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DSG §§ 14-17 Der Datenschutzrat ist ein beratendes Gremium, dass die Bundesregierung und die Bundesministerin in datenschutzrechtlichen Fragen beraten soll. Im Datenschutzgesetz wird als zweites offizielles Gremium neben der Datenschutzbehörde (DSB) der Datenschutzrat geregelt. Dabei handelt sich- im Gegensatz zur DSB - um eine beratende Einrichtung, die vor allem die Bundesregierung in datenschutzrechtlichen Belangen beraten soll. Daneben soll der Datenschutzrat die einheitliche Fortentwicklung des Datenschutzes fördern sowie zu Fragen von grundsätzlicher Bedeutung Stellung nehmen. Der Datenschutzrat ist auch zur Stellungnahme zu allen Gesetzesentwürfen berufen, die Berührungspunkte mit datenschutzrechtlichen Fragen haben. Weiters kann der Datenschutzrat Gutachten erstellen oder in Auftrag geben und Vorhaben von öffentlichen Verantwortlichen prüfen. Schließlich kann der Datenschutzrat seine Beobachtungen, Bedenken und Anregungen öffentlich präsentieren. mehr --> Lehrgang ISO-zertifizierter Datenschutzbeauftragter mehr --> Wann hat ein Verantwortlicher mit der Datenschutzbehörde zusam... mehr --> Was ist die Datenschutzbehörde, wer leitet sie und welche Aufg... mehr --> http://ftp.freenet.at/privacy/ds-at/dsg2018-aktuell.pdf |
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