunmehr getroffenen Maßnahmen einmalig und stellen mehr eine Unterwerfungsgeste, denn eine sinnvolle Sicherheitsmaßnahme dar.


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