2004/03/16 WARNUNG vor der eJob-Börse des Arbeitsmarktservice
Bei simpler AMS-Jobsuche wird Sozialversicherungsnummer verlangt - Gefahr der nachträglichen Auswertung und Überwachung - Vielfältige Datenschutzprobleme - Empfohlen wird eine Pseudo-SV-Nummer zu verwenden
Bei simpler AMS-Jobsuche wird die Sozialversicherungsnummer verlangt
Das AMS bietet unter http://jobroom.ams.or.at einen Jobinformationsdienst für Arbeitgeber und Arbeitssuchende an. Eintragen können sich auch Personen, die derzeit nicht als arbeitslos gemeldet sind. An und für sich eine gute Sache, bietet es doch die Möglichkeit, dass sich Interessenten schon vor einer Kündigung um Jobalternativen umsehen können und auch feststellen können, inwieweit ihr Qualifikationsprofil am Arbeitsmarkt gefragt ist. So könnten auch frühzeitig geeignete Schulungen besucht werden.
Wer dieses Service jedoch benutzen will, erlebt eine unliebsame Überraschung. Für Inländer wird die Sozialversicherungsnummer als Benutzerkennzeichen verlangt! (bei Ausländern im übrigen nicht). Um dann an der Jobbörse teilnehmen zu können, werden eine Fülle höchstpersönlicher Merkmale inkl. Ausbildung, bisherige Arbeitstätigkeit und Vermittlungsbeschränkungen ermittelt.
Gefahr der nachträglichen Auswertung und Überwachung
Für eine unverbindliche Jobsuche ist die Sozialversicherungsnummer keinesfalls notwendig. Das Verlangen des AMS nach der SV-Nummer für die Benutzung der Job-Börse ist auch nicht gesetzlich legitimiert.
Hans G. Zeger, Mitglied des Datenschutzrates: 'Der einzige Sinn der Erfassung der Sozialversicherungsnummer kann nur in der Absicht bestehen, die ermittelten Daten zu einem späteren Zeitpunkt bei tatsächlicher Arbeitslosigkeit auszuwerten und zu überprüfen.'
Auch die Gefahr, dass diese Informationen bei anderen Behörden landen oder an potentielle Arbeitgeber weitergegeben werden, ist gegeben. Durch Verwendung der Sozialversicherungsnummer können alle Personendaten leicht verknüpft, interpretiert und ausgewertet werden. Auch die Verknüpfung mit Gesundheitsdaten wird erleichtert.
Empfohlen wird die Verwendung einer Pseudo-SV-Nummer
Der Einsatz der Sozialversicherungsnummer als Benutzerkennzeichen stellt einen weiteren Missbrauch dieses Gesundheitskennzeichens dar. Es läge am Hauptverband der Sozialversicherungsträger die Verwendung der SV-Nummer für gesundheitsfremde Zwecke einzudämmen und zu verhindern.
Wer die AMS-Jobbörse ohne Datenschutzrisken benutzen will, sollte daher eine Pseudo-SV-Nummer verwenden. Die ARGE DATEN hat zur Generierung formal gültiger SV-Nummern ein kleines Programm bereit gestellt (http://www2.argedaten.at/static/svnr.html). Auch die Verwendung eines Aliasnamens ist zur Vermeidung unerwünschter Datenverwendungen sinnvoll. Eine tatsächliche, erfolgversprechende Bewerbung wird man dann mit den korrekten Daten durchführen.
Hinweis zur Pseudo-SV-Nummer
Die durch die Website der ARGE DATEN generierte SV-Nummer kann nicht zu Sozialversicherungszwecken verwendet werden, sondern sollte auf jene Bereiche beschränkt werden, wo die SV-Nummer nicht notwendig ist, jedoch eine formal gültige SV-Nummer verlangt wird.
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