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Wozu dient das Datenverarbeitungsregister (DVR)?
DSG 2000 § 16
Informationen über das Datenverarbeitungsregister: Wer muss sich registrieren lassen? Welchen Sinn hat dies überhaupt? Und was hat ein Betroffener davon?

Das Datenverarbeitungsregister, welches bei der Datenschutzbehörde (DSB) eingerichtet ist, dient zur Dokumentation der österreichischen Datenverarbeiter. Stellen, die zumindest teilweise automationsunterstützt (also mittels Computer) Daten verarbeiten,  müssen sich bei diesem registrieren lassen und erhalten anschließend eine sogenannte DVR-Nummer zugeteilt. Bei der Meldung haben Datenverarbeiter anzugeben welche Datenarten sie verwenden, wer von der Datenverwendung betroffen sein kann, zu welchem Zweck sie diese Daten verwenden und ob bzw. an wen diese übermittelt werden. Weiters müssen auch Angeben über ergriffene Sicherheitsmaßnahmen gemacht werden. Die Meldung erfolgt mittels standardisierten Formularen.

Um den Verwaltungsaufwand zu verringern existieren sogenannte Standardanwendungen, also klar vom DVR klar definierte Datenanwendungen für häufige Anwendungsfälle (wie beispielsweise Rechnungswesen oder Personalverwaltung) für deren Betrieb keine Meldung notwendig ist. Unternehmen welche ausschließlich diese weit verbreiteten Standard-Datenanwendungen betreiben müssen dies nicht melden und bekommen daher auch keine DVR-Nummer zugewiesen.

Seit der DSG-Novelle 2010 muss auch der Betrieb einer Videoüberwachung gemeldet werden - für diese wurden ebenfalls einige Standardanwendungsfälle geschaffen für die keine Registrierung notwendig ist.

Für Betroffene gibt das DVR mittels des sogenannten DVR-Registerauszugs Auskunft darüber, ob und welche Datenanwendungen eine Organisation registriert hat. Genaue Informationen über eine Datenanwendung erhält man wenn man sich anschließend den DVR-Einlagebogen einer Datenanwendung besorgt. Dieser enthält Informationen über die verarbeiteten Datenarten, die Betroffenen, den Zweck der Datenanwendung sowie eventuelle Übermittlungsempfänger.

Ein häufiges Missverständnis ist, dass manche Menschen glauben, das DVR würde auch die Daten der verschiedenen Organisationen (bzw. Behörden) selbst verwalten. Damit wäre das DVR eine Informationszentrale, die alles über alle BürgerInnen wüsste. Dies ist nicht der Fall, das DVR dient rein Informationszwecken und verwaltet nur die Beschreibung (Dokumentation) der Datenanwendungen. Die verschiedenen Betroffenenrechte (Auskunft, Widerspruch bzw. Löschung von Daten) muss man direkt beim Datenverarbeiter (Auftraggeber) in Anspruch nehmen.

mehr --> DVR-Online https://dvr.dsb.gv.at
mehr --> Auswahl registrierter Videoüberwachungen
mehr --> Liste interessanter Datenanwendungen (DVR-PUBLIC)
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