Datenschutzbehörde  Datenschutz Europa privacy service
 
Privacy Rechtshilfe für Mitglieder der ARGE DATEN
Full Service Hilfe in Privacy-, Datensicherheits- und e-commerce-Fragen
Im Rahmen der ARGE DATEN Mitgliedschaft ist eine kostenlose Erstberatung und Information bei konkreten Datenschutzverletzungen inkludiert. Voraussetzung ist, dass die Datenschutzverletzung möglichst genau dokumentiert ist und uns ausreichende Unterlagen (in Kopie) zur Verfügung gestellt werden.

Verfahren vor Behörden

Auf Wunsch erfolgt für unsere Mitglieder in Datenschutzangelegenheiten auch eine Vertretung bei der Datenschutzkommission oder bei einer anderen zuständigen Behörde (inkl. vor der EU-Kommission). Diese Vertretung vor Behörden ist kostenlos. Die Entscheidung, ob eine Vertretung erfolgt, obliegt dem ARGE DATEN - Vorstand nach Prüfung der vorgelegten Unterlagen und des Sachverhalts. Ein Recht auf Vertretung besteht nicht.


Verfahren vor Gericht

Ist für die Durchsetzung von Datenschutzrechten eine Klage bei Gericht notwendig, dann unterstützt die ARGE DATEN in gerechtfertigten Fällen das Mitglied bei der Führung des Prozesses. Die Unterstützung umfasst finanzielle Hilfeleistung (bis zur Übernahme des gesamten Kostenrisikos) und/oder sachliche Hilfeleistung durch Bereitstellung geeigneter Unterlagen und Informationen. Soweit auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen möglich und mit den aktuellen Statuten vereinbar führt die ARGE DATEN auch im Interesse seines Mitglieds (der Mitglieder) gerichtliche Musterverfahren.

Folgende Voraussetzungen sind für eine erfolgreiche gerichtliche Prozeßführung und Unterstützung durch die ARGE DATEN notwendig
- der Fall ist sehr genau dokumentiert,
- der Vorstand der ARGE DATEN spricht sich für eine Verfahrensführung aus,
- ein von der ARGE DATEN konsultierter Anwalt schätzt die Erfolgschancen positiv ein,
- das Mitglied erteilt eine geeignete Vollmacht zur Führung des Prozesses (in der Regel wird diese Vollmacht einem vom Mitglied frei gewählten und in Datenschutzfragen erfahrenen Anwalt erteilt, die ARGE DATEN stellt auf Wunsch eine entsprechende Vorschlagsliste geigneter Anwälte bereit)

Auch für den Fall, dass die ARGE DATEN das gesamte Kostenrisiko des Prozesses übernimmt, hat das Mitglied die zur Klagseinbringung erforderlichen Kosten (Gerichtskosten und sonstige Barauslagen) bis zu einer Höhe von 300 EUR selbst zu bezahlen. Diese Kosten werden vor Klagseinbringung festgestellt und sind im Zuge der Klagseinbringung zu zahlen. Diese Kosten werden bei einem gewonnenen Verfahren rückerstattet. Bei einem verlorenen Verfahren verfällt dieser Kostenbeitrag. Es fallen jedoch keine weiteren Kosten an.

Bei Abschluss des PRIVACY PLUS - Paketes entfällt die Zahlung der Gerichtskosten und sonstigen Barauslagen. Alle anderen Bedingungen zur Übernahme der Verfahrenskosten bleiben ident. Privacy Plus bestellen Sie unter https://secure.argedaten.at/php/formservice.php?form=AD_privp...


Was umfasst die Rechtshilfe?

- Bereich Datenschutz, Privacy, Datensicherheit
Alle Verletzungen der Persönlickeitsrechte, wie sie im DSG 2000 oder der EG-Richtlinie Datenschutz definiert sind. Bei Vorliegen von Verletzungen der Persönlichkeitsrechte, die andere Bereiche und Rechtsmaterien betreffen, kann der Vorstand der ARGE DATEN ebenfalls eine Unterstützung beschließen.

- Bereich e-commerce
Alle Konsumentenbelange, die sich aus den Besonderheiten des e-commerce Gesetzes, des Onlinehandels und des Internethandels ergeben.


Was ist nicht im Rechtsschutz inkludiert?

Kein Unterstützungsanspruch besteht für die Durchführung von Registrierungsverfahren gem. DSG 2000 beim DVR, bei Urheberrechtsfragen, bei UWG-Fragen, bei vertragsrechtlichen Fragen oder anderen rein betrieblichen Rechtsaspekten. Soweit zu diesen Bereichen fachliche Beratung von der ARGE DATEN gegeben werden kann, werden die Leistungen individuell kalkuliert und angeboten. Die Basiskonditionen und -bedingungen finden Sie unter http://www2.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=PUB-TEXT-ARGED...

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- DSR - DSK - privacy-day.at - Vorratsdatenspeicherung - hacker - RFID
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