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2006/05/24 "Kreditinformationsunternehmen" gab falsche Exekutionsdaten weiter
Firma Deltavista informierte ihre Kunden falsch - besonders Telekomkunden im Visier der problematischen Geschäftspraktiken der Wirtschaftsauskunftdienste - bis zu eine Million Konsumenten betroffen - mittelalterliche Prangermethoden - Betroffene haben Anspruch auf Streichung aus Wirtschaftsauskunftsdiensten

Auskunftsdienst gab fehlerhafte Exekutionsdaten weiter

Herr M. (Name bekannt) wurde von einem Telekomunternehmen nach Nutzung eines Gratisangebots(!) "irrtümlich" auf Zahlung geklagt und es wurde auch eine Exekution betrieben. Nach Intervention von Herrn M. wurde das Verfahren eingestellt. Ein "Kreditinformationsunternehmen", das sich hauptsächlich mit der illegalen Verwertung von Exekutionsdaten beschäftigt, hatte sich jedoch zwischenzeitlich die Exekutionsdaten beschafft, in seinem System gespeichert und unter weitergegeben ("verkauft"). Wie er zu diesen Daten gekommen ist, ist noch ungeklärt, da Exekutionen nicht öffentlich zugänglich sind und der Betreiber, also die Telekomfirma, diese Daten nicht ohne Rechtsbruch weitergeben könnte.

Die Firma Deltavista verwendete die Daten ungeprüft um weitere Telekomunternehmen vor Herrn M. zu "warnen". Beim Versuch einen tele.ring-Vertrag abzuschließen, stand Herr M. plötzlich als unzuverlässiger Konsument da. tele.ring verlor einen Kunden, Herr M. wurde in mittelalterlicher Prangermethode bloßgestellt.


Firma Deltavista informierte ihre Kunden falsch

Der beinharte Konkurrenzkampf am Datenhandelsmarkt fordert immer mehr Opfer. Immer öfter langen bei der ARGE DATEN Beschwerden völlig unbescholtener Bürger ein, die durch Fehler und illegale Datenweitergaben in die Fänge skrupelloser Datenhändler gelangen.

Eine seriöse und aktuelle Bonitätsbewertung erfordert die laufende Pflege und Aktualisierung von Wirtschaftsdaten, umfassende Prüfungen auf Plausibilität und auch die Mitwirkung durch die betroffenen Personen. Eine derartige Vorgangsweise würde erhebliche Kosten verursachen. Diese Kosten sind offenbar den Datenhändlern zu hoch. Neben einem "Kreditinformationsunternehmen", das sogar in ihren Geschäftsbedingungen darauf hinweist, Daten nicht zu aktualisieren, dürften auch andere Branchenmitglieder es mit der Aktualisierungspflicht gemäß Datenschutzgesetz und der Datenqualität nicht ernst nehmen.

Neben den Konsumenten werden aber auch jene Unternehmen, die Kunden der Wirtschaftsauskunftsdienste sind, in immer stärkerem Ausmaß Opfer der unseriösen Praktiken. Sie verlieren potentielle Kunden wegen falscher Informationen und erhalten schlechte Daten gegen gutes Geld.

Besonders Telekomfirmen, die in großem Umfang Daten von der Firma Deltavista beziehen sind hier als Geschädigte anzusehen (wenngleich auch viele davon Täter sind, da sie selbst auch fehlerhafte Daten weitergeben).


Mittelalterliche Prangermethoden

Immer mehr Firmen gehen dazu über kritische Konsumenten, Kunden die nicht jede Rechnung bezahlen, sondern nur vereinbarte und erbrachte Leistungen, rasch auf "schwarze Listen" zu setzen und damit wirtschaftlich unter Druck zu setzen Ein undurchsichtiges Geflecht von Adressverlagen, Inkassobüros, Wirtschaftsauskunftdiensten und Telekom-Firmen setzt die wirtschaftliche Existenz von Menschen aufs Spiel und macht mit fehlerhaften Daten unter Umgehung des Datenschutzgesetzes schnelles Geld.


Datenschutzgesetz sieht laufende Aktualisierung aller persönlichen Daten vor

Personenbezogene Daten müssen laufend ausreichend aktualisiert werden. Auch wenn das Datenschutzgesetz keine detaillierten Fristen festlegt, ergibt sich aus dem Zusammenhang, dass jedenfalls eine Kontrolle und gegebenenfalls Aktualisierung der Daten dann zu erfolgen hat, wenn sie weitergegeben werden. Im Zusammenhang mit dem Informationsverbundsystem der Banken ("Negativliste") hat die Datenschutzkommission eine zumindest einmal jährliche Überprüfung aller Daten und deren Aktualisierung vorgeschrieben.

Werden Daten niemals aktualisiert oder nur dann aktualisiert, wenn der Betroffene interveniert, wie dies Geschäftspraxis mancher unseriöser "Kreditinformationsunternehmen" ist, dann liegt jedenfalls eine rechtswidrige Datenverwendung vor.


Streichung erst nach Intervention durch Betroffenen

Erst nachdem Herr M. dem unseriösen "Kreditinformationsunternehmen" nachwies, dass eine Exekution völlig unberechtigt geführt wurde, bequemte dieser sich dazu, den Eintrag zu löschen.

Eine Fleißaufgabe, die der Betroffene gar nicht hätte machen müssen. Das Datenschutzgesetz sieht eindeutig vor, dass ein Datenverarbeiter beweisen muss, dass seine Daten richtig sind, ansonsten sind sie auf Wunsch des Betroffenen zu löschen (§27 DSG 2000) und nicht umgekehrt.

Im konkreten Fall, bei dem der betroffene Herrr M. von einem Telefonanbieter irrtümlich auf Zahlung geklagt wurde, bestand der Löschungsanspruch ab dem Zeitpunkt der Einstellung der Exekution, spätestens jedoch ab dem Zeitpunkt, als der Betroffene von dem falschen Eintrag beim unseriösen "Wirtschaftsauskunftsdienst" erfuhr und seine Löschung verlangte. Diese wurde durch den Anwalt des unseriösen "Wirtschaftsauskunftsdienstes" abgelehnt und noch monatelang wurden die falschen Daten durch das unseriöse "Kreditinformationsunternehmen" weiter verbreitet.


Betroffene haben Anspruch auf Streichung aus Wirtschaftsauskunftsdiensten

§ 28 DSG 2000 sieht vor, dass Betroffene die Streichung aus Verzeichnissen verlangen können, die nicht gesetzlich vorgeschrieben sind. Dies gilt umso mehr, als ein Eintrag wirtschaftliche Nachteile haben kann, wie dies bei Wirtschaftsauskunftsdiensten der Fall ist. Eine Streichung aus den Listen von Deltavista oder anderer "Kreditinformationsunternehmen" ist durch das Datenschutzgesetz ausdrücklich vorgesehen, eine Streichung aus gesetzlichen Listen, wie der Meldeevidenz oder der Steuerdatei des Finanzamts ist nicht möglich.


Betroffene haben auch Schadenersatzanspruch

Die prangerartige Form in der unseriöse "Kreditinformationsunternehmen" Daten ohne vorherige Information der Betroffenen und auch ohne deren Einverständnis weiter geben rechtfertigt auch einen immateriellen Schadenersatzanspruch nach DSG §33. Dies wurde in einem richtungsweisenden Verfahren vor kurzem auch durch den OGH festgestellt.


Kunden von Wirtschaftsauskunftsdiensten haben Schadenersatzanspruch

Auch die Unternehmen, die als Kunden der Wirtschaftsauskunftsdienste mit falschen Bonitätsdaten versorgt werden, haben Schadenersatzanspruch. Dieser bezieht sich unter anderem auf die Rückerstattung der Kosten, die für die falschen Daten bezahlt wurden, auf Kostenersatz, der durch einen Datenschutz-Briefwechsel mit dem Betroffenen entstand und auf Entschädigung für den Verdienstentgang, der sich durch die ungerechtfertigte Ablehnung eines Interessenten wegen falscher Bonitätsdaten ergab.


Woran sind unzulässige Einträge bei Wirtschaftsauskunftsdiensten zu erkennen?

Wird jemandem ein Handy-Vertrag, eine Versandhausbestellung oder auch ein Leasing-Vertrag verweigert, werden ihm Waren nur gegen Barzahlung oder Vorauskassa geliefert, obwohl das Unternehmen auch andere Zahlungsformen anbietet, dann besteht der Verdacht, dass Bonitätsauskünfte im Spiel sind.

Der Betroffene sollte daher bei der Firma, die ihm Leistungen verweigerte Auskunft verlangen, welche Daten, insbesondere Bonitätsdaten verwendet wurden und woher diese stammen. Auf diese Auskunft besteht nach §26 DSG 2000 ein Rechtsanspruch und die Auskunft ist vollständig und kostenlos zu erteilen.

Ergibt diese Auskunft, dass Wirtschaftsauskunftsdienste (komplette Liste unten) Daten über ihn gesammelt haben, ohne ihn vorher zu informieren und ohne ihm Gelegenheit zu geben der Datenverwendung zu widersprechen, dann liegt schon aus diesen Gründen eine unzulässige Datenverwendung vor (unabhängig davon, ob diese Daten richtig oder falsch sind).

Der Betroffene hat, nach einer aktuellen DSK-Entscheidung Anspruch darauf, dass diese Daten vom Auskunftsdienst nicht mehr verwendet und daher gelöscht werden. Er hat dazu einen Widerspruch gemäß §28 DSG 2000 zu formulieren. Die ARGE DATEN hat dazu einen Musterbrief entwickelt. Wird diese Löschung verweigert, dann kann sie gerichtlich durchgesetzt werden, die ARGE DATEN bietet dazu auch Verfahrenshilfe an.

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