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Fühlt sich ein Betroffener in seinen subjektiven, das heißt persönlichen Datenschutzrechten verletzt, dann kann er entweder die Datenschutzbehörde (DSB) oder ein zuständiges Zivilgericht anrufen. Wird ein Betroffener in seiner Privatsphäre persönlich verletzt, dann kann er gegen den Datenverarbeiter Beschwerde erheben. Dies gilt völlig unabhängig davon, ob der Datenverarbeiter eine öffentlich-rechtliche Stelle ist oder ein Privatunternehmen. mehr --> Darf ein Supermarkt meine Taschen kontrollieren? mehr --> Lehrgang ISO-zertifizierter Datenschutzbeauftragter mehr --> Zu welchem Zeitpunkt kann eine Datenschutz-Beschwerde wegen un... mehr --> http://ftp.freenet.at/privacy/ds-eu/eu-ds-gvo-aktuell.pdf mehr --> http://ftp.freenet.at/privacy/ds-at/dsg2018-aktuell.pdf |
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