2005/02/08 Bedrohung der Privatsphäre im Cyberspace beschäftigt Europarat
Europarat plant politische Erklärung zu Menschenrechten in der Informationsgesellschaft - ICTs bringen neue Möglichkeiten und zahlreiche Gefahren für Ausübung der Menschenrechte - neue Rechtsgrundlagen zur Wahrung der Menschenrechte im Cyberspace werden dringed benötigt
Europarat plant politische Erklärung zu Menschenrechten in der Informationsgesellschaft
In einem zweitägigen Meeting am 3. und 4. Februar in Straßburg diskutierten die Experten einer Arbeitsgruppe des Europarats einen ersten Entwurf für eine politische Erklärung zur Einhaltung der Menschenrechte in der Informationsgesellschaft. Das neue Projekt des Europarats "Verantwortungsbewusste Regierungsführung in der Informationsgesellschaft" soll die in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten Rechte im Informationszeitalter schützen. Der Einfluss der neunen Informationstechnologien auf diese Rechte war in einem ausführlichen Arbeitspapier von der CAHSI-Gruppe (Ad-Hoc Committee of Experts on the Information Society) aufgezeichnet und analysiert worden. Eine endgültige Erklärung dazu soll, im Mai 2005 vom Ministerrat verabschiedet werden.
Ziel dieser Initiative ist die Wahrung der in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten Rechte. Sie dürfen durch neue Technologien insbesonders Technologien der Informationsgesellschaft keinesfalls gefährdet werden. Um den Schutz der Menschenrechte in einem durch ICT - Information Communication Technologies komplett veränderten Umfeld weiter gewähren zu können sind detaillierte Analysen und zahlreiche Anpassungen nötig.
ICTs bringen neue Möglichkeiten und zahlreiche Gefahren für die Ausübung der Menschenrechte mit sich
Neue Chancen und damit verbundene Gefahren hat die Arbeitsgruppe Punkt für Punkt aufgelistet und einander gegenübergestellt. Auffallend ist dabei die unterschiedliche Länge der beiden Listen. Jeder einzelnen positiven Auswirkung der neuen Technologien auf die Menschenrechte werden lange Listen von damit verbunden Nachteilen und Gefahren gegenübergestellt.
Das Recht der freien Meinungsäußerung und der Informationsfreiheit kann durch besseren Zugang zu Information und Informationsaustausch in vielen Fällen besser ausgeübt werden , ist jedoch durch das Anwachsen der Verbreitung rechtswidriger Inhalte, privater und staatlicher Zensuren der Inhalte gefährdet. Eine weitere Gefahr ist der Missbrauch der freie Meinungsäußerung durch Verbreitung xenophobischer und rassistische Kampagnen im Internet.
Das Recht auf Achtung des Privatlebens und der privaten Korrespondenz könnte durch geeignete 'privacy enhancing technologies' verbessert werden. Derzeit überwiegt jedoch die akute Bedrohung der Privatsphäre durch Massenspam, durch das Mitlesen der Kommunikation, durch systematische Überwachung wie die missbräuchliche Verwendung von Verkehrsdaten sowie das Erstellen von User-Profilen zur Rechtsdurchsetzung und für kommerzielle Zwecke.
Das Recht auf Bildung könnte durch neue Zugänge zu Information und Wissen über e-learning wesentlich besser gewahrt werden. Gefährdet wird es dennoch durch die Diskiminierung aller, die mit Computern entweder nicht umgehen können oder keinen Zugang haben.
Besonders bedroht sehen die Experten das Verbot des Menschenhandels, das durch die Verbreitung von Kinderpornographie und virtuelle Sexangebote aus dem Netz extrem gefährdet ist.
Neue Rechtsgrundlagen zur Wahrung der Menschenrechte im Cyberspace werden dringed benötigt
Neue Technologien verlangen neue rechtliche Regelungen. Der Schutz der Menschenrechte kann nur dann gewährt werden, wenn die rechlichen Rahmenbedingungen laufend an die neuen Herausforderungen und Gefahren der neuen Technologien angepasst weren. Gesetzeslücken die durch Verzögerungen in der Anpassung des Rechtsrahmens an neue Technologien entstehen können, gefährden laut Meinung der Experten die Menschenrechte.
Die für Mai geplante politische Erklärung des Europarats soll sich an alle nationalen, lokalen und regionalen Behörden und an Dienste-Anbieter im Internet richten sowie an alle jene deren Aufgabe es ist, neuen Formen der Kriminalität und der Verletzung der Menschenrechte im Cyberspace entgegenwirken.
Alle angesprochenen Stellen werden dazu aufgefordert zu garantieren, dass die Freiheit der Meinungsäußerung und der Kommunikation im Internet mindestes in dem Maß gewährt sein muss, wie es offline üblich ist, dass das Recht auf Privatsphäre und private Korrespondenz durch neue Techniken in keinster Weise beschnitten wird und die elektronische Verarbeitung personenbezogener Daten, wie das Sammeln, Aufzeichnen, Organisieren, Archivieren, Verwenden, Weitergeben nur in Übereinstimmung mit Artikel 8 ECHR (European Court of Human Rights) durchgeführt werden darf.
andere --> http://www.coe.int/t/e/integrated_projects/democracy/02_Activities/00_CAHSI/defa...
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