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2006/11/28 Zigarettenautomaten und Bankomatkarte - eine gesundheitspolitische Sackgasse
Aus der simplen EU-Empfehlung 2003/54/EG, die generell den Zugang zu Tabak beschränkt, wird in Österreich die Pflicht zur Führung des Geburtsdatums auf der Bankomatkarte gemacht - Bankomatkarteneinsatz wird unsicherer - Gesundheitspolitik nach dem Motto "Wasch mich, aber mach mich nicht nass"

Zugang zu Zigaretten

Im Zuge einer Anti-Raucherkampagne wurde - wenig überraschend - festgestellt, dass durch die Möglichkeit des anonymen Kaufs am Zigarettenautomaten, Jugendschutzbestimmungen unterlaufen werden.

Mit EU-Empfehlung KOM(2002)303, im übrigen schon im Juni 2002 verabschiedet, wurde ein ganzes Bündel von Maßnahmen zur Eindämmung des Tabakkonsums vorgeschlagen. Darunter findet sich auch ein Paket an Maßnahmen, die sicherstellen sollen, dass keine Abgabe an Jugendliche erfolgt. Mit 1.1.2007 wird nun die Abgabe bei Zigarettenautomaten beschränkt.

Neben dem Verkauf mittels Zigarettenautomaten, fällt auch der Fernabsatz darunter (Tabak-Online-Shopping). In allen Fällen müssen die Betreiber sicherstellen, dass nur Nicht-Jugendliche Zigaretten einkaufen. Wie das geschieht, bleibt den Betreibern überlassen.


Schnellschuss Bankomatkarte

Seit 2004 besteht die Idee, die Alters-Prüfung mittels Bankomatkarte durchzuführen. Die Karte soll dann nur zu Prüfzwecken eingesetzt werden, die Bezahlung kann wie bisher in bar oder mittels Quick elektronisch erfolgen.

Eine saubere Sache, zumindest aus Sicht der Bankomatkartenbetreiber. Ergibt sich doch damit die Gelegenheit, mehrere tausend Automaten umzurüsten und ein entsprechendes Körberlgeld zu verdienen.

Tatsächlich wird damit eine aus Sicht der Privatsphäre bedenkliche Entwicklung eingeleitet. Aus der Bankomatkarte, die im Normalfall keine Identitätsdaten enthält und nur als Berechtigungskarte einsetzbar ist, wird schrittweise eine Multifunktionskarte.

Diese erlaubt sowohl die erleichterte Überwachung von Datenströmen (wer hält sich wann wo auf, kauft was ein), erhöht aber auch die Risken im Verlust- oder Gebrechenfall.


Unsicherer Bankomatkarteneinsatz

Wird die Geburtsdatumsabfrage ohne Eingabe von PIN-Codes offline durchgeführt, ergibt sich ein zusätzlicher Anreiz, Bankomatkarten von Erwachsenen zu stehlen. Für den Kauf von Zigaretten wären sie allemal geeignet.

Auch der Anreiz, Zigarettenautomaten-Fakes, also mehr oder minder plumpe Nachbildungen von Zigarettenautomaten, aufzustellen, deren einziger Zweck im Beschaffen von Karteninformationen bzw. dem Einziehen der Karte besteht, würde steigen. In Frequenzlage am Wochenende aufgestellt, könnte so ein Automat in einer Nacht 10-20 Karten einziehen, mit enormem Missbrauchspotential.

Im Gegensatz zu Geldausgabeautomaten, die in Bankfilialumgebungen aufgestellt werden oder Kassa-Systemen, die durch das Kassierpersonal "bewacht" werden, finden sich Zigarettenautomaten auch in schlecht ausgeleuchteten Seitengassen. Die Manipulationsmöglichkeiten sind somit noch größer, als bei den Bankomatkassen.


Tabakautomaten mit Bankomatkartenprüfung - eine unsaubere Lösung

Mit dem Schnellschuss "Geburtsdatum auf Bankomatkarte" wird nur ein kleiner Teilaspekt der EU-Empfehlungen abgedeckt. Der gesamte Online-Tabakhandel bleibt ungelöst. Das Ziel, den Tabakkonsum zumindest bei den unter 16jährigen einzudämmen wird man auf diesen Weg nicht näher kommen.

Das "Ausborgen" der Bankomatkarte von den Eltern oder älteren Freunden wird rasch um  sich greifen, auch das Entstehen eines "grauen" Marktes verlorener Karten ist wahrscheinlich. Da die Zigarettenautomaten ohne Onlineverbindung betrieben werden, könnten gesperrte Karten nicht erkannt werden und wären weiterhin gültig.


Handy-Lösung bietet keine Verbesserung

Alternativ zur Bankomatkarte kann man auch bei manchen Automaten einen Berechtigungcode via Handy anfordern, der Handybetreiber verschieckt den Code, wenn der Vertragspartner älter als 16 Jahre ist. Auch hier kann nicht verhindert werden, dass Jugendliche mit einem geborten Handy tätig werden.

Darüber hinaus ist diese Methode noch umständlicher und aus Datenschutzsicht problematischer als die Bankomatkartenlösung. Auf diesen Weg erfährt sogar der Mobiltelefonbetreiber, wann und wie oft jemand Zigaretten kauft.


Gesundheitspolitisch bedenkliche Lösungen

Österreich ist eines von ganz wenigen EU-Ländern, die die Suchtmittelabgabe über Automaten auf offener Straße erlauben. Neben Österreich sind es nur mehr Deutschland, Italien und die Niederlande. In allen anderen EU-Ländern sind die Automaten entweder ganz verboten oder müssen unter Aufsicht betrieben werden. Damit wird am wirkungsvollsten die Abgabe an Jugendliche verhindert.

Sowohl die Bankomat- als auch die Handy-Lösung sind zwar gut für die Automatenerzeuger, die Bankomat- und Handybetreiber und die Trafikanten, haben aber wenig mit dem gesundheitspolitischen EU-Ziel zu tun.

"Wasch mich, aber mach mich nicht nass" ist einmal mehr die österreichische Devise bei der halbherzigen Umsetzung von EU-Zielen. Bei ernsthafter Verfolgung gesundheitspolitischer Ziele sollte zumindest eine Einschränkung bei der Aufstellung der Zigarettenautomaten erfolgen.


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