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1992/12/31 Wiener Wahlschmankerln
I. Thema: Alpen-Stasi

Eine ahnungslose Pensionistin aus Wien-Neubau lernt ungewollt die harte Realität der Wiener Gemeindepolitik kennen. Daß sie damit auch in den Akten der Gruppe II/C des Innenministeriums (vulgo: "Staatspolizei") ihre Spuren hinterließ, wirft ein Schlaglicht auf saure Wiesen österreichischerRealverfassung.


1. Akt

Die Wiener Gemeinderatswahlen stehen vor der Tür.

Daran denkt Frau Josefine P.(*), Pensionistin und Mitglied im ÖVP-nahen Seniorenbund des siebenten Wiener Gemeindebezirks gar nicht, als sie einen Eilbrief zugestellt bekommt. Er enthält eine Einladung zu einem Pensionistentreffen im Cafe Wimberger. Solche Geselligkeiten der Organisation hatte FrauP. schon öfter besucht, ungewöhnlich ist allerdings die Einladung per Eilbrief.

Ihre Freundin Amalie H.(*), nach dem Tod ihres Mannes erst vor kurzem nach Wien übersiedelt, ist ebenfalls interessiert. Die beiden Damen beschließen so, gemeinsam hinzugehen.

Rund dreißig bis vierzig Pensionist/innen sind der Einladung gefolgt. Die Seniorenjause im Cafe Wimberger verläuft ohne besondere Highlights. Außer daß die Veranstalterin, eine Frau Klein, beklagt, daß sie - aufgrund parteiinterner Querelen - aus ihrer Vereinsfunktion gedrängt werden sollte. Werdafür sei, daß sie bliebe, möge doch bitte zum Zeichen der Unterstützung für sie unterschreiben. So zumindest erinnert sich Frau Amalie H. an den Ablauf des Abends.

Unterschriften könnten allerdings nur unter Vorlage eines gültigen Ausweises entgegengenommen werden. Ganz zufällig ist auch ein Herr anwesend, der sich als Notar zu erkennen gibt, und der den ganzen Vorgang kontrolliert. Wer von den Unterstützungswilligen sich nicht ausweisen kann, wird gebeten, inden nächsten Tagen aufs Magistrat zu kommen und dort zu unterschreiben.

Die Veranstalterin dürfte bei den anwesenden älteren Semestern bekannt und beliebt sein, denn man unterschreibt gern die aufliegenden Formulare. Auch Josefine P. und Amalie H. unterschreiben - beide im Glauben, damit lediglich die Veranstalterin in ihrer Vereinsfunktion zu unterstützen. Insgesamtfand Amalie H. den Abend recht nett und überlegt sich, ebenfalls Mitglied zu werden.


2. Akt

Die Wiener Wahlschlacht ist geschlagen. Stand die ÖVP zuvor am Abgrund, so ist sie nach diesem Sonntag schon einen Schritt weiter: Zweistellige Verluste, in 16 Bezirken nur mehr drittstärkste Fraktion. Auch im Bezirk Neubau hat sich das Blatt gewendet - der Bezirksvorsteher Josef Karrer (ÖVP) mußden Hut nehmen. Nur etwas mehr als vierhundert Stimmen trennen ihn von seinem SP-Rivalen Tamchina. Der nunmehr Ex-Bezirksvorsteher Karrer und seine Kollegen aus den anderen Bezirken denken laut über eine Anfechtung der Wahl nach ...


3. Akt

Frau Amalie H. erhält unerwarteten Besuch. Ein jüngerer Herr - "wir kennen uns, ich bin Geschäftsmann, sie wissen schon, gleich um die Ecke" - läutet bei ihr an, als sie die Wohnung gerade verlassen will. Ohne Umschweife kommt er auf das Seniorentreffen zu sprechen. Und daß sie dabei eineUnterschrift geleistet habe und damit die Partei "SOS-Bürgerprotestliste" unterstützt habe. Er behauptet, es gäbe bereits Aussagen, daß diese Unterschriften erschwindelt worden seien und sie möge doch ihre Unterschrift widerrufen.

(Anmerkung: Die SOS-Bürgerprotestliste ist in Wien 7, Gardegasse, beheimatet, ebenso wie auch schon diverse andere, bei Wahlen aktiv gewesene "Parteien". Wortführer all dieser Grüppchen ist Herr Karl Steinhauser. In den Medien des öfteren als "Rechtsausleger der ÖVP" tituliert, tritt er vornehmlichin Vorwahlzeiten als deren Fünfte Kolonne ins Licht der Öffentlichkeit. Eine Maria Renate Klein kandidierte übrigens im November 91 in Wien-Neubau auf seiner Liste.)

Frau H. kennt ihren Besucher zwar nicht, und wundert sich, woher er ihre Adresse hat. Sie will aber die Sache geklärt haben und folgt ihm - noch bereitwillig - in sein nahegelegenes Geschäftslokal. Ein weiterer Mann ist dort zugegen, sagt, er wäre ÖVP-Funktionär, er fände das ungeheuerlich, was davorgegangen ist, und beide reden auf Frau H. ein, von Wahlbetrug und der Vortäuschung falscher Tatsachen beim Seniorentreff im Cafe Wimberger. Im übrigen wüßten sie auch noch gerne, wo sich Frau H.s Freundin Josefine P. aufhält, die hätte ja auch unterschrieben und unter ihrer Adresse im siebtenBezirk sei sie derzeit nicht erreichbar.

Ziemlich verwirrt unterschreibt Frau Amalie H. darauf den Widerruf, der ihr im Geschäft vorgelegt wird. Vom Gartenhäuschen der Josefine P. verrät sie den beiden Herren nichts.


4. Akt

Etwa eineinhalb Wochen später. Frau Amalie H. - gerade von einer Kur zurück - erfährt von ihrer aufgeregten Nachbarin, daß die Polizei nach ihr suche. Ein Beamter in Zivil war da, hatte eine Marke vorgezeigt und sich nach ihrem Verbleib erkundigt, wegen einer Aussage, wie er sagte.

Frau H. ist sich keiner Schuld bewußt und ruft sogleich im Kommissariat Kandlgasse an. Der diensthabende Journalbeamte ist ahnungslos, sieht nach. Papier raschelt und nach einiger Zeit erklärt der Beamte trocken: "Der woa sicha net von uns, des woa a Linker!" - "???" - "Ähm, ich mein, dieser Herrwar sicher ka Kriminalbeamter. Bei uns liegt da nix vor. Vermutlich handelte es sich um einen Trickbetrüger". Auf die Frage was sie nun tun solle, hat der Journalbeamte für Frau H. auch nur die gängigen sicherheitspolizeilichen Tips auf Lager: "Niemand einilassn, Tür zuasperrn, Kettn davoa, Ausweiszeign lassn, uns informian, wenn er wieda do woa".

Frau H. war verzweifelt. Als Witwe hatte sie das ehedem gemeinsame Haus im Wienerwald verkauft und war - nun mit einer größeren Summe Geldes - nach Wien gezogen. Und schon waren die Hyänen der Großstadt hinter ihr her, so befürchtete sie.

Und so unrecht hatte sie gar nicht, doch war es nicht Geld, was man von ihr wollte...


5. Akt

Einige Tage später. Bei Frau Amalie H. läutet das Telefon. "Grüß Gott, Schreiner(*), Staatspolizei". Frau H. fällt der Hörer beinahe aus der Hand. "Ich war neulich mal bei Ihnen, da gibt es nämlich ein paar offene Fragen zu dem Seniorentreffen im Cafe Wimberger ..." Frau H. erwähnt darauf ihrTelefongespräch mit dem Kommissariat.  Es gelingt, das Mißverständnis zu klären, der StaPo-Mann beteuert jedoch, sich bei der Nachbarin korrekt als Staatspolizist ausgewiesen zu haben. Es ging ihm nur darum, festzustellen, daß Frau H. die Unterschrift zur Unterstützungserklärung unter Druck gemachthabe, und daß sie damit rechnen müßte, zu einer Zeugenaussage einvernommen zu werden.

Frau H. ist nun fast schon wieder erleichtert, daß sich das Rätsel um den falschen Kripobeamten doch noch geklärt hat. Gleichzeitig steigt aber ihre Entrüstung, daß ihr argloser Besuch einer Seniorenjause zum Thema staatspolizeilicher Ermittlungen geworden ist. Es ist ihr erster Kontakt mit dieserInstitution ...


Epilog

Frau Amalie H. hat inzwischen kein Interesse mehr an den geselligen Treffen des Seniorenverbandes. Ihre Freundin Josefine P. hat als Konsequenz dieser Vorfälle ihre Mitgliedschaft bereits aufgekündigt. Ihr lakonischer Kommentar: "Kein Wunder daß da keiner mehr wählen will, wenn's bei denen sozugeht".


Fazit:

Bei der Beschaffung von Unterstützungserklärungen für die Kandidatur sind gewisse Parteien und Gruppen auch nicht zimperlicher als die sprichwörtlichen Staubsauger- und Heizdeckenvertreter. Vor Kaffeejausen kann nur gewarnt werden.

Gewisse Funktionäre gewisser Parteien haben offenbar keinerlei Probleme, sich die Adressen von Unterstützern gewisser anderer Parteien zu verschaffen. Verschwiegenheitspflichten stehen hier offenbar nur auf dem Papier, an Amtsmißbrauch darf wohl gedacht werden.

Im politischen Kleinkrieg auf Bezirksebene scheint bald jedes Mittel recht zu sein. Auch die Jagd auf Unterstützer und in der Folge die Einschüchterung von ahnungslosen Pensionistinnen, die für eine vermeintlich gute Sache irrigerweise unterschrieben haben.

Nachdem die Grünen sich als seriös etabliert haben und die Kommunisten faktisch inexistent geworden sind, ist die Staatspolizei dabei, neue Betätigungsfelder zu erschließen: im internen Grabenkampf und der gegenseitigen Vernaderung in den Reihen der langsam zerbröckelnden Volkspartei bieten sichnoch ungeahnte Ressourcen zur Arbeitsplatzsicherung.

Letztlich: Das Böse ist immer und überall. Auch in der scheinbar harmlosen Geselligkeit von Seniorenclubs lauert wohl ein staatszerstörendes Potential (schon Monty Python entlarvte in einem der Filme das üble Wirken der "Hell's Grannies"), das unbedingt der Überwachung durch eine StaPo bedarf.


II. Thema:  Der kleine "Racheakt"

Am 10.11.1991 ging Hans K.(*) in das für seinen Wahlsprengel zuständige Wahllokal. Er setzte das Kreuzerl in einen Kreis und wollte das geschlossene Kuvert abgeben, da erklärte ihm die Leiterin der Wahlkommission, daß sein Name nicht in der Wählerevidenz aufscheine. Hans  K. mußte sein Kuvert unterAufsicht der Wahlleiterin vernichten.

Hans K. begann noch am gleichen Tag bei seinem Bezirksamt zu recherchieren. Er war deshalb nicht in der Wählerevidenz, da er am 3.7.1990(*) "von Amts wegen" an seiner ordentlichen Wohnadresse abgemeldet worden war und zur Zeit "unbekannten Aufenthaltes" wäre. Das Pech von Hans K. war, daß dieAuszüge der Wählerevidenz seines Hauses nie aushingen, wobei auch diese Aushänge als datenschutzrechtlich durchaus problematisch anzusehen sind. Hans K. konnte daher nicht feststellen, daß er nicht in der Wählerevidenz aufschien und daher auch keinen Einspruch erheben. Da Hans K. seit seiner Geburtkeinen anderen Wohnsitz hatte und zudem dort sein Vater mit dem gleichen Vornamen wohnte, dachte Hans K. jun. an eine Schlamperei im Zentralmeldeamt.

Hans K. telefonierte sich durch die Hierachie der MA 62, der Wahlbehörde. Er blieb weiterhin von der Wahl ausgeschlossen, da kein Verfahrensfehler vorliege. Er habe die Eingabefrist zur Aufnahme in die Wählerevidenz versäumt. Man gab ihm den Tip, wegen der behördlichen Abmeldung bei der Polizei, amMeldeamt, zu urgieren.

Am zuständigen Bezirkskommissariat hat Hans K. "Glück": Der Beamte konnte sich an den Fall erinnern, denn er hatte die Abmeldung veranlaßt, da dreimal versucht worden sei, persönlich ein Strafmandat zuzustellen. Der Beamte erklärte, er habe Hans K. jun. nicht angetroffen und bezichtigte dessen Vaterunkooperativen Verhaltens, da er weder das Strafmandat bezahlen noch den Aufenthaltsort des Juniors nennen wollte. Er sei selber schuld, da er der Behörde Arbeit verursacht hatte (Hans K. jun. hatte zuvor ohne Erfolg Einspruch gegen das Strafmandat erhoben). Hans K. jun. war im Sommer in Afrikaunterwegs, wo es kaum Telefonverbindung gibt und die Post bis zu drei Monate unterwegs ist. Da er die Post informiert hatte, wurden ihm andere behördliche Schriftstücke (von der Zivildienstkommission) anstandslos nach seiner Rückkehr zugestellt.

Hiermit bestätigte sich die Kritik der ARGE DATEN am Meldewesen. Nach dem Meldegesetz ist bei einer beabsichtigten Ab- bzw. Ummeldung von Amts wegen der Meldepflichtige zu verständigen und Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Es bedarf eines amtlichen Ermittlungsverfahrens und wenn derBetreffende mit der geplanten Ab- bzw. Ummeldungen von Amts wegen nicht einverstanden ist, einer rechtsförmlichen und anfechtbaren Entscheidung. Dies wurde hier verabsäumt. Der Verdacht, daß es sich um eine Abmeldung aus Rache für den Einspruch gegen das Strafmandat handelte, drängt sich auf.

Die Abmeldung von Amts wegen bringt nicht nur den Verlust des Wahlrechts, sondern kann auch viele andere unangenehme Folgen haben. Bei einer Polizeikontrolle kann der Abgemeldete den besonderen Zuspruch der Beamten - ein kurzer "freundlicher" Besuch am Kommissariat - erwarten, und rein theoretischkönnten auch andere Behörden (Krankenkasse, Universitätsdirektion, etc.) wegen "falscher Angabe" über den Wohnort Schwierigkeiten machen.

Im neuen Meldegesetz wurde die bisher ohne Rechtsgrundlage praktizierte Speicherung von Hinweisen aus Verwaltungsverfahren, die einen Hinweis auf die Aufgabe des Wohnortes geben, legalisiert. Wer immer sich auf Urlaub begibt und wenn ein behördliches Schriftstück daher nicht zugestellt werden kann,macht sich verdächtig, sich den Behörden entziehen zu wollen. Ein "Personenhinweis" samt Hinweis, in dem auf "jenen Vorgang aufmerksam gemacht wird, in dem der Betreffende gesucht wird." (Erläuterung zum neuen Meldegesetz) kann die Folge sein. Durch Zustellfehler von Schriftstücken können Personenvia Melderegister zur "Fahndung" ausgeschrieben werden. Der Verlust des Wahlrechts erscheint da noch als kleine Schikane.


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